Wir haben letztes Jahr im März unser Haus, welches zu einer Überbauung gehört verkauft. Die Treuhandbüro erstellt für die Eigentümergemeinschaft jeweils im Herbst eine Abrechnung für die allgemeinen Kosten für Strom, Wasser, Versicherung als auch für die Heizungsabrechnung für jedes Haus etc.
Nachdem wir unser Haus im März verkauft hatten wurde im folgenden Sommer eine neue Spielplatzanlage erstellt, welche von jedem Haus mit Fr. 1000.- zu bezahlen war. Nun haben wir eine Rechnung vom Treuhandbüro erhalten, indem wir aufgefordert werden, die Kosten für den Spielplatz zu überweisen. Gemäss Treuhandbüro müssten wir dies zahlen, da die Abrechnung immer per Herbst gemacht würde. Rechtlich sei dies so geregelt.
Ich bezweifle, dass wir hierzu verpflichtet sind, habe aber dazu auch keine Angaben gefunden. Weiss jemand Bescheid?
Vielen Dank, Tashi
Nachdem wir unser Haus im März verkauft hatten wurde im folgenden Sommer eine neue Spielplatzanlage erstellt, welche von jedem Haus mit Fr. 1000.- zu bezahlen war. Nun haben wir eine Rechnung vom Treuhandbüro erhalten, indem wir aufgefordert werden, die Kosten für den Spielplatz zu überweisen. Gemäss Treuhandbüro müssten wir dies zahlen, da die Abrechnung immer per Herbst gemacht würde. Rechtlich sei dies so geregelt.
Ich bezweifle, dass wir hierzu verpflichtet sind, habe aber dazu auch keine Angaben gefunden. Weiss jemand Bescheid?
Vielen Dank, Tashi