Nebenkostenabrechnung bei unterjährigem Hausverkauf

tashi

Mitglied
03. Feb. 2007
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Wir haben letztes Jahr im März unser Haus, welches zu einer Überbauung gehört verkauft. Die Treuhandbüro erstellt für die Eigentümergemeinschaft jeweils im Herbst eine Abrechnung für die allgemeinen Kosten für Strom, Wasser, Versicherung als auch für die Heizungsabrechnung für jedes Haus etc.

Nachdem wir unser Haus im März verkauft hatten wurde im folgenden Sommer eine neue Spielplatzanlage erstellt, welche von jedem Haus mit Fr. 1000.- zu bezahlen war. Nun haben wir eine Rechnung vom Treuhandbüro erhalten, indem wir aufgefordert werden, die Kosten für den Spielplatz zu überweisen. Gemäss Treuhandbüro müssten wir dies zahlen, da die Abrechnung immer per Herbst gemacht würde. Rechtlich sei dies so geregelt.

Ich bezweifle, dass wir hierzu verpflichtet sind, habe aber dazu auch keine Angaben gefunden. Weiss jemand Bescheid?

Vielen Dank, Tashi

 
ich kenne jetzt natürlich nicht deinen verkaufsvertrag, gehe aber davon aus, dass bezüglich der spielplatzerstellung nichts abgemacht wurde, der käufer aber von dieser kenntnis hatte.

so wie ich die sache sehe, handelt es sich um eine verpflichtung des grundstückes (hauses) und nicht des jeweiligen eigentümers. von da her haftet auch die Liegenschaft und somit der aktuelle eigentümer. somit hat also der neue käufer die kosten zu übernehmen. umsomehr natürlich, da er zum zeitpunkt der kostenentstehung eigentümer war und nicht du.

es ist sache des käufers, sich über allfällige pendenzen zu informieren. übrigens ein rat, den ich allen käufern von stockwerkeigentum geben möchte: erkundigt euch über den stand des erneuerungsfonds, geplante oder notwendige renovationen in absehbarer zeit und allfällige offene verpflichtungen des verkäufers gegenüber der eigentümergemeinschaft.

 
Adi68 hat das sehr gut geklärt. Ihr seid ja nicht darüber informiert worden oder habt gar eine Kostenbeteiligung für den Spielplatz akzeptiert, oder? Auch habt ihr ja überhaupt keinen Nutzen aus diesem Spielplatz - also könnt ihr aus meiner Sicht auch nicht dafür belangt werden, irgendwelche Kosten zu übernehmen.

Ist halt leider so, was ich oft sehe, dass ehemalige Mieter/Eigentümer noch gerade stehen sollen für Dinge, welche sie nicht mehr zu verantworten haben. Man sieht sich ja wahrscheinlich eh nie mehr und deswegen wird halt noch schnell versucht abzukassieren was geht...

 

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