Nebenkostenstreit mit ex-Vermieter

adibeutler

Mitglied
05. März 2009
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Hallo zusammen

Ich bitte euch um eure Meinung zu folgender Situation:

Wir sind im November 2009 aus einer Mietwohnung ausgezogen. Im September 2010 erhielten wir eine Nebenkostenabrechnung für die Periode Juni 2008 - Mai 2009 zugestellt.

Geschuldeter Betrag: 1020.--

Die Nebenkostenabrechnung für die Periode Juni 2009 - Mai 2010 wird Ende Januar 2011 kommen, gemäss Aussage Vermieter.

Aus dieser Periode haben wir voraussichtlich noch ein Guthaben, da wir in den Sommermonaten (Juni - Oktober 2009) die vollen Nebenkosten bezahlten, aber in dieser Zeit (fast) keine Heizkosten entstanden. Wenn ich das ausrechne, mit den Zahlen der letzten Nebenkostenabrechnung, habe ich ca 400.-- zu Gute.

Nun habe ich dieses "Guthaben" bei der Nebenkostenabrechnung 2008/2009 verrechnet und nur 650.-- überwiesen. Der Grund: unser ex-Vermieter ist recht schwierig und würde uns das Guthaben wahrscheinlich nicht zurückzahlen. Ein anderer Mieter wartet seit Jahren zu Recht auf das Mietzinsdepot.

Natürlich droht uns der ex-Vermieter jetzt mit der Betreibung.

hat jemand etwas ähnliches erlebt?

Angenommen ich erhebe Rechtsvorschlag, die Nebenkostenabrechnung 2009/2010 ist mittlerweile gemacht und wir haben dort ein Guthaben, der ex-Vermieter klagt trotzdem das Geld übers Gericht ein. Entstehen da Kosten, die ich übernehmen muss?

Liege ich komplett falsch mit meiner Vorgehensweise?

Grüsse

adibeutler

 
ja... liegst du!

durch die Bezahlung hast du die Rechnung angenommen.

Ein Rückbehalt, nur weil andere irgendwelche Rückforderungen nicht erhalten haben... zählt nicht, weil das vielleicht berechtigt ist etc.

Ihr müsst die ganze Summe bezahlen. Sollte dann bei der nächsten Abrechung wirklich ein Plus resultieren und der Vermieter Euch diese Summe nicht fristgerecht zurückbezahlt... wird es ein umgekehrtes spiel. Er als Vermieter kann Betreibungen nicht gebrauchen. Und mit einer von ihm vormulierten Schlussrechnung mit Saldo zu Euren Gunsten... hat er keine Chance ein Geld zu Recht zurückzubehalten.

Also, heute besser alles bezahlen... um später im Recht zu sein und das Geld sich zurückzahlen zu lassen. Dann ist auch klar, um welche Summe es geht. Heute habt Ihr vor einem Richter keine Chance das durchzusetzen.

Viel Glück

 
Wir haben uns dasselbe überlegt. Raus aus Defensive, den Rest also bezahlen. Dann bin ich 100 prozentig im Recht und kann gegebenenfalls in die Offensive. Und schlafe besser so...

 
Grundsätzlich haben meine Vorredner recht. Aber es besteht eine Chance für dich: Sofern dein Vermieter dir dein Guthaben nicht ausbezahlt hat, kannst du - sofern dein Vermieter Klage erhebt - der Klage mit einer Widerklage entgegnen. Somit muss der Richter beide Klagen berücksichtigen. D.h. nichts anderes dass er beide Beträge verrechnet :).. aber das Problem liegt darin, dass Du die ganzen Gerichtskosten tragen musst, weil du am Anfang falsch vorgegangen bist. Leider.

Und von wegen Mietzinsdepot.. Spätestens 1 Jahr nach Auszug muss der Vermieter das Mietzinsdepot freigeben. Eine Verrechnung mit offenen Nebenkostenabrechnungen ist nicht zulässig. D.h. der Bank einen Brief schreiben und dann kommt die Kohle.

 

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