Neigung Duschrinne stimmt nicht

Hesme001

Mitglied
18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Vor allem auf einer Seite ist die Duschrinne nicht zum Abfluss geneigt. Dadurch sammelt sich immer Wasser uns Seifenreste in der hinteren linken Ecke und bleibt dort dann stehen. Gibt dann immer ein Geschmiere dort.

Ist das als Mangel zu werten, weil erhöhter Reinigungsaufwand oder noch okay, weil das Duschwasser ja trotzdem noch abfliesst?

Wie sieht das bei euch aus? Wie stark ist das Gefälle wenn es *gut* gemacht wurde?

Gruss,

Sven

P1200549.JPG

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Sven

Bei unserer Duschrinne mit mittigem Abfluss steht das Wasser in der ganzen Rinne bis zu 5mm und zwar 24 Stunden. Bisher will uns der Bauleiter weissmachen, dass das völlig normal ist. Nach eigenen Recherchen meine ich nun aber, dass das Wasser ablaufen muss und nur im Abfluss Sperrwasser stehen bleiben soll. Die Neigung kann ja bei Montage beeinflusst werden. Dass das Wasser vor allem in einer Ecke stehen bleibt, lässt eher darauf schliessen, dass die Rinne eventuell nicht richtig produziert wurde, sonst müsste das Wasser ja im ganzen linken Bereich stehen bleiben. Oder sie wurde mit zu starker Neigung zur Wandseite gesetzt. Ich meine, das müsste korrigierbar sein, wenn die Rinne in ein Board gesetzt wurde.

Hoffe, das hilft weiter.

Gruss, Xenopus

 
Hallo Xenoplus

und vielen Dank für die Antwort.

Der GU sagt, eine Reparatur komme zu aufwändig und man macht mehr kaputt als was repariert wird. Er bietet 200 Sfr. Entschädigung an.

Kann man da wirklich nichts sinnvoll reparieren? Ausserdem erscheint der Enschädigungsbetrag recht gering. Wie wird so etwas bemessen? Als Prozentsatz des Reparaturaufwandes? Was wäre ein sinnvoller Betrag und welche (SIA-) Regelungen gibt es diesen durchzusetzen?

Wer kennt sich da aus?

Viele Grüsse,
Sven

 
Grundsätzlich kann man alles reparieren...der GU mag halt einfach nicht da dies teuer wird. Ich bin da ziemlich unnachgiebig und hab immer darauf bestanden, dass Fehler behoben werden.

Bei uns wurde die ganze Duschrinne ausgewechselt. War ein grosser Aufwand aber von der Reparatur sieht man nix.

Ich würde mich nie mit nur 200 Franken abspeisen lassen.

Viel Glück!

Hausbau 2009 beendet.

 
Hallo Xenoplus

und vielen Dank für die Antwort.

Der GU sagt, eine Reparatur komme zu aufwändig und man macht mehr kaputt als was repariert wird. Er bietet 200 Sfr. Entschädigung an.

Kann man da wirklich nichts sinnvoll reparieren? Ausserdem erscheint der Enschädigungsbetrag recht gering. Wie wird so etwas bemessen? Als Prozentsatz des Reparaturaufwandes? Was wäre ein sinnvoller Betrag und welche (SIA-) Regelungen gibt es diesen durchzusetzen?

Wer kennt sich da aus?

Viele Grüsse,

Sven
Was willst du mit den 200.--, wenn die Dusche nicht so funktioniert wie sie soll.

 
Hallo Sven

Eine Entschädigung von CHF 200.- ist definitiv zu wenig. Ich bin da gleicher Meinung wie "isitom". Die Entschädigung müsste ja in der Höhe erfolgen, die eine Korrektur inklusive Vor- und Nacharbeiten abdeckt, wenn sie es aus Risikogründen nicht ausführen wollen. Bleib hartnäckig, denn es handelt sich hier ja eindeutig um einen Mangel, und falls das nicht nützen sollte, kannst Du ja einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und diesen Betrag von der Schlusszahlung zurückbehalten. Vielleicht lassen sie dann nochmals mit sich reden.

Gruss und viel Glück,

Xenopus

 

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