Neubau Eigentumswohnung = Renovierungsbedürftig....

emanu

Mitglied
07. Nov. 2007
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hallo zusammen

eigentlich müssten wir happy sein, da wir seit 3 wochen unsere eigentumswohnung besitzen. jedoch sind wir ziemlich betrübt, da die wohnung erheblich schäden aufzeigt....

wir konnten den innenausbau mit dem architekten, welcher als gu fungierte, des bauherrs ausführen. beim einzug vor drei wochen waren wir ziemlich enttäuscht ab dem zustand der wohnung. vor allem vom parkett...dazu die geschichte...

wir haben einen dunklen eichenparkett verlegen lassen mit dem wunsch, keine sockelleisten montiert zu haben. dieser auftrag wurde klar dem architekten erteilt. in der bauphase wurde dann festgestellt, dass sockelleisten montiert werden und entsprechend wurde der parkett auch an den enden nicht "sauber" geschnitten.....nun gut, wir sind diesen kompromiss eingegangen und haben aber gesagt, das wir die kosten für die sockelleisten und die zusatzarbeiten vom gipser nicht übernehmen werden.

während der ganzen ausbauphase war der parkett nicht abgedeckt und alle handwerker waren mehr oder weniger zeitgleich auf der baustelle! ihr könnt euch vorstellen wie der boden aussieht...

beim einzugstermin sind wir ziemlich ab dem zustand des bodens erschrocken. der boden sieht aus, als wäre er 10jährig....wir haben in der ganzen wohnung erhebliche und vor allem grosse "abnutzungs-flecken", diverse leimspuren (schuhabdrücke), wasserflecken, gips- und farbspuren.

dazu kommt, dass die sockelleisten, welche wir ja eigentlich gar nicht wollten, extrem unsauber montiert wurden.

ein kollege, welcher architekt ist, meinte bei der ansicht des bodens, dieser müsse neu verlegt werden!!!

was für chancen hat man da - bzw. kann man das so verlangen? und, wenn der boden neu verlegt ist, müssen wir ja ausziehen und die möbel einstellen lassen - wer übernimmt in solch einem fall die kosten? kann man sich da auf einen artikel berufen?

nebst diesem schaden haben wir noch diverse andere schäden. und dazu noch eine weitere frage: die malerarbeiten wurden durch uns vergeben. nun sind die wände teilweise vom parkettleger durch silikonfugen, elektrikerarbeiten usw.beschädigt worden....wer übernimmt diese kosten für die ausbesserungsarbeiten des malers wenn der auftrag durch uns erteilt wurde?

ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!!

bin gespannt auf eure antworten und freue mich schon jetzt..

emanu

 
Hallo emanu,

wenn Du die Wohnung vom Architekten = GU erworben hast, würde ich diesen um Abstellung des Mangels auffordern.

Wenn er, oder der Bauleiter einen Parkettboden so früh verlegen lassen, also wo klar war, dass noch Ausbauhandwerker in der Wohnung arbeiten müssen, hätten sie dafür sorgen müssen, dass dieser entsprechend geschützt wird.

Bei uns werden Parkettböden ganz zum Schluß, qausi als letzte Arbeit verlegt. Max. die Maler sind, wenn es aus Zeitgründen erforderlich ist, noch "nachher" in den betreffenden Räumen. Aber auch nur, wenn der Lack ausgehärtet ist, sofern es ein Massivparkett ist.

Was hast Du denn für einen Parkett? Fertig- oder Massivparkett?

Ein Massivparkett müsste nicht entfernt, sondern nur neu geschliffen und versiegelt werden.

Gruß vom Pfälzer

 
Parkett mit Nutzschicht >2mm kann geschliffen werden, wahrscheinlich reicht aber ein Polieren und neu versiegeln.

Auf den erwähnten Schäden bezüglich Maler etc bleibt ihr wohl sitzen wenn ihr keinen GU-Vertrag habt welcher euch die Wohnung Schlüsselfertig übergibt.

Denn man muss praktisch den Handwerker erwischen der den Schaden angerichtet hat.

Wie gesagt, wenn ihr einen Vertrag habt dass ihr die Wohnung schlüsselfertig kauft, dann muss der GU für alle Schäden/Mängel gerade stehen.

Dass der Parket erst am Ende reinkommt ist auch in CH Norm, warum das hier anders lief und vor allem nicht abgedeckt wurde... Auf jeden Fall ein grober Schnitzer des Bauleiters!

 
...dazu kommt, dass Ihr die Malerarbeiten selbst vergeben habt - somit wird sich ein GU-Unternehmer darauf berufen, dass er keine Garantie übernehmen kann, wenn "fremde" Handwerker auf der Baustelle waren...

Grüssle

 
Den Mangel würde ich unbedingt reklamieren und auf ggf. auf eine Neuverlegung des Bodens bestehen. Ein Abschleifen käme für mich nicht in Frage oder nur unter erheblicher Kostenreduktion, da damit die Haltbarkeit des Parketts, vor allem bei Fertigparkett, bereits stark reduziert ist.

Grundsätzlich ist das Vorgehen unverständlich. Auch bei uns wurde der Parkett erst fast ganz zum Schluss verlegt (in der letzten Woche). Zudem bestand unser Bauleiter darauf, dass der Boden noch abgedeckt würde, obwohl es lediglich noch 3 Tage bis zum Abschluss aller Arbeiten dauerte und eigentlich kein Handwerker mehr etwas in den Räumen zu tun gehabt hätte...

Was die Unebenheiten im Mauerwerk angeht: die würde ich mir vom Maler zeigen lassen und diese dann mit dem GU/Architekten ansehen und Nachbesserung verlangen. Eventuell kann mit dem GU dann auch abgemacht werden, dass Euer Maler beides in einem macht, der GU aber die Kosten für das Ausbessern trägt. Wäre wahrscheinlich für beide die beste Lösung, müsste aber vom GU vorab bestätigt werden.

Eine Frage: gab's bei Euch eine Bauabnahme oder sowas?

 
während der ganzen ausbauphase war der parkett nicht abgedeckt und alle handwerker waren mehr oder weniger zeitgleich auf der baustelle! ihr könnt euch vorstellen wie der boden aussieht...
ich verstehe natürlich euren Frust und ich hoffe, dass euch der GU irgendwie entgegenkommt, was ich aber nicht ganz verstehe: warum habt ihr denn während der bauphase nicht selbst dafür gesorgt, dass der boden abgedeckt wird?

wir haben an vielen orten immer wieder darauf hingewiesen, dass gewisse fertige teile (besser) geschützt werden müssen, und das wurde auch meistens gemacht. falls nicht, haben wir selber nachgeohlfen, auch mal den einen oder anderen hinweis an die handwerker aufgehängt, z.b. bzgl. bezüglich rauchen im haus, oder abstellen irgendwelcher gegenstände auf der fertigen edelstahloberfläche der küche usw.

grüss pb

 
hallo zusammen

danke für eure tollen inputs und feedbacks. nun ja, es ist wohl nicht die aufgabe von uns jeweils den boden abzudecken zumal wir ja arbeitstätig sind.

ich habe nun diese woche einen eingeschriebenen brief an architekten und verkäufer gesendet und die problematik nochmals klar erläutert und darum gebeten, die schäden gemäss unserer ursprünglichen bestellung und zufriedenheit ausführen bzw. beheben zu lassen.

wir werden uns nun mit allen handwerkern sowie architekten bei uns treffen und die schäden/mängel anschauen. mal schauen was dabei raus kommt!

auf jedenfall wärs ja "ein kleines" wenn nur der boden das thema wäre, nur leider ist dies nicht so. die vormauerung rund um die badewanne ist absolut inakzeptabel. mit wasserwaage gemessen zeigt die vormauerung eine klar abweichung auf - auch ist die badewann in die vormauerung, obwohl auf architektenplan eingezeichnet, nicht eingemittet worden. zudem hätten wir, wenns so bleiben würde, silikonfugen von ca. 1.5 cm zwischen badewanne und vormauerung.......die eine türe wurde bei der montage beschädigt (loch, schleifspuren) und trotzdem montiert. und der knüller ist, bei der eingangstüre bildet sich beim schlüsselloch, guckloch und bei der unteren kante der türe kondenswasser! ich nehme an, dies sollte nicht sein! oder täusche ich mich da?

und da fällt mir noch was ein - wo ihr mir sicherlich helfen könnt. wir haben grosse schiebefenster im wohnbereich und kleinere im schlafbereich. der lärmpegel ist enorm hoch und ich bin überzeugt, dies müsste eigentlich trotz schiebefenster nicht sein. das heisst, wenn ich beim fensterrahmen gegendruck auf das andere fenster/rahmen gebe, wird der lärm weniger. zudem zieht es beim fensterrahmen unten immer kalte luft mit ein und es bildet sich praktisch bei allen fenstern kondenswasser.....gemäss architekt sei das bei schiebefenstern so! ist das effektiv so? die wohnung ist im minergie-standard gebaut und ich glaube nicht, dass die idee von minergie ist, undichte fenster einzubauen.....nun ja, es wird einem nicht langweilig bei unserer mängelliste!

danke für eure hilfe und bis bald

emanu

 
Hallo emanu,

werden bei dem "Termin" auch die restlichen Mangelpunkte geklärt? Oder ist das noch umstritten?

Eine Silikonfuge von 1,5 cm ist natürlich ein fürchterlicher Pfusch! Leider nutzten Handwerker dieses "Wundermittel" für alles was nicht passt. Fuge drüber, fertig.

Diese solltet ihr unbedingt änderen lassen, da diese Silikonfugen nur "Arbeitsfugen" sind, die natürlich auch nur begrenzt halten. Wenn es auch weh tut, eine Abmauerung der Badewanne ist immer erneuerbar, weshalb ihr auch auf eine Abänderung bestehen solltet.

Welche Fenster habt ihr? Kunststoff/Alu?

Eine Hebe-Schiebetüre (?) sollte, wenn sie nach unten abgesetzt ist, da natürlich auch dicht sein! "Zugerscheinungen" dürfen hier nicht auftreteten.

Ein "nur zuziehen", ohne Verriegelung (Absetzung) reicht dann natürlich nicht aus, dann käme sowohl Luft als auch Lärm, ungehindert herein.

Jedoch sind solche "Hebe-Schiebe"-Elemente nicht so dicht zu verschließen, wie eine Schiebe-Kipp-Türe, da diese sich beim Schließen, wie ein Fensterflügel an die "umlaufenden" Dichtungen anpresst!

Kondenswasser bildet sich dort, wo Bauteile kalt sind und sich feuchte, warme Luft niederschlägt. Ursachen gibt es hierfür viele.

Wenn der Spion z.B. als ganzes durch die Türe ragt, werden die Ränder seiner (Metall?) Einfassung die Kälte von Außen auch nach Innen weitergeben. Wobei es bei einem solch kleinen Bauteil, aber selten zu Kondenswasser kommt.

Aber habt ihr bei der "Eigentumswohnung" eine Haustüre oder nur eine Wohnungsabschlusstüre ins gemeinsame Treppenhaus?

Vielleicht habt ihr auch noch eine erhöhte Raumfeuchte aus der Bauzeit? Schon mal gemessen?

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Pfälzer

Danke für dein Feedback. Ich denke bzw. gehe davon aus, dass an diesem Termin alle Mängelpunkte besprochen werden!

Die Fenster sind aus Kunststoff und effektiv "Hebe-Schiebe-Türen"! Was kann man da machen? Es ist enorm laut bei diesen Fenstern und ich kann mir halt nicht vorstellen, das dies dem Minergie-Standard entspricht. Kann man dies irgendwie bemängeln bzw. wie kann man da argumentieren? Der Fenstermonteur muss eh vorbei kommen da die zwei grossen Fenster schief eingehängt sind... Reicht es, wenn man andere, bessere Dichtungen dran macht?

Gruss aus Zürich

 
Wir haben auch eine solche Schiebetüre (4m breit)...

Wasser bildet sich da gar nicht, reinziehen tut es auch nicht.

Das ist sicher nicht normal!

Wenn Wasser auf den Scheiben sind, könnte das auf eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen deuten...

 
Hallo emanu

wie schon erwähnt, sind die Hebe-Schiebe-Türen nicht "so" dicht ausführbar. Da der Schiebeflügel an dem Rahmen des feststehenden Teiles vorbeigeschoben wird, ist dort leider keine "echte" Dichtheit darstellbar. Dies gilt dann auch für den Schallschutz (Lärm).

Wenn ihr an einer belebten Verkehrsstraße oder Bahnstrecke wohnt, stellt sich natürlich auch die Frage, ob ein solches Element überhaupt sinnvoll war?

Wenn dem so ist, habt ihr das mit dem Architekt vorab besprochen? Wurdet ihr dann darauf hingewiesen, dass dies dann mit den Hebe-Schiebe-Element nicht ausführbar ist?

Es kann natürlich auch sein, dass das Element unten nicht planeben ist, oder die dortigen Dichtungen nicht in Ordnung sind? Diese können schon bei der Montage beschädigt worden sein (die Dinger wiegen ja ordentlich, wodurch bei einem kurzen "abstellen" sich schon Schäden ergeben könnten?), oder die Abdichtung zwischen Element und Rohboden ist nicht luftdicht, wodurch im Bodenbreich auch Kaltluft eintreten könnte, sofern dieser Bereich von Außen noch offen ist?

Das wäre halt zu überprüfen, ggf. mit Ausbau des Schiebeteiles!

Auch sollten die senkrechten Dichtungen überprüft werden (die zwischen Schiebe- und Festteil, sowie am Anschluss Schiebeteil zum Rahmen beim schließen), ob überall vorhanden, ausreichend dick sind und keine Lücken aufweisen?

Ob ein solches Element mit den Anforderungen eueres Minergie-Hauses vereinbar ist, weiß ich leider nicht. Bei einer erhöhten Anforderung an die Dämmeingenschaft des Hauses (mit eben entsprechend vermindertem Energiebedarf) ist es jedoch fraglich!

Ich würde dies aber auf keinen Fall als "Normal" ansehen und als gegeben hinnehmen!

Gruß vom Pfälzer

 
Ist ne schwache Leistung vom Architekt.

Auf jedenfall reklamieren - wenn Ihr nichts

schriftlich habt wird`s schwierig vorm Anwalt

u. Gericht.Ihr müsst versuchen euch mit dem

Architekt irgendwie zu einigen mit dem Kosten.

 

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Anna woj