Neubau - Schimmel - Entfeuchtung => Wer zahlt?

Mieter aus Rüthi

New member
19. Mai 2024
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Hallo zusammen,
Ich bin neu in der Schweiz und kenne mich mit den Rechten und Pflichten hier nicht aus.
Seit einem Jahr bin ich in ein Zweifamilienhaus / Neubau gezogen. Leider ist der Keller zu feucht, sodass dieser getrocknet werden muss. Es schimmelt. Der Vermieter war „so großzügig“, dass er einen kleinen Entfeuchter zur Verfügung gestellt hat. Jedoch besteht er, Hanspeter, darauf, dass die Stromkosten vom Mieter zu tragen sind.
Die Frage ist, ist das rechtens?
Vielen Dank für eure Antworten!
Andreas
 
Gute Frage. Ich weiss es nicht mit Sicherheit.
Bei einem Neubau ist erhöhte Restfeuchte vom Bau im Mauerwerk normal. Bei MFH werden diese Entfeuchtungskosten welche durch längere Betriebsdauer der Kellerlüftung in den ersten Jahren anfallen, auch anteilig auf die Bewohner verteilt.
Daher gehe ich davon aus, das diese Stromkosten im alleine genutzten Raum durch dich getragen werden müssen.

 
Es ist schon nicht gerecht, wenn der Mieter bezahlen muss für etwas, wo er nichts dafür kann, da könnte der Vermieter kulant sein und den Strom auch bezahlen.
Allerdings gibt es im Mietrecht eine Klausel, dass Reparaturen bis Fr. 200 vom Mieter übernommen werden müssen. Das gilt für Reparaturen, wo es keinen Handwerker dazu benötigt, das kann man bei der Seite www.beobachter.ch nachlesen, ich weiss jedoch nicht ob es ein Abo benötigt. Einige Artikel kann man nur fertig lesen, wenn man das Heft abonniert hat und Zugangsdaten eingeben kann. Wenn du das Heft abonnierst, kannst du gratis Rechtsauskunft per Telefon anfragen. Der jährliche Betrag ist nicht teuer.
Nun musst du aufpassen, dass deine Möbel im Neubau nicht schimmeln. Mein Sohn musste einen längeren Schrank nach 3 Jahren entsorgen, den er neu gekauft hatte und die Rückwand wurde sehr schimmlig. Ich hoffe du hast deine Möbel etwas von den Wänden entfernt aufgestellt, so dass auch in der Wohnung die Wände trocknen können. Ein Neubau hat immer Feuchtigkeit.
 
Ich halte das nicht für rechtens. Kosten für Sachmängel am Objekt, so weit nicht vom Mieter verursacht sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Es hat auch nichts mit den s.g. Kleinstreparaturen, oder sonstigen Klauseln zu tun. Der Vermieter hat dir, so wie ich das sehe eine mängelfreie Wohnung überlassen, doch dies ist offensichtlich ja nicht der Fall.
Gruss Pit
 
Ich halte das nicht für rechtens. Kosten für Sachmängel am Objekt, so weit nicht vom Mieter verursacht sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen
Sehe ich auch so.
Wenn es dann ein Sachmangel ist. Kältebrücken, Wassereinbruch von aussen.
Bei normalem Gebrauch kondensierende Leitungen welche zu Feuchteproblemen führen. Sowie vieles anderes können Sachmängel sein. Das Benutzerverhalten Ist wieder ein anderes Thema.
Aus über Jahrzehnte problemlosen Liegenschaften, können bei falschem Nutzerverhalten Schimmelhäuser-/Wohnungen werden.
Ein Neubau ohne bauliche Mängel, schimmelt bei entsprechender Luftfeuchte von unter 60% nicht. Da fängt doch das Problem an.
Fast alles andere ist Nutzerverhalten.
Vor vielen Jahren habe ich die Feuchte-/Temperatur Daten einiger geeichter Datenlogger einer Schimmelproblem Wohnung, in einem neuen Quartier einer Pensionskasse zur Beurteilung an die Empa gemailt.

Schimmelbildung an den Fenstern und Rahmen.
Beide Mieter berufstätig.

Feuchte häufig über 60%
Keine sichtbaren Baumängel. Der Schimmel ist nur in einigen Wohnungen die kaum gelüftet wurden aufgetreten.
In den Wohnungen, welche von Familien genutzt und daher ständig belegt waren, gab es keine Probleme.
Wie man die Problematik gelöst hat, weiss ich nicht.

Einer meiner damaligen Vorschläge:
(Das provisorische, zeitlich beschränkte, stellenweise entfernen einiger Fensterdichtungsprofile, damit eine Zwangslüftung über mehrere Räume stattfindet)

Schon bei Bezug eines Neubaus wird meist ein Merkblatt, "korrekt Lüften" abgeben.
Ein nicht einfach zu beantwortendes Thema.
Beim Keller ist die Situation relativ klar.
Sofern keine Baumängel.
Ursache Nutzerverhalten. Jeden Morgen und Abend 5 Minuten Querlüften und das Problem, dürfte ohne Entfeuchter und Stromkosten gelöst sein.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand zu diesem Thema.

 
Zuletzt bearbeitet:
In meiner Dusche waren die Silikonfugen verschimmelt und vergilbt. Zusätzlich begannen die Plattenfugen zu bröckeln und zeigten feine Risse. Nachdem ich mit verschiedenen Verwaltungen in Kontakt war, bin ich auf diverse Meinungen gestoßen. Natürlich versuchen Vermieter, die Unterhaltskosten möglichst gering zu halten, was zu einer gewissen Resistenz führen kann.

Der Fugen-Ratgeber-Artikel von kitt-fugen.ch hat mir letztendlich die Sicherheit gegeben, dass ich die Kosten für die Sanierung nicht selbst tragen muss. Nach einem kurzen Anruf bei den Fugen-Spezialisten haben diese eigenständig Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen und auf die Probleme hingewiesen. Innerhalb von 24 Stunden waren die Silikon- und Zementfugen erneuert, ohne dass ich dafür bezahlen musste. Ich glaube, dass dieser Ansatz der richtige ist, da ein Fachmann die Situation beurteilt und überzeugend vertreten kann.
 

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