Hallo zusammen
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Auch wir - bzw. ich - habe die Anlage aus ideellen Gründen einbauen lassen. Ich glaube momentan noch nicht so richtig daran, dass ich sie überhaupt jemals amortisieren kann... Trotzdem möchte ich aber für mein/unser Engagement nicht "bestraft" werden. Meine Frage richtet sich vor allem an all jene, welche bereits einen Regentank in Gebrauch haben und das Wasser zur WC-Spülung und/oder für die Waschmaschine verwenden. Ich nehme mal an, dass nicht nur bei uns im Kanton Freiburg Gebühren für das Meteorwasser, also für den Regen, welcher vom Himmer fällt, fällig werden. Bei meiner Frage geht es momentan nur um diese Gebühren, welche sich aus der Grundfläche (Parzellengrösse) * Preis (bei uns 0.32) * Niederschlagsfaktor (je nach Region - bei uns 0.8) berechnen lassen. Diese Berechnung stimmt für mich, solange das Meteorwasser irgend wohin geleitet wird und allgemeine Installationen benutzt werden. Bei uns - und damit meine ich alle, welche ihre Regenwassertanks mit dem Meteorwasser vom Dach speisen, wird ja das Regenwasser, welches nicht auf die Parzelle sondern auf das Dach fällt, zwischengenutzt. Das heisst, via WC-Spülung etwas später der Kanalisation zugeführt. Bei unserer Installation wird genau dieses Wasser gemessen und später auch als Abwasser in Rechnung gestellt. Das finde ich auch in Ordnung so.
Ich finde aber, dass mir die Dachfläche von der Parzellengrösse für die Grundgebühr abgezogen werden sollte, da das Regenwasser vom Dach ja anschliessend einen Zähler durchläuft und somit die Menge genau bestimmt werden kann. Vielleicht bin ich mit meiner Ansicht auch etwas spitzfindig und kleinkarriert. Falls dem so wäre, werde ich umgehend meine Schwanz einziehen und still sein....
Besten Dank für euer Feedback
voumi