Neue EnEV 2009

Pfälzer

Super-Moderator
11. Okt. 2007
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Diese Info betrifft alle Bauvorhaben in Deutschland, welche nun geplant und zur Baugenehmigung eingereicht werden.

Seit 1.10.2009 gillt in DE die neue, verbesserte Energie-Einsparverordnung, kurz genannt EnEV 2009!

Nichts schlimmes... aber alles völlig anders... abgesehen von den natürlich verschärften Anforderung, gelten auch völlig andere Referenzdaten!

Die neuen Werte des massgebenden Referenzgebäudes (fiktives Gebäude gegenüber der gewünschten Planung):

Höchstwerte für Transmissionswärmeverluste bei freistehenden EFH: HT = 0,40 W/m?K bei AN unter 350 m?

bei AN über 350 m?, erlaubt 0,50 W/m?K

U-Werte:

Aussenwände/Decken gegen Aussenluft: 0,28 W/m?K

Aussenwand gegen Erdreich und Bodenplatten/Decken und Wände gegen unbeheitze Räume: 0,35 W/m?K

Dächer oder oberste Decken/Wände gegen Abseiten (CH=Estrich): 0,20 W/m?K

Dies in groben Zügen.. Es ist also absofort einiges mehr zu rechnen als bisher! Dies sollte man beachten und sich die entsprechenden Fachleute aussuchen.

Wichtig: Um die neuen Vorgaben erfüllen zu können, kann nur die Position "Wärmedämmung bzw. ausgewählter Baustoff" und die "Anlagentechnik" für eine entsprechende Einhaltung oder sogar Verbesserung herangezogen werden. Alle weiteren Faktoren sind feste Vorgaben und wirken sich, auch bei Verbesserungen, nicht positiv auf das Ergebnis aus!

Die verbesserten Werte bzw. die KfW- Energieeffizient-Bauten erhalten ebenfalls neue Bezeichnungen. Die früheren Werte, welche Aufschluss über die benötigte Energie je m?/a gaben und auch als solche bezeichnet wurden, gibt es nun nicht mehr.

Ein KfW-EH 55 z.B. muss nun zur Erfüllung die zulässigen Höchstwerte des Referenzhauses um 55% unterschreiten! Damit liegt es im Bereich des Passiv-Hauses. Eine Förderungsbeantragung hierfür ist jedoch erst ab Anfang 2010 möglich.

Bei der neuen EnEV kommt es auch wieder darauf an, Wärmebrücken baulich nach Möglichkeit zu vermeiden, um hier geringe Ansätze bzw. pauschale Abzüge eingeben zu können.

Folgendes sollten angehende Bauherren bitte beachten:

Pauschale Angaben von evtl. Hausverkäufern.... alles kein Problem.. das passt.. sollte man grundlegend anzweifeln. Hier ist und wird ausschließlich der effektive Einzelnachweis, anhand Bauplatz, Höhenlage und Baukörper sowie Anlagentechnik, gefordert. Daher sind pauschale Aussagen oder Zusagen nicht möglich.

 

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