neue Küche werterhaltend oder wertvermehrend? Auswirkung Eigenmittel?

Ph71

Mitglied
04. März 2012
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Wir beabsichtigen ein Haus (Jg. 1953) zu kaufen, in welchem eine ältere, aber noch funktionierende Küche steht. Diese möchten wir nur durch eine neue ersetzen. Die Bank hat uns gesagt, dass dadurch allenfalls eine neue Schätzung der Liegenschaft gemacht werden müsse und somit auch die Eigenmittel höher ausfallen könnten. Wir möchten die Küche aber selber finanzieren und sind eher der Ansicht, dass wir ja nur etwas Altes durch etwas Neues ersetzen und somit keine wertvermehrende Investition vornehmen.

Hat jemand schon etwas Ähnliches erlebt? Herzlichen Dank für die Antworten!

 
Ich denke, wen du eine alte Küche durch eine neue Ersetzen willst, wird das nicht wertvermehrend sein, sondern eher werterhaltend.

Solange natürlich der Ausbaustandart deiner Küche gleich bleibt.

Wenn du jetzt aber eine alte, normale Küche durch eine super moderne luxuriöse Küche ersetzt, ist das allerdings schon wertvermehrend.

Ich hatte vor 3 Jahren mal die netten 4 Herren der Gevbäudeversicherung im Haus zum neuschätzen.

Hatte damals das Bad umgebaut und erneuert inkl. neues, grösseres Dachfenster eingebaut.

Da ich in das Haus zügelte und renovierte wollte ich auch Nummer sicher gehen und liess diese kommen.

Trotz dem neuen Bad gab es keine Wertvermehrung weil sie sagten, ein 30 Jähriges Bad ersetzen ist werterhaltend.

Ich sprach sie damals auch wegen der Küche an. Ob eine neue Küche wertvermehrend sei.

Der Komentar war, solange ich nicht goldene Wasserhähne und 5 Kühlschränke in das Haus stelle, ist dies nicht wertvermehrend.

 
Moment ... Wenn man ein renovationsbedürftiges Haus kauft und wieder instandstellt, ist die Instandstellung steuerlich gesehen keine werterhaltende Massnahme, weil billigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sich die alte Küche im Kaufpreis mindernd ausgewirkt hat. Insofern ist das anders, als wenn man eine abgebrauchte Küche einer Wohnung erneuert, ohne dass eine Handänderung erfolgt.

Sonst könnte man ja Hausrenovationen voll steuerlich absetzen und nachher die instandgestellte Immobile teuer verkaufen. Ich weiss, dass das nicht Eure Absicht ist, aber es gibt genug Immo-Haie, die das sofort so machen würden.

Persönlich bin ich der Meinung, dass es meine Bank nichts angeht, was ich mit meiner Küche mache.

Wenn die Mittel nicht reichen und die alte Küche noch geht, lieber noch ein paar Jahre drin lassen und in der Zeit das ansparen, was sonst für Zinsen drauf ginge. Ausserdem ist es dann eine werterhaltende Investition und somit steuerlich absetzbar.

 
Ist mir schleierhaft warum die Bank evtl. eine neue Schätzung machen will.

Eine neue Küche ist sicherlich nicht wertmindernd und somit kann's der Bank egal sein.

Die wollen ja letztendlich nur sicher sein, dass sie im Notfall ihr Geld wieder erhalten.

Das schöne bei Hausbesitzern ist, dass Du alles abziehen kannst was nicht wertvermehrend ist.

Ich würde auf jeden Fall die neue Küche in der Steuererklärung abziehen. Sollte kein Problem sein. Allenfalls meldet sich die Gemeinde bei Dir und fragt nach oder reduziert den Abzug.

Gruss,

Thomas

 

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