Neuer Lift, wer muss Kosten übernehmen?

Erhoo

Mitglied
25. Sep. 2009
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Hallo

Bin neu hier, also ich hab mich neu registriert. Erstmal Hallo an alle /emoticons/default_smile.png

So nun meine Frage:

Wir haben vor Jahren eine Eigentumswohnung (Erdgeschoss) in einer 3-Stöckigen Liegenschaft erworben.

Nun, der Aufzug muss saniert werden und wir haben eine Rechnung von 3600.- CHF vor uns. Wir benutzen den Lift sogut wie nie.

Andere Mieter in den höheren Stockwerken haben nur 200.- CHF mehr zu bezahlen also 3800.- CHF. Ist diese Verteilung gerecht? Ich finde das nicht.

Ich möchte auch nicht soviel für den Lift bezahlen, da ich eben im EG wohne.

Gibt es daszu Richtlinien, Gesezte wo ich nachschauen kann. Oder hat jemand schon mal in dieser Beziehung erfahrungen sammeln können?

Ich bin für jede Antwort dankbar. Tschüss, erhoo.

 
Hallo Erhoo und herzlich willkommen!

Wir haben die gleiche Situation - auch eine ETW und Gartenwohnung (EG)... wir nutzen den Lift kaum, da wir gleich zur Haustüre nur eine Treppe zur Garage haben und - bis jetzt - noch "sportlich" sind...

Leider müssen auch wir anteilsmässig (das wird in der Stockwerksbegründungsurkunde stehen und meist in Promillen angegeben... z.b. 180/1000 oder so) mitbezahlen, wenn der Lift ersetzt/repariert werden muss. Gleiches gilt übrigens auch für Terassen, welche als Dach gelten. Auch hier müssen alle Stockwerkeigentümer anteilsmässig mitbezahlen - wie beim Dach auch.../emoticons/default_wink.png

Natürlich könnte sowas im Speziellen anders vereinbart werden, nur werden die anderen Eigentümer sicherlich nicht zu Ihren Ungunsten so eine Klausel vereinbaren - auch wenn wir im EG sicherlich den Lift weniger beanspruchen als jemand, der im 1. oder 2. Stockwerk wohnt.

Schau am Besten mal in Eurem Vertrag nach, da muss dieser Anteil stehen. Dieser Anteil ist auch der Aufteilungsschlüssel für alle allgemein benutzten Teile des Hauses (Lift, Dach, Garage, Treppenhaus usw.).

Ist leider so (aus unserer Sicht:o)...

Grüssle

Arcuos

 
Wenn bezüglich Liftkosten nichts anders im Stockwerkreglement vereinbart ist, gelten im Stockwerkeigentum die allgemeinen Verteilschlüssel. D.h. du musst auch beim Lift deinen prozentualen Anteil, den deine Wohung am ganzen Objekt hat, berappen.

Das selbe trifft ja z.B. auch bei der Heizung zu. Nur weil du wenig heizt, muss du bei der Heizungssanierung auch nicht weniger bezahlen.

 
Hallo Erhoo

Wir sind gerade dabei eine Eigentumswohnung zu kaufen, bei uns gibt es eine Aufteilung nach Wertquoten: je grösser die Wohnung - desto grösser die Quote. Gmeinsame Rechnungen werden dann mit diesem Schlüssel aufgeteilt.

Sollte in der Stockwerkbegründung stehen, wie Arcous geschrieben hat. Liftkosten für die EG-Bewohner sind oft nicht nachvollziehbar aber eben trotzdem zu bezahlen.

Gibt es bei Euch keinen Erneuerungsfond? Wäre von Vorteil...

 
Hallo Erhoo

Erst mal herzlich willkommen!

Bei uns basiert die Berechnung auf einem "Mix" der Wertquote und dem jeweiligen Stockwerk. D.h. konkret, dass die Attikawohnungen 5 1/2 Zi. aufgrund der Gemsamtfläche und Volumen die höchste Wertquote haben und aufgrund des obersten Geschosses die stärkste Stockwerkbelastung haben.

Die Gartenwohnung mit 4 1/2 und im Erdgeschoss hat die tiefste Belastung.

Wie das bei euch genau geregelt ist, steht im Stockwerkeigentümerreglement. Ist für den Lift keine spezielle Regelung für die Stockwerke aufgeführt, wird alleinig die Wertquote massgebend sein, wie dies für den Erneuerungsfond auch der Fall ist.

Gruss

Bär

 
Vielen Dank.

Habe meine Wertquote überprüft und ich habe 2.6%, sogar eine Wohnung im 2. Stock hat die gleiche Quote... und wiederum eine andere im EG, die etwas weniger hat... /emoticons/default_sad.png echt pech für mich in dieser Situation../emoticons/default_additional/84.gif

 

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