Hallo zusammen
Wir sind mitten in der Baueingabephase für unser EFH im Aargau (Baueingabe wurde gemacht, Profile stehen, Auflagefrist noch bis zum 17.12.2011). Wir bauen am Hang (13%), Strassenzufahrt Talseite, Doppelgarage im Keller, zwei Wohngeschosse und Estrich (nicht bewohnbar). Zur Info: Wir bauen mit einem Fertighausanbieter aus D, Architekt auch aus D (aber sehr erfahren in CH).
Jetzt zu unserem Problem:
Am Samstag haben wir einen Brief der Gemeinde erhalten, dass unser Projekt nicht bewilligungsfähig sei. Wir werden gebeten, das Projekt zu überarbeiten und neu einzureichen. Begründung:
1. Haus ist zu hoch (sie geben als Gebäudehöhe 8.65m an - anscheinend gemessen ab tiefster Ecke gestaltetes Gelände). Nach BNR wird die Gebäudehöhe ab gewachsenem Terrain gemessen, daraus ergibt sich eine Gebäudehöhe von 7.22m und ist damit konform zur BNO
2. Das Haus hätte 3 Vollgeschosse (erlaubt sind 2), da das Untergeschoss mehr als 2 Drittel abgegraben wird (wir haben es nochmal nachgemessen, es sind <30%). Referenziert wird schon auf die neue BauV (gültig ab 1.9.2011 falls Gemeinde die BNO anpasst, ansonsten ist die BNR gültig). Die Vorschrift max. 2 Drittel ist in der BauV und der BNR identisch (Unterschiede gibt es bei der herausstehenden Höhe, die aber nicht bemängelt wird).
Wir (ich und der Architekt) werden morgen mit dem Präsidenten der Baukommission telefonieren.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Es steht nicht im Schreiben, das das Baugesuch abgelehnt wurde oder das Verfahren gestoppt wird, sondern das wir es überarbeiten und neu einreichen sollten. Ueberarbeiten werden wir nicht (bauen ja konform), läuft der Genehmigungsprozess trotzdem weiter, oder müssen wir definitiv neu einreichen?
- Was können wir machen, falls sich der Präsident der Baukommission nicht einsichtig zeigt? Von meinem Verständnis müssten wir dann Beschwerde beim Kanton einlegen, möchten es aber uns nicht von Anfang an mit der Gemeinde verscherzen (wir sind Zuzügler, wollen ja auch noch dort leben).
- Ist die Feststellung der Baukommission entgültig, oder kann die Baukommission noch mit neuen, anderen Gründen kommen, warum die Bewilligung nicht erteilt werden kann?
Vielen Dank für Eure Antworten, ich halte Euch natürlich auf dem laufendem
Wir sind mitten in der Baueingabephase für unser EFH im Aargau (Baueingabe wurde gemacht, Profile stehen, Auflagefrist noch bis zum 17.12.2011). Wir bauen am Hang (13%), Strassenzufahrt Talseite, Doppelgarage im Keller, zwei Wohngeschosse und Estrich (nicht bewohnbar). Zur Info: Wir bauen mit einem Fertighausanbieter aus D, Architekt auch aus D (aber sehr erfahren in CH).
Jetzt zu unserem Problem:
Am Samstag haben wir einen Brief der Gemeinde erhalten, dass unser Projekt nicht bewilligungsfähig sei. Wir werden gebeten, das Projekt zu überarbeiten und neu einzureichen. Begründung:
1. Haus ist zu hoch (sie geben als Gebäudehöhe 8.65m an - anscheinend gemessen ab tiefster Ecke gestaltetes Gelände). Nach BNR wird die Gebäudehöhe ab gewachsenem Terrain gemessen, daraus ergibt sich eine Gebäudehöhe von 7.22m und ist damit konform zur BNO
2. Das Haus hätte 3 Vollgeschosse (erlaubt sind 2), da das Untergeschoss mehr als 2 Drittel abgegraben wird (wir haben es nochmal nachgemessen, es sind <30%). Referenziert wird schon auf die neue BauV (gültig ab 1.9.2011 falls Gemeinde die BNO anpasst, ansonsten ist die BNR gültig). Die Vorschrift max. 2 Drittel ist in der BauV und der BNR identisch (Unterschiede gibt es bei der herausstehenden Höhe, die aber nicht bemängelt wird).
Wir (ich und der Architekt) werden morgen mit dem Präsidenten der Baukommission telefonieren.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Es steht nicht im Schreiben, das das Baugesuch abgelehnt wurde oder das Verfahren gestoppt wird, sondern das wir es überarbeiten und neu einreichen sollten. Ueberarbeiten werden wir nicht (bauen ja konform), läuft der Genehmigungsprozess trotzdem weiter, oder müssen wir definitiv neu einreichen?
- Was können wir machen, falls sich der Präsident der Baukommission nicht einsichtig zeigt? Von meinem Verständnis müssten wir dann Beschwerde beim Kanton einlegen, möchten es aber uns nicht von Anfang an mit der Gemeinde verscherzen (wir sind Zuzügler, wollen ja auch noch dort leben).
- Ist die Feststellung der Baukommission entgültig, oder kann die Baukommission noch mit neuen, anderen Gründen kommen, warum die Bewilligung nicht erteilt werden kann?
Vielen Dank für Eure Antworten, ich halte Euch natürlich auf dem laufendem