Nicht bezahlte Rechnungen GU nach 2 Jahren

Eschlikon9

Mitglied
20. Dez. 2008
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Hallo zusammen

Wir haben unser Haus im September 2008 überschrieben und mit dem GU finanziell alles geregelt (inkl. Mehrkosten). Jetzt wissen wir, dass unser Gärtner seit langem versucht vom GU Geld zu bekommen, scheinbar aber unhaltbare Rechnungen gestellt hat. Wie auch immer, jetzt haben wir von seinem Anwalt einen Brief erhalten mit der Aufforderungen als "Interessenwahrer" dem Gärtner den Betrag von 12'000 fr. zu überweisen. Wie sollen wir jetzt reagieren?

Einen ganz kleinen Teil haben wir mit ihm mündlich in Auftrag gegeben, dafür letztes Jahr eine Rechnung weit über dem vereinbarten Betrag erhalten, worauf wir ihm einen Lösungsvorschlag geschickt haben, was wir bereit sind zu zahlen - und von ihm seither keine Reaktion mehr gekommen ist.

Dieser Betrag ist in der Rechnung an den Architekten 12000 enthalten.

Kann er uns jetzt überhaupt noch eine Rechnung stellen? Die Rechnung vom letzten Jahr von unserem Auftrag war im April 2009, also auch schon über 1 Jahr alt?

Sämtliche Arbeiten sind seit dem August 2008 abgeschlossen...

Danke für eure Hilfe

Susi

 
Vergessen, ihr seit nicht für die Rechnungen eures GU zuständig, sondern nur für die Dinge die ihr selber beauftragt habt.

Der Gärtner soll den GU betreiben, denn dieser hat den Auftrag erteilt, wenn ihr im Rahmen des Bau diese mündlichen Auftrag gegeben habt fliesst dies in das Budget des GU's ein, höchstenfalls kann man den Aufpreis separat bezahlen, die abgemachte Arbeit des GU muss der Gärtner beim GU einfordern.

Lasst euch nicht einschüchtern, denn der Gärtner hat eigentlich gar nichts in der Hand, da es ein mündlicher Auftrag war könntet ihr den sogar abstreiten und behaupten das sei Teil der GU Abmachung gewesen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde auch dringend empfehlen, die Rechnung zu vergessen. Der nette Druck (Rechnung via Anwalt) zeigt eigentlich schon recht deutlich, dass er nichts in der Hand hat. Sich bloss nicht einschüchtern lassen.....

 
Wir müssen ja trotzdem jetzt irgendwie darauf reagieren... ich bin dabei ein Einschreiben vorzubereiten... Einfach schreiben, wir distanzieren uns von der Rechnung?

Kann er uns denn eigentlich betreiben?

Da wir ihm aufgrund seiner seperaten Rechnung vom letzten Jahr einen Brief geschrieben haben, hat er wohl immerhin was in der Hand wegen unseren seperaten Leistungen. Gewillt ihm jetzt noch was zu zahlen bin ich aus Prinzip nicht.

Würdet ihr jetzt gar nicht reagieren?? Oder einfach alles ablehnen oder die Mehrarbeiten die mündlich vereinbart waren zahlen? Natürlich nur gegen realistische Rechnung!

Danke

Susi

 
Hallo Susi,

Na ja, aus Prinzip nicht zahlen zu wollen ist immer eine Sache... Die von dir in Auftrag gegebene Leistung musst du bezahlen, ob du möchtest oder nicht, schade hat er nicht auf dein Lösungsvorschlag reagiert, den heist es nun wieder aufzunehmen. Bist du im Besitze einer Offerte für diese Leistung, oder hat es sich einfach um ein paar Streucher zu setzen gehandelt?

Betr der offenen Leistung zwischen Arch und Gärtner:

Bist du im Besitze des Vertrages betr. Gartenarbeiten dieser zwei Seiten?

Teile ihm mit dass dein Vertragspartner auch für den Garten der GU war, und du jede offene Rechnung bei deinem Vertragspartner beglichen hättest. Schreibe ihm auch dass du bedauerst, dass sein Vertragspartner offensichtlich seiner Pflicht nicht nachkommt, du aber ausser Stande, und dich auch weder verpflichtet fühlst noch bist, diese Rechnung für den GU zu bezahlen. Da müsse er sich schon auf seinen Vertragspartner stützen und auch diesen zu Rechenschaft ziehen.

liebs Grüessli, jomazi

 
Für die mündliche Offerte haben wir nie was schriftliches bekommen. Dort war es eine Steinmauer und eine Hecke, für zwei Parteien, je zur Hälfte zahlbar. Er hatte uns gesagt, es käme ungefähr auf 1500 für jede Partei und die Rechnung war dann je 3400 Fr. !! Wir sind ihm dann entgegengekommen und haben ihm 2000 Fr. zugesagt. Einfach um abzuschliessen.

Die Offerte für den GU hat er uns beigelegt, darum sind wir auf die 12000 gekommen. Sind sicher zum Teil Arbeiten, die er gemacht hat, uns aber nicht betreffen, weil die über den GU gelaufen sind. Ausser die besagte Steinmauer und Hecke.

Vielen Dank für die Hilfe, ist immer auch schwierig mit der genauen Formulierung!!

Susi

 
Hallo Susi

Wenn ich das nun richtig lese, hat der dem GU eine Rechnung INKL. der von Euch mündlich beauftragen Steinmauer/Sträucher, gestellt?

Dieser letzte Anteil wird ihm der GU, da nicht sein Vertragsbestandteil, eh nicht zahlen. Die Rechnung wäre also nur an Dich zu stellen. Demnach wären also rund 8.600 CHF die er noch aus der GU-Leistung fordert. Weshalb wurde ihm dies vom GU nicht bezahlt? Mängel oder Unwillen?

Schreiben solltest Du auf jeden Fall, evtl. mit dem Ziel, ein klärendes Gespräch mit ihm oder seinem Anwalt zu führen. Ablehnen solltest Du dabei die Forderung an den GU, wie Jomazi schon geschrieben hatte, da Du alle Zahlungsleistungen an den GU getätigt hattest (davon gehe ich nun einmal aus).

Für die mündlich erteilten Aufträge (hier kann man nur immer wieder betonen, solche niemals zu tätigen... zumindest nicht ohne eine eigene, passende Bestätigung) kann er nicht die Rechnung um über 100%, gegenüber seiner Offerte erhöhen. Das wird auch sein Anwalt wissen!

Zudem, wären hierfür ja auch Zeugen vorhanden, die den genannten Betrag von ca. 1.500 bestätigen können (also hier die 2. Partei), womit er eh schon schlechte Karten hätte. Dies kann man auch im Schreiben genau so darlegen. Hier würde ich nochmals die Bereitschaft dokumentieren, dass man weiterhin bereit wäre, die angebotene Summe von 2.000 CHF zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer entsprechenden Rechnung!

 
Danke für die Tipps, werde jetzt mal das Einschreiben verfassen. Dem GU haben wir alle Rechnungen bezahlt. Allerdings war er ziemlich lausig im Bezahlen der Rechnungen der Handwerker... hatten mehrere Reklamationen und haben darum und aufgrund von Pendenzen am und im Haus, die noch nicht erledigt waren erst Januar diesen Jahres, also 1.5 Jahre nach Überschreibung die letzten Rückbehalte überwiesen...

Wahrscheinlich zahlt er den Gärtner nicht wegen dem Mängelarbeiten, die er an unserem Grundstück durchführen musste. So viel wir wissen, hat der Gärtner mit mehreren Anwälten versucht was zu erreichen, hat aber alles nicht geklappt. Wir waren mit den Gartenarbeiten auch gar nicht zufrieden und haben letzten Sommer einen grossen Teil nochmal mit einem anderen Gärtner verschönert. Der erste Gärtner ist Crivelli aus SG... Nie wieder!!

LG

Susi

 
In dem Fall würde ich sogar ganz auf stur stellen, wenn ihr seine miserable Arbeit von einem anderen verbessern lassen musstet besteht auch keinerlei Grund irgendetwas zu bezahlen was nicht richtig ausgeführt wurde.

 
Die Frist für die Eintragung eines Pfandrechts (sog. Bauhandwerkerpfandrecht) läuft 90 Tage nach Beendigung der Arbeiten ab. Die direkt in Auftrag gegebene Arbeiten sind durch den Besteller jedoch zu bezahlen, dafür kann der Gärtner auch die Betreibung anheben. Die vom GU beauftragten Leistungen sind nicht zu zahlen und können auf dem Rechtsweg wohl auch nicht eingefordert werden.

 

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