Norm für Besenrein?

rubliexpress

Mitglied
22. März 2010
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Hallo zusammen

Wir sind am Bauen und bald fertig.

Jetzt geht es ans Planen der Baureinigung. Heute hat unser Bauleiter gesagt, dass das Haus so bleibt, wie es ist und keine weitere Reinigung erhält und dass der Begriff "Besenrein" genau definiert sei. Hat vom Bau noch etliche Rückstände am Boden (Staub, Sand, etc....)

Im Vertrag steht jedoch, dass das Haus "Besenrein" abgegeben wird. Was heisst genau Besenrein? Gibt es dafür eine Norm? Ist der Begriff irgendwo definiert? Wie ist das genau?

danke rubliexpress

 
Hallo rubliexpress

Wenn ich das richtig lese, hast Du in deinem Vertrag Besenrein für die Uebergabe stehen. Das ist unverantwortlich, wie willst Du bei der Abnahme dann alles offensichtlichen Mängel erkennen, wenn überall noch Staub und andere Baurückstände vorhanden sind. Wenn die offensichtlichen Mängel nicht im Protokoll sind, so sind diese gemäss dem Mängelrecht der SIA und des OR verwirkt. Dann kannst Du später gar nichts mehr reinholen. Deshalb habe ich bereits in verschiedenen Antworten auf solche Themen auch davon abgeraten die Endreinigung selbst durchzuführen. Oder gar erst einziehen und dann Bauabnahme ist einfach leichtsinnig. Es geht um Deine Rechte also würde ich versuchen hier was zu verbessern. Ebenfalls ist es immer zu empfehlen, dass Du eine Fachperson zur Begleitung bei der Abnahme dabei hast. Es ist schnell etwas übersehen. Denn Du musst auf die Mängel aufmerksam machen. Jeden Mangel den Du nicht anzeigst bei der Abnahme freut deinen Vertragspartner.

Gruss Bauprofi

 
Hallo Funman

danke, so was habe ich gesucht.

@Bauprofi

Ja, darum wollen wir auch VOR der Bauabnahme das Haus putzen. Somit können Mängel besser gefunden werden. Das herbeiziehen eines Fachmanns bin ich mir auch am überlegen.

rubliexpress

 
Hallo rubliexpress

Wenn ich das richtig lese, hast Du in deinem Vertrag Besenrein für die Uebergabe stehen. Das ist unverantwortlich, wie willst Du bei der Abnahme dann alles offensichtlichen Mängel erkennen, wenn überall noch Staub und andere Baurückstände vorhanden sind. Wenn die offensichtlichen Mängel nicht im Protokoll sind, so sind diese gemäss dem Mängelrecht der SIA und des OR verwirkt. Dann kannst Du später gar nichts mehr reinholen. Deshalb habe ich bereits in verschiedenen Antworten auf solche Themen auch davon abgeraten die Endreinigung selbst durchzuführen. Oder gar erst einziehen und dann Bauabnahme ist einfach leichtsinnig. Es geht um Deine Rechte also würde ich versuchen hier was zu verbessern. Ebenfalls ist es immer zu empfehlen, dass Du eine Fachperson zur Begleitung bei der Abnahme dabei hast. Es ist schnell etwas übersehen. Denn Du musst auf die Mängel aufmerksam machen. Jeden Mangel den Du nicht anzeigst bei der Abnahme freut deinen Vertragspartner.

Gruss Bauprofi
Das stimmt nun nicht ganz, was Bauprofi da schreibt. Mit der Bauabnahme beim Einzug beginnt für jedes Werk (Storen, Fussböden etc.) eine zweijährige Garantiefrist zu laufen, während derer man allfällige Mängel schriftlich rügen kann. Es empfiehlt sich vor Ablauf dieser zweijährigen Frist eine Schlussabnahme mit Protokoll durchzuführen. Bei dieser Abnahme müssen dann alle bekannten Mängel protokolliert werden, ansonsten man nichts mehr unternehmen kann. Wird ein Mangel von der Bauherrschaft gerügt, hat der Unternehmer zuerst das Recht der Verbesserung seines Werkes, erst wenn er innerhalb der gesetzten Frist den Mangel nicht behebt, können die weiteren Rechte geltend gemacht werden (Wandelung, Preisreduktion).

Bigmatty

 
Besenrein ist die Beseitigung von nichthaftendem Schmutz. Gehört in die Sparte Baugrobreinigung. Da kommen aber noch Baufeinreinigung, Baunachreinigung und Schutz/ Erstbehandlung. Besenrein ist ein Witz. Denn das Entfernen von haftendem Schmutz, z.B. Mörtelreste, Farbspritzer, usw. gehört nicht zum Besenrein.

Gruss Walter

 
Hallo bigmatty

Ich weis nicht woher Du deine Erkenntnisse nimmst. Fakt ist das eine Abnahme innert Monatsfrist gemacht werden muss. Also 30 Tage nach Meldung das das Gewerk fertig ist. Spätestens jedoch bei kompletter übergabe an den Bauherren. Wenn keine Protokollierte Abnahme stattfindet, so sind alle offensichtlichen Mängel verwirkt. Verwirkt im rechtlichen Sinn bedeutet, dass diese fast unwiderruflich weg sind. Es gibt dann keine Chance mehr für den Bauherren. Also das was Du schreibst ist mehr als Gefährlich für einen der so etwas das erste mal in seinem Leben macht. Was soll das also!!!!!!! Fakt ist diese Abnahme ist mit das wichtigste am ganzen Bauen oder Kaufen von Bauwerken!!!!!! Diese Abnahme ist alles andere als harmlos aus der Mängelsicht gesehen. Wenn ein Bauherr hier nicht reagiert, so kann er sehr sehr viel Geld verlieren. Also nochmals die SIA 118 hat dazu klare Regeln und das OR ist in diesem Fall leider schlechter als die SIA 118. Deshalb immer darauf achten, dass Werkverträge immer nach SIA 118 sind. Diese Schnelldurchläufe bei Abnahmen, wo innert 2 Stunden ein Haus abgenommen wird, sind lächerlich. Der Bauherr investiert locker 500.000 CHF und die Kontrolle über den Gegenwert des Geldes soll in zwei Stunden fertig sein?????? Solange braucht man ja fast zu Geld zählen. Also auch an alle anderen Bauherren hier im Forum, es ist mit der wichtigste Termin beim Bauen. Bei Fertigmeldung oder Bezugsbereitschaft beginnt diese 30 Tage Frist zu laufen. Wer sich da vom GU oder Architekt einlullen lässt, man hätte ja die 2 Jahre der ist nachher der Dumme. Der GU oder Architekt freut sich, das er 2-5% seines Honoras im Schlaf verdient. Die Handwerke sind froh über diese Auftraggeber, denn selbst offensichtlicher Murks muss ja nicht nachgearbeitet werden.

Wer glaubt, das ein Bodenleger einen Hick der bei der Verlegung der Bodenplättli passiert ist, nach zwei Jahren kostenlos ausbesserst, der ist halt wirklich in der Traumwelt angekommen.

Gruss Bauprofi

 

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