Normale Baufehler oder Baupfusch?

fabrice

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28. Feb. 2017
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Hallo zusammen

Gerne möchte ich hier meine Bauherren-Erfahrungen der letzen Wochen zur Diskussion stellen. Leider sind sie doch eher fragwürdig.

Ich baue mit einer Schweizer Zimmerei ein Vollholzhaus. Diese Zimmerei stellt auch die Bauplaung und -Leitung. Es handelt sich aber nicht um ein GU-Unternehmen, vielmehr habe ich Verträge für die einzelnen Gewerke mit lokalen Anbietern abgeschlossen. Diese Verträge habe ich von einem Juristen prüfen lassen, sie sind aus seiner Sicht o.k. Bei der Auswahl der Baubetriebe (Baumeister, Innenausbau) wurde ich vom Bauleiter beraten.

Aktuell ist der Baumeister am Arbeiten, er hat Streifenfundamente und die Anschlüsse und Abwasserleitungen erstellt. Diese Firma (aus dem Nachbardorf) wurde mir von einem Nachbarn empfohlen, welcher selber auf dem Bau arbeitet. Ich bin also mit einem anständigen Vertrag, basierend auf einer stimmigen Offerte und mit Vertrauen in die Fachkompetenz dieses Baumeisters gestartet.

Das Vertrauen habe ich gründlich verloren. Was alles schief lief bisher:

Erstens wurde der Potentialausgleich "vergessen", er soll nun nachträglich eingebaut werden.

Zweitens wurde eine Ableitung für das Regenwasser nicht wie auf dem Plan vorgesehen gebaut. Ich habe den Baumeister darauf angesprochen, worauf er mich "beruhigte", der Anschluss sei nicht vergessen, er sei gemacht worden. Daraufhin habe ich entsprechende Fotos gemacht (von der Stelle, wo der Anschluss sein sollte) und sie dem Bauleiter und dem Baumeister geschickt. Auf den Fotos war ersichtlich, dass kein Abfluss eingebaut war, aber nachträglich ein anderer Abfluss gebaut werden sollte, nicht wie auf den Plänen vorgesehen. Jetzt hiess es, das sei mit der Gemeinde so abgesprochen, das sei schon i.O. Auf meinen Einwand, dass dies nicht mit den Plänen übereinstimmt und die Änderung auch nicht mit mir abgesprochen wurde - zudem negative Konsequenzen gehabt hätte, da ich das Regenwasser so nicht hätte sammeln können - lenkte er rasch ein, er werde das Regenwasser so führen, wie auf dem Plan eingezeichnet.

Drittens sah ich, dass die ausgehobenen Gruben für das Streifenfundament direkt mit Beton gefüllt wurden, ohne Schalung, ohne Stahlgitter, auch ohne Kiesschüttung oder sonst etwas. Allerdings sah ich nur die letzten zwei Meter der drei Streifen und habe leider davon keine Photos gemacht. Sie haben sehr schnell gearbeitet. Auf den breiteren Betonstreifen wurde dann der schmalere Streifen mit etwas Stahl eingeschalt betoniert. Dies war zu einem relativ frühen Zeitpunkt. Ich fragte nach, da die Pläne anders aussahen. Der Baumeister verwies auf den Ingenieur, welcher dies so geplant habe, alles sei i.O.

Und nun das: die Dichtigkeitsprüfung des Abwasserrohrs ergab, dass das Rohr nicht dicht ist. Dieser vierte Fehler war definitiv einer zu viel. Ich habe den Baumeister aufgefordert, nachzubessern, was dieser anstandslos macht, wie bei allen anderen Fehlleistungen auch. Mir entstehen dadurch ein weiteres Mal erhebliche Prüfkosten.

Mich beschäftigen zwei Fragen: Zum einen kann ich nicht verstehen, wie jemand "vom Fach" sich ernsthaft so viele Fehler leisten kann. Und die dringlichste Frage: was ist nun mit dem Fundament?!  Bei so vielen Fehlern bin ich inzwischen überzeugt, dass auch das Fundament Pfusch ist. Ich habe mir die Ingenieurpläne geben lassen. Darauf sind Stahlkörbe sowohl im unteren Sockel als auch im oberen Teil des Streifenfundamentes eingezeichnet. In der Offerte wird zudem Betonstahl für über 4000 Fr. aufgeführt. Nur dass ich so gut wie nichts davon gesehen habe auf der Baustelle (diese besuche ich täglich). Ich habe also mit dem Ingenieur telefoniert, welcher zwei interessante Aussagen machte. Zum einen habe er diese Berechnung als Gefallen "gratis" gemacht  (mir wurden jedoch Ingenieurleistungen für über 1000 Fr. verrechnet). Zum anderen sei dieser Stahl nötig für die Fundamentstreifen, ich hätte ein Problem, wenn er nicht drin wäre, was er sich aber schwer vorstellen könne.

Wie gehe ich nun weiter vor? Die Fundamente sind trocken, ich kann nicht darauf zeigen und sagen, darin sei nicht der nötige Stahl verbaut. Das sieht man ja nicht. Zudem wird in zwei Wochen der Rohbau gestellt. Und ich kann kaum glauben, dass sich ein lokaler Unternehmer tatsächlich solchen Pfusch leistet!!!

Was denkt ihr? Wie würdet ihr vorgehen? Soll ich eine dringliche Bausitzung mit der Bauleitung - die sich auch nicht eben mit Engagement hervortut - und dem Baumeister einberufen? Brauche ich zu meiner Stärkung einen Juristen? Gibt es ein Möglichkeit, evtl, mit Magneten oder einer anderen nicht-invaisven Methode aufzuzeigen, das kein / wenig Stahl drin ist? Ich hab mir auch überlegt, mir den Lieferschein für den Stahl zeigen zu lassen. Oder kann das tatsächlich normal sein, was da läuft?! 

Für eure Fragen / Einschätzungen bin gerade extrem dankbar.

 
Niemand da, der antworten kann?
Das ist eine happige Geschichte, die Beantwortung der Fragen dürfte Professionalität verlangen, sowohl in bautechnischer wie baurechtlicher Hinsicht. Offenbar hat bisher kein User Erfahrungen mit einer fragwürdigen Bauleitung, die täglich (!) überwacht werden muss. (Mal abgesehen von Erfahrungen mit Hochstapler-GUs ;) )

Persönlich bin ich der Meinung, dass du ohne professionelle Hilfe wohl nicht weiterkommen wirst, allenfalls ist ein Baustopp angezeigt, insbesondere, bis die Frage bez. Fundament geklärt ist. Als Bauherr hast du grundsätzlich jedes Recht, über alle Vorgänge informiert zu werden und musst dich auch nicht mit einem "das ist schon ok so" abspeisen lassen. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Der Bauherr gilt als Laie und muss nicht das Wissen eines Sachverständigen mitbringen. Das ausführende Unternehmen ist deshalb in der Bringschuld, was Erklärungen zu Verbesserungen, Verschlechterungen, notwendigen Änderungen, allfälligen Kostenfolgen usw. angeht. 
Aber das nützt dir erst nach Fertigstellung wenig, denn für Mängel, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen, hast du später nur das Recht auf Minderung, nicht auf Abriss und Neubau!

Soll ich eine dringliche Bausitzung mit der Bauleitung - die sich auch nicht eben mit Engagement hervortut - und dem Baumeister einberufen? Brauche ich zu meiner Stärkung einen Juristen?
Das halte ich beides für notwendig. Selbst wenn sich dein Verdacht nicht bestätigt. Einfach weitermachen wie bisher scheint mir wenig sinnvoll, weil du dem Baumeister nicht mehr vertraust und der Bauingenieur sich ja offenbar auch etwas distanziert verhält. Dazu kommen die in der Offerte aufgeführten Posten, die allenfalls nicht der Realität entsprechen. Wenn etwas bereits schief läuft, gibt es keinen Grund anzunehmen, dass es ohne Veränderung der bisherigen Praxis besser läuft...

@Pfälzer könnte dir aber mehr dazu sagen.

 
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Hallo Susann

Danke für deine Antwort. Ich hatte insgeheim ja gehofft, dass ich höre, mir zu viele Sorgen zu machen.

So ein Sch.....!

Ich gehe nun mal davon aus, dass sich das Fundament- sollte der nötige Stahl tatsächlich nicht eingebaut sein, nachträglich verstärken lässt. Ausserdem habe ich einen Werkvertrag mit dem Baumeister abgeschlossen, worin Folgendes steht:


[SIZE=11pt]7.[/SIZE]



[SIZE=11pt]Gewährung, Haftung und Mängelrechte[/SIZE]

[SIZE=11pt] [/SIZE]



[SIZE=11pt]7.1.[/SIZE]

[SIZE=11pt] [/SIZE]



[SIZE=11pt]Der Unternehmer verpflichtet sich, ein mängelfreies Werk unter Einhaltung aller gängigen, für das betreffende Werk geltenden Baunormen, insbesondere nach den spezifischen SIA-Normen, zu erstellen.  [/SIZE]

[SIZE=11pt] [/SIZE]



[SIZE=11pt]7.2.[/SIZE]

[SIZE=11pt] [/SIZE]



[SIZE=11pt]Der Unternehmer behebt die unter seine Haftung fallenden Mängel auf eigene Kosten. Die Mängel sind innert einer von der Bestellerin gesetzten, angemessenen Frist zu beheben.[/SIZE]

[SIZE=11pt] [/SIZE]



[SIZE=11pt]7.3.[/SIZE]

[SIZE=11pt] [/SIZE]

[SIZE=11pt] [/SIZE]



[SIZE=11pt]Soweit der Unternehmer Mängel nicht innerhalb der von der Bestellerin angesetzten Frist behebt, ist die Bestellerin berechtigt, nach ihrer Wahl:[/SIZE]

[SIZE=11pt]a.     [/SIZE][SIZE=11pt]im Rahmen von Art. 368 Abs.2 OR auf der Nachbesserung zu beharren[/SIZE]

[SIZE=11pt]b.     [/SIZE][SIZE=11pt]auf Kosten des Unternehmers / der Unternehmerin die Nachbesserung durch einen Dritten ausführen zu lassen (Ersatzvornahme)[/SIZE]

[SIZE=11pt]c.     [/SIZE][SIZE=11pt]einen dem Minderwert des Werkes entsprechenden Abzug von der Vergütung zu machen (Minderung gemäss Art. 368 Abs.2 OR).[/SIZE]

[SIZE=11pt] [/SIZE]

[SIZE=11pt] [/SIZE]




Ich denke also, ich kann reagieren. Das verzögert den gesamten Bau natürlich massiv. Und wie sich das umsetzen lässt - also mit der ganzen Praxis - hab ich keine Ahnung. Ohne Juristen wird es offenbar tatsächlich nicht gehen. Ich kann es noch gar nicht fassen!

Niemand sonst solche Erfahrungen gemacht?

 
Ich wollte kein "Öl ins Feuer giessen" - sorry, wenn das so rüber gekommen ist ?

Es ging mir eher ums verlorene Vertrauen, was eine Sitzung nötig machen würde, idealerweise inklusive Ingenieur (wegen der gemachten Aussagen zu der "Gratisarbeit").
Du wirst ohne Gespräch immer misstrauischer und wirst nichts mehr glauben, was dir als "i.O." erklärt wird. Wird jetzt einfach weitergebaut, wird dich die Frage nach dem Fundament ewig verfolgen. Ein klärendes Gespräch bringt sicher mehr als gleich mit einem Juristen auf der Baustelle zu erscheinen! Ich würde aber offen ansprechen, dass du den Eindruck hast, dass viele Fehler gemacht, aber nicht eingestanden und erst nach Druck berichtigt werden.

Ein juristischer Beistand ist also sicher nicht dringend, ausser, der Bauunternehmer bleibt so ausweichend wie bisher. Dann kann dir juristischer Beistand den Rücken stärken. Aber ich würde erst einmal das Gespräch abwarten.

Eine Ergänzung noch zu deinem Vertrag:

Art. 368 B regelt die Rechte des Bestellers bei Mängeln im Werkvertrag. Die Punkte in deinem Vertrag beziehen sich nur auf Abs. 2:
2 Sind die Mängel oder die Abweichungen vom Vertrage minder erheblich, so kann der Besteller einen dem Minderwerte des Werkes entsprechenden Abzug am Lohne machen oder auch, sofern dieses dem Unternehmer nicht übermässige Kosten verursacht, die unentgeltliche Verbesserung des Werkes und bei Verschulden Schadenersatz verlangen.
In Bezug auf die Regenwasserleitung wurde Abs 2 also eingehalten. 

Grundsätzlich liesse sich in einem Werkvertrag nach OR aber auch Abs. 1 nicht einfach wegbedingen: 

1 Leidet das Werk an so erheblichen Mängeln oder weicht es sonst so sehr vom Vertrage ab, dass es für den Besteller unbrauchbar ist oder dass ihm die Annahme billigerweise nicht zugemutet werden kann, so darf er diese verweigern und bei Verschulden des Unternehmers Schadenersatz fordern.
So könnte man anführen, dass ein Haus mit Wackelfundament unbrauchbar ist und dir die Annahme nicht zugemutet bzw. das ganze Werk verweigert werden kann.

Leider findet sich unter Absatz 3 dann aber die Regelung, welche für den Hausbau relevant ist:
3 Bei Werken, die auf dem Grund und Boden des Bestellers errichtet sind und ihrer Natur nach nur mit unverhältnismässigen Nachteilen entfernt werden können, stehen dem Besteller nur die im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Rechte zu.

Solltest du Recht haben mit der Vermutung bez. Fundament, würde es auf Abs. 3 hinauslaufen.
Eine Bauverzögerung ist so gesehen wohl das geringere Übel.

Wie gesagt, was die Frage nach dem Fundamente bzw. Prüfung bezüglich eingebautem Stahl angeht, könnte dir @Pfälzer Auskunft geben. Vielleicht meldet er sich ja noch...
 

 
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Hallo Susann

Hier haben wir sie, die Vogelfreiheit des Bauherrn respektive der miserable gesetzliche Rahmen zu dessen Ungunsten. Ein Architekt hat mir mal eingestanden, dass der Bauherr nichts weiter ist als das "Poulet" im Umzug. Jeder will sich ein schönes Stück vom Baukapital holen, per se ernst genommen wird er offenbar nicht. Ich frage mich, wie der "unverhältnismässige Nachteil" und die "übermässigen Kosten" des Handwerkers aufgewogen werden mit dem Schadenersatz für den Bestellers, wenn dieser ein unbrauchbares Fundament  entsorgen und neu bauen lassen muss!  Da ist der Schaden des Bauherrn weit höher als der Schadenersatz, der dem Handwerker scheinbar "zugemutet werden kann". Ich denke aber, wenn dem Baumeister "arglistiges" Vorgehen nachgewiesen werden kann, bekommt das ganze noch andere Dimensionen. Wäre dann allerdings tatsächlich ein Juristenjob. Hoffe nicht, dass es so weit kommt!

Ich werde mir nun die Lieferscheine für Beton und Stahl geben lassen, den Bauleiter kontrollieren lassen, ob Bestelltes und Offeriertes übereinstimmen und das Gespräch zu viert (inklusive Vorarbeiter) führen. Ob der Ingenieur dazukommt, bezweifle ich, kann es aber probieren. Hoffe immer noch, meine Zweifel an der Qualität des Fundamentes können ausgeräumt werden. Andernfalls werde ich hart verhandeln müssen. Schade für meine Lebenszeit, aber ein gutes Training.

Deine Infos sind hilfreich, danke herzlich dafür! Ein paar Tage über den Schlamassel nachdenken hilft auch, danach mit klarem Kopf vorwärts zu gehen. Auf Expertensuche bin ich momentan nicht, schön wäre aber schon, ich könnte hier breiter diskutieren. Es sind verregnete Pfingsten, also traut euch und haut in die Tasten, liebe Bauherren und LeserInnen!

Grüsse

fabrice

 
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Kurzer Zwischenbericht: Der Baumeister gibt an, die Lieferscheine "wohl" nicht mehr zu haben. Er werfe die meistens sofort weg, sonst hätte er Ordner voller Papiere. Da ich freundlich insistierte, will er nachschauen. Nötigenfalls werde ich sie bei den Zulieferern nachfordern. Zu der undichten Abwasserleitung gibt er an, die Dichtigkeitsprüfung sei evtl. nicht korrekt gemacht worden. Hier könnte er sogar recht haben, denn es könnte durchaus sein, dass die betreffende Firma den falschen Rohrausgang abgedichtet hatte. Wird nun geprüft, bevor er die Rohre ausbuddelt.

 
Er werfe die meistens sofort weg, sonst hätte er Ordner voller Papiere
Aha, minimalistische Geschäftsführung mit einem Ablagefach = ?️  
Ich hoffe, er behält wenigstens die Rechnungen, die er dem Lieferanten ja wohl bezahlen musste...? Oder hat er dafür auch nur den einen oben genannten "Ordner"?
 

Zu der undichten Abwasserleitung gibt er an, die Dichtigkeitsprüfung sei evtl. nicht korrekt gemacht worden.
"Eventuell"? Und wer hätte dies überprüfen müssen? Der Bauherr oder der Baumeister bzw. Bauleiter?  ;)  

Vielleicht wäre es doch ganz gut, da bezüglich Erwartungen mal auf den Tisch zu hauen ?

 

 
Ich baue mit einer Schweizer Zimmerei ein Vollholzhaus. Diese Zimmerei stellt auch die Bauplaung und -Leitung. Es handelt sich aber nicht um ein GU-Unternehmen, vielmehr habe ich Verträge für die einzelnen Gewerke mit lokalen Anbietern abgeschlossen. Diese Verträge habe ich von einem Juristen prüfen lassen, sie sind aus seiner Sicht o.k. Bei der Auswahl der Baubetriebe (Baumeister, Innenausbau) wurde ich vom Bauleiter beraten.

 Diese Firma (aus dem Nachbardorf) wurde mir von einem Nachbarn empfohlen, welcher selber auf dem Bau arbeitet.
Das klingt für einen Baulaien sicher zu Beginn einleuchtend.... das da alles mitgemacht wird, der Bauleiter den und den kennt und somit die Aufträge passend lenken kann....  der Nachbar einen guten Baumeister kennt, den aber vor Ort scheinbar keiner wirklich kontrolliert ?

Baubeschriebe, Kostenaufstellungen und Planungen sollten vor Auftragsvergabe eher von einem Baufachmann (möglichst Extern) und nicht von einem Juristen überprüft werden. Die haben in aller Regel nämlich keine Ahnung von bautechnischen Details... woher auch, wenn sie nicht zu früheren Zeit aus dieser Berufsgruppe entsprungen wären.

Erstens wurde der Potentialausgleich "vergessen", er soll nun nachträglich eingebaut werden
War er denn beim Baumeister im Auftrag enthalten? In der Schweiz wird das sehr oft vom Elektriker ausgeführt, dem man dann natürlich zum passenden Zeitpunkt aufbieten müsste....  noch mehr verwundert mich, dass der Bauleiter scheinbar vor dem betonieren nicht vor Ort war um dies, bzw. die Armierung zu kontrollieren? Dem hätte dies doch sofort auffallen müssen!

Man kann sie aber natürlich auch nachträglich verlegen und die Zuleitung dann irgendwie (aber je man Erfordernis sauber abgedichtet) ins Gebäude führen.

Diese Zimmerei stellt auch die Bauplaung und -Leitung
Wenn der "Bauleiter" ein Zimmermann ist, erklärt sich damit auch evtl. der Punkt zuvor..... das hat er einfach nicht gelernt und damit fehlt ihm ggf. auch die wirkliche Erfahrung aus den anderen Gewerken. Selbst wenn dies schon öfter so ausgeführt wurde.

Weshalb der Bauing. mit 1.000 CHF berechnet wurde, obwohl er ja scheinbar kostenlos gearbeitet hatte, wäre entspr. zu klären. Egal, wenn er die Statik erstellt, mit oder ohne Geld, ist er auch dafür verantwortlich. In dem Zusammenhang muss geklärt werden, wer denn nun die Kontrolle der Armierung, Betonüberdeckung ausgeführt hat?

Das Problem mit dem Fundament deutet da wohl in die Richtung: "KEINER"....  das muss geklärt werden.

Das Fundamentproblem lässt sich hier auf Distanz und Unkenntnis der Örtlichkeiten sicher nicht klären. Das geht nur vor Ort und im Gespräch... und ggf. durch Kontrolle.

Fundament ohne Schalung ist, bei Armierungen, eher ungewöhnlich, aber nicht grundsätzlich falsch ausgeführt. Bei ausreichender Betonüberdeckung ergibt sich daraus kein Problem. Ob dem so war, hätte man via Bild festhalten müssen, oder aber natürlich vor Ort, vor Beginn der Betonierarbeiten kontrollieren müssen.

Man kann zwar via Messgeräten eine Armierung kontrollieren, aber das hängt auch davon ab, wie ich an die Flächen wieder heran komme und wie dick diese nun mit Beton ummantelt ist. Am einfachsten, ohne Spezialfirma, geht das über einen quer aufgespitztes Fundament...da sieht man die Armierung (oder eben keine) und kann sie entspr. der statischen Berechnungsvorgaben überprüfen. Im Anschluss muss diese Stelle dann mit entspr. Betonersatzstoff wieder fachgerecht geschlossen werden.

Auch hierzu braucht es dann den Bauing. vor Ort.

Zusatzarmierungen sind bei Stützen, Decken und Unterzügen meist kein grosses Problem. Bei Fundamenten kommt das allerdings kaum vor, da hier oft eine zusätzliche Erhöhung nicht in Frage kommt, eine seitliche meist nichts bringen würde.

Auch hier gilt zu kontollieren, was der Bauingenieur überhaupt vorgesehen hat, ....warum... und wie ggf. eine ergänzende Lösung aussehen könnte. Letztlich hängt dies ggf. eben auch von der Bauplatzbeschaffenheit ab.  Ein einfaches Carportfundament muss nicht zwingend armiert sein... es sei denn, es gibt statische Gründe dafür (die ich natürlich nicht kenne).

Also....viel Klärungsbedarf...  intensive Gespräche zu führen und zu organisieren vom Bauleiter. Und wenn das nicht klappt, dann würde sich auch die Frage stellen, wie es denn bei allen anderen Folgegewerken klappen würde, die ausserhalb der Holzbauarbeiten (ggf. noch Dach- und Spenglerarbeiten) lägen?

 
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