Normen für Eigengeräusche und SIA 181?

emanu

Mitglied
07. Nov. 2007
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hallo zusammen

wir haben im oktober 2007 unsere eigentumswohnung bezogen. seit unserem einzug haben wir nun ein problem mit unserem abwasserschacht. das heisst, der abwasserschacht ist bei uns im keller eingebaut (schacht in beton eingebaut). der keller ist mit dem wohngeschoss (schlafzimmer, büro und kinderzimmer) ebenerdig. das abwasser wird mittels einer abwasserpumpe in die kanalisation rauf gepumpt da unsere wohnungen am hang gebaut wurden. nun hören unsere nachbarn jeweils unsere pumpe bzw das abwassergeräusche. bei uns in der wohnung ist das geräusch noch stärker und lauter. wir haben dieses "geräusch" als mängel auf die liste gesetzt. nun hat der sanitär eine unabhängige schallmessung erstellen lassen wo dabei raus kamm, das bei unseren nachbarn beim abpumpen unseres schachtes 38 dezibel entstehen. bei uns in der wohnung sind es sogar 42 dezibel.

nun hat der sanitär folgenden vorschlag für die behebung des mangels vorgeschlagen:

Wir werden die Pumpe vom Schacht entkoppeln mit sogenannten Schallschutzmatten und die bei der Druckleitung der Pumpe werden wir Kompensatoren einsetzten das heisst ein flexibles Stück ca.0.2 m in die Pumpendruckleitung einsetzten damit die Schwingungen der Pumpe auf die Leitung reduziert werden.

Diese Massnahmen bringen eine reduktion von 4 - 6 db

Somit werden wir uns nach der Ausführung im Grenzbereich finden, was allerdings für das menschliche Gehör nicht allzu ein grosser Unterschied macht.

der nachbarn abzukopeln

nun sind wir ziemlich unsicher bzw. für uns ist dies nicht der ansatz um das problem zu lösen. da wir dann zwar unter der SIA norm liegen, jedoch wir immer noch gegenseitig das abpumpen des schachtes hören und wir immer noch hohe werte an eigengeräuschen haben.

nun meine fragen:

- wie kann man hier vorgehen?

- gibt es normen/gesetze für eigengeräusche?

- was für möglichkeiten bestehen für uns als eigentümer?

die baueingabe war vor dem juni 2006 - was heisst, das die alte SIA Norm gilt und nicht die erhöhte. was die situation nicht einfacher macht.

der sanitär sowie der architek drängen nun auf einen raschen ausführungstermin - was wir aber noch nicht möchten da wir der meinung sind, das andere lösungsansätze welche langfristig und nachhaltig wirken eingesetzt werden müssen!

wir sind auch der meinung, das eigentlich so ein abwasserschacht nicht im selben geschoss wie der wohnraum sein dürfte - was allenfalls mit einer fehlplanung seitens architekten zu tun haben könnte?

gibt es möglichkeiten solch einen schacht noch "umzuplatzieren" nach drausen? Wie muss man hier vorgehen?

ich danke euch bereits jetzt für ein rasches feedback.

beste grüsse

 
Das Problem besteht darin. Das der Unternehmer die im Kaufvertrag enthaltenen Vorgaben erfüllen muss.

Das heisst, der Unternhemer muss lediglich dafür sorgen, dass die Normen eingehalten werden. Es ist so, dass auch bei eingehaltener Norm das Geräusch noch höhrbar sein wird. Jedoch 4-6 Dezibil ist doch eine beträchtliche Änderung.

Falls Ihr eine noch bessere Lösung wünscht, müsstet die Mehrkosten von euch getragen werden. Der Unternhemer muss nur die Kosten tragen, dass die Norm eingehalten wird. Wie die Lösung aussieht ist schlussendlich dem Unternehmer überlassen, solange keine zusätzlichen Beeinträchtigungen entstehen.

Bei Fragen, fragen.

 
hi bruenel

danke für dein feedback. haben wir als eigentümer keine chance auf eine besser lösung? ich meine - da bauen profis einen schacht mit pumpe und allem drum und dran - und jetzt hat man so laute geräusche und wir müssen damit leben und der sanitär schaut nur, das er seine norm erfüllt? finde ich echt schräg - der eigentümer muss doch irgendwo noch möglichkeiten haben, für seinen besitz/wohnung das bestmögliche heraus zu holen?! oder nicht! ich meine, man zahlt ja schlussendlich viel geld für ein objekt und man ist ja nicht profi und nimmt jedes handwerk auseinander.

gibt es irgendwo richtlinien/normen für eigentümer? für handwerker hat es ja die sia - wie stehts mit hausbesitzer?

danke für dien feedback und schönen abend

 
Die SIA-Normen sind natürlich nicht nur für die Handwerker.

Sondern genau so für die Eigentümer.

Die Normen definieren den Stand der Technik. Zu gunsten und zu lasten des Unternehmers und auch des Eigentümers.

Es ist immer schwierig bei solchen Situation wo es darum geht das die Erwartung sich nicht mit den Normen und Vorgaben deckt.

Ich würde vorschlagen die Situation vor Ort von einem Fachmann (Sanitär, Bauleiter) beurteilen zu lassen. Der kann sicherlich unabhängig einige Tipps und Möglichkeiten aufzeigen.

Zusätzlich kann man noch auf die Kullanz des Unternehmers und des Architekten hoffen.

 

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