Ich glaube kaum das der Bauherr hier profitiert, wohl eher wird hier Vetterliwirtschaft betrieben...
Hallo Windsurfer75
Tosci hat mit der "Vetterliwirtschaft" 100%ig recht und jeder von uns würde diese als GU wohl auch versuchen so zu handhaben.
Die Tarife sind vorgeschrieben (zumindest im Kt. LU) und der Notar darf keine Rabatte machen. Soviel zur Theorie. Logischerweise kennen Notar und GU sich nach der X-ten überschreibung besser und der Notar wird den GU da und dort mal zum Essen einladen, tolle Geschenke machen oder bei anderen Dienstleistungen (wie z.B. der Erstellung eines Vertragsentwurfes) bei der Rechnung "ein Auge zudrücken".
Wenn der GU den Notar kennt und diesen möchte, kann dies nicht mit dem Ziel sein, dich zu übervorteilen sondern, dass er sich dadurch zusätzliche Vorteile (wie bereits vorgängig erwähnt) verschaffen möchte.
Der Notar ist in jedem Falle verplichtet, sicherzustellen, dass alles mit rechten Dingen (nach Gesetzt) zu und her geht. --> Überprüfung der Personalien, Zurechnungsfähigkeit der unterzeichnenden /emoticons/default_biggrin.png
und ob der Ehepartner gegebenenfalls mitunterzeichnen muss oder z.B. darauf hinweisen, dass du für eine allfällige Grundstückgewinnsteuer mithaftest (falls der GU nicht bezahlt).
Hier könntest du darauf achten, dass im Vertrag festgehalten ist, dass ein Teil des Kaufpreises auf ein separates Konto (zur Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer) geht, wenn der GU überhaupt eine solche zu bezahlen hat.
Die Konditionen zum Kauf sind jedoch eine Angelegenheit zwischen dir und dem Verkäufer (Preise, Zahlungmodalitäten u.s.w.).
Wenn du selber einen Notar persönlich kennst, welcher dir u.U. auch wieder ein paar Steine in den Garten wirft, kannst du ja versuchen, den GU von deinem Notar zu überzeugen oder zumindest den Vertragsentwurf von "deinem Notar" überprüfen zu lassen.
Gruss
Bär