Notar vorgeschrieben?

windsurfer75

Mitglied
07. Nov. 2009
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Hallo allerseits!

Unser GU schreibt uns vor, bei welchem Notar wir die Verschreibung vornehmen müssen. Dies mit der Begründung, der Notar kenne ihre Gepflogenheiten und Formalitäten schon.

Ist das normal? /emoticons/default_confused.png

Denke wir sind diejenigen die Zahlen, und wenn wir einen Günstigeren haben sollten, sollte doch das gehen?

Danke schon mal für eure Antworten!

 
Sali windsurfer75

Ich gehe mal davon aus, dass Du im Kanton Bern bauen möchtest?

Der Kanton Bern kennt das sog. freiberufliche Notariat (anders z.B. der Kanton Zürich, wo die Notariate amtlich sind).

Gemäss dem bernischen Notariatsgesetz (NG) besteht ein Notariatsregister, wo sich alle im Kanton Bern tätig werdenden Notare einzutragen haben (§6 NG). Grundsätzlich kann die Beurkundung des Grundstückskaufs von jedem im Register eingetragenen Notar vorgenommen werden.

Das Notariatsgesetz schreibt vor, dass ein Notar die Interessen der Beteiligten gleichmässig und unparteiisch wahrnehmen muss (§ 37 Abs. 1 NG). Dementsprechend halte ich es grundsätzlich für unproblematisch, wenn Ihr die Beurkundung bei dem vom GU vorgeschlagenen Notar vornehmen lässt.

Betreffend Gebühren hätte ich auch keine Bedenken, da diese im Notariatsgesetz sowie einer Verordnung geregelt sind.

Gruss

mischa

 
Hallo windsurfer75

Schliesse mich den Vorrednern an. Grundsätzlich kannst du frei (innerhalb des Kantons Bern) einen Notar wählen. Sofern du nicht persönliche Beziehungen hast, wird es überall ähnlich teuer sein (bereits erwähnte Tarife).

Hier kommst du wahrscheinlich wirkllich günstiger, da der Notar bereits für andere Parteien mit dem gleichen GU-Projekt identische Verträge (Modalitäten / Bedingungen) erstellt hat und so "nur" noch Grundbuchdaten / Termine / Personalien anpassen muss. So spart ihr am administrativen Aufwand, da ihr dies mit einem anderen Notar wahrscheinlich noch alles vereinbaren müsstet bis die Modalitäten wie von beiden Parteien (GU und dir) gefordert eingeflossen sind

In diesem Fall empfehle ich dir, den vom GU vorgeschlagenen Notar zu wählen (ausser wie erwähnt du hast persönliche Beziehungen zu einem Notar und weisst, dass er dir nicht alle Gebühren berechnen würde..)

 
Aber eben, die Gebühren sind fix und in seltenen Fällen vom effektiven Aufwand abhängig! Copy-Paste und trotzdem kostet es 5000 Franken!!! Ich glaube kaum das der Bauherr hier profitiert, wohl eher wird hier Vetterliwirtschaft betrieben...

 
Im Kanton Aargau machen dies Notare.

Honorar für Notar (Kaufvertrag, Beurkundung, Anmeldung und Vollzug im Grundbuch, Korrespondenz, Fotokopien, Telefonate) werden nach Tarif verrechnet.

Dann kommen noch die Auslagen des Grundbuchamtes:

Handänderung 5 Promille des Kaufpreises, Schreibgebür, Einzahlungsgebühr

Alle diese Kosten werden normalerweise je zur Hälfte duch Verkäufer und

Käufer getragen (Kt. Aargau)

Es ist auch ein "ungeschriebenes Gesetz", dass der Verkäufer den Notar bestimmt.

Beispiel für ein Kaufpreis von 800000 Fr.

Honorar Notar:

4 Promill von 600000Fr. 2400Fr

2 Promille von 200000Fr 400Fr.

Total 2800Fr.

Wird auf 3000Fr aufgerundet.

Handänderungsgebühr Grundbuchamt:

5 Promille von 800000Fr. 4000Fr.

Gesamt ca. 7000Fr. noch 20 Fr. Für Schreibgebüren.

 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube kaum das der Bauherr hier profitiert, wohl eher wird hier Vetterliwirtschaft betrieben...
Hallo Windsurfer75

Tosci hat mit der "Vetterliwirtschaft" 100%ig recht und jeder von uns würde diese als GU wohl auch versuchen so zu handhaben.

Die Tarife sind vorgeschrieben (zumindest im Kt. LU) und der Notar darf keine Rabatte machen. Soviel zur Theorie. Logischerweise kennen Notar und GU sich nach der X-ten überschreibung besser und der Notar wird den GU da und dort mal zum Essen einladen, tolle Geschenke machen oder bei anderen Dienstleistungen (wie z.B. der Erstellung eines Vertragsentwurfes) bei der Rechnung "ein Auge zudrücken".

Wenn der GU den Notar kennt und diesen möchte, kann dies nicht mit dem Ziel sein, dich zu übervorteilen sondern, dass er sich dadurch zusätzliche Vorteile (wie bereits vorgängig erwähnt) verschaffen möchte.

Der Notar ist in jedem Falle verplichtet, sicherzustellen, dass alles mit rechten Dingen (nach Gesetzt) zu und her geht. --> Überprüfung der Personalien, Zurechnungsfähigkeit der unterzeichnenden /emoticons/default_biggrin.png:D und ob der Ehepartner gegebenenfalls mitunterzeichnen muss oder z.B. darauf hinweisen, dass du für eine allfällige Grundstückgewinnsteuer mithaftest (falls der GU nicht bezahlt).

Hier könntest du darauf achten, dass im Vertrag festgehalten ist, dass ein Teil des Kaufpreises auf ein separates Konto (zur Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer) geht, wenn der GU überhaupt eine solche zu bezahlen hat.

Die Konditionen zum Kauf sind jedoch eine Angelegenheit zwischen dir und dem Verkäufer (Preise, Zahlungmodalitäten u.s.w.).

Wenn du selber einen Notar persönlich kennst, welcher dir u.U. auch wieder ein paar Steine in den Garten wirft, kannst du ja versuchen, den GU von deinem Notar zu überzeugen oder zumindest den Vertragsentwurf von "deinem Notar" überprüfen zu lassen.

Gruss

Bär

 
Hallo an alle Schreibenden.

Danke für eure Antworten.

@ Mischa (und zur allgemeinen Vereinfachung) Richtig: Wir bauen im Kt. Bern.

@ Bär : Vermutlich hätte ich eben so einen "Steinewerfer":D, aber noch keine konkrete Antwort wie "grosse Steine" denn möglich währen.. /emoticons/default_biggrin.png

Habe mir noch erklähren lassen, das es einen gewissen Preisspielraum im Gesetz gäbe, der aber begründet werden müsse.

Über eure Antworten gesehen, empfehlt ihr den Handel so zu belassen:

Denke kommt dann drauf an um welche Summen wir da schlussendelich diskutieren. Irgendwo ist sicher die Schmerzgrenze erreicht wo es sich dann lohnen könnte, das Gespräch nochmals aufzunehmen.

Es geht bei uns momentan um die Unterzeichnung des Reservationsvertrages und ich werd die Klausel mal so nicht stehen lassen, damit uns da die Türe offen bleibt.

Danke Leute

Ich halte euch auf dem Laufenden (wenns intressiert /emoticons/default_confused.png) )

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich empfehle grundsätzlich, dass ein solch wichtiger Vertrag durch eine unabhängige Person geprüft wird. Ueber Vetternwirtschaft und Begünstigung zum Nachteil junger Käufer hätte ich schon etwas zu erzählen...darum auch hier VORSICHT... alles im Vertrag muss der Käufer verstanden haben... alle eventuellen Dienstbarkeiten die Verträge dazu gelesen haben und verstanden...

Gruss

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