Nutzrecht

Racer

Mitglied
04. Juli 2008
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Hallo Zusammen,

ich hätte eine kleine Frage zum Nutzrecht. Bei mir ist folgende Situation. Oberhalb meines Garagengebäudes hat mein Nachbar einen Garten, für welchen er das Nutzrecht hat, das Land jedoch gehört mir. Wie sieht das genau aus, kann dieses Nutzrecht entzogen werden oder ist dies wie beim Wegrecht, wo das Einverständnis beider Parteien nötig ist?

Vielen Dank für Eure Infos und schönen Gruss!

 
1. Frage. Hast du Lämpen mit ihm, oder willst du es bloss wissen?

2. Wie ist dieses Recht begründet? Vertrag, Grundbucheintrag, oder "weil schon der Grossvater immer ... "

3. Gibt es einen wichtigen Grund, warum du das Grundstück nicht mehr durch ihn nutzen lassen willst?

Wenn es einen Vertrag gibt, sollte eine Kündigungsklausel drin stehen. Wenn das Recht gar nicht schriftlich begründet ist, kann man es kündigen, jedoch würde ich das nicht zur Unzeit und mit einer der Ausübungsdauer entsprechenden Kündigungszeit machen. Also einen Garten nicht innert 30 Tagen nachdem er alles umgegraben und angepflanzt hat.

 
Hallo

Nein, Lämpen habe ich zum Glück keine mit ihm, es würde mich einfach interessieren. Es ist im Grundbuch eingetragen.

Gruss

 
dann bleibt es bis auf ewig bzw. bis der Begünstigte in eine Löschung einwilligt.

 
Für die Ewigkeit ist gar nichts, allenfalls auf unbestimmte Zeit. Ein Eintrag im Grundbuch entsteht auf Basis eines Vertrages, diesen solltest du haben, dann weisst du Bescheid.

 

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