Hallo Zusammen,
ich hätte eine kleine Frage zum Nutzrecht. Bei mir ist folgende Situation. Oberhalb meines Garagengebäudes hat mein Nachbar einen Garten, für welchen er das Nutzrecht hat, das Land jedoch gehört mir. Wie sieht das genau aus, kann dieses Nutzrecht entzogen werden oder ist dies wie beim Wegrecht, wo das Einverständnis beider Parteien nötig ist?
Vielen Dank für Eure Infos und schönen Gruss!
ich hätte eine kleine Frage zum Nutzrecht. Bei mir ist folgende Situation. Oberhalb meines Garagengebäudes hat mein Nachbar einen Garten, für welchen er das Nutzrecht hat, das Land jedoch gehört mir. Wie sieht das genau aus, kann dieses Nutzrecht entzogen werden oder ist dies wie beim Wegrecht, wo das Einverständnis beider Parteien nötig ist?
Vielen Dank für Eure Infos und schönen Gruss!