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Arcuos

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13. Juni 2007
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Hallo Häuslebauer,

ich weiss nicht, ob's die rechte Sparte ist, aber mit der "Finanzierung" hat's eigentlich nichts am Hut - daher poste ich unter "Allgemeines".../emoticons/default_ohmy.png

Wir haben ja eine Eigentumswohnung gekauft (welche noch im Rohbau ist) und zwar im Erdgeschoss. Die Treppe zum Keller und zur Sammelgarage geht gleich vor unserer Türe hinunter (nur eine Treppe). Somit benötigen wir eigentlich den Lift gar nicht. Das Haus hat sechs Parteien (2 EG, 2 OG & 2 DG) und wir sehen irgendwie nicht ein, dass wir gleich viel an Amortisation und Unterhalt für den Lift zahlen sollen wie jender, der im DG wohnt.

Wie ist das bei Euch (sofern Ihr in einer Wohnung wohnt/wohnen werdet)? Gibts da eine prozentuale Aufteilung für die Wohnparteien was Amo & Unterhalt bezüglich Lift ausmacht oder wird einfach durch die Parteien geteilt?

Wer kennt sich da aus und wie bekommt man sowas bei einer Eigentümerversammlung durch? /emoticons/default_ohmy.png

Wäre um Tipps sehr dankbar!/emoticons/default_smile.png

Grüssle

 
Hallo

es wird nach Wertquote deiner Wohnung aufgeteilt. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob du das Recht zur Nutzung allgemeiner Gebäudeteile (Lift usw.) nutzt, es gilt einzig, dass dir die reglementarische Nutzung zusteht. Selbstverständlich kann die Eigentümerversammlung als oberstes Organ der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft dieses Reglement abändern, ob du deine Mitparteien aber von deiner Idee überzeugen kannst, ist eine andere Baustelle.

Gruss

Till

 
Als Einzelner Häuslebesitzer kann ich nicht mitreden, wenn man aber so die Organe 'Hausbesitzer' oder 'Hauseigentümer' liest ist das ein immer wiederkehrendes Thema. Tip: Hierzu wurden von beiden Vereinen schon Fachbücher herausgegeben.

Meine Meinung: Allenfalls kannst du den Anteil runterschrauben. Du kannst aber keine Garantie geben, das du nicht mal doch den Lift benötigst für schwere Wäsche etc. Wenn du doch mal im Lift 'erwischt' wirst, ist die Misstimmung perfekt, von daher... Ist es ausgleichend nicht dafür so, dass sich die anderen gleichwertig am Gartenunterhalt beteiligen, obwohl sie nicht in den Garten gehen (können)?

 
Bei der ETW meiner Eltern hat sich dieselbe Frage auch gestellt. Zu guter letzt ist jede Regelung möglich. Es gibt hier auch verschiedenste Varianten. Ich denke allerdings, irgendwo muss man den "Fünfer gerade sein lassen", denn sonst kommt man nie zu einer einvernehmlichen Lösung. Es liesse sich bspw argumentieren, dass ein Fahrstuhl immer wertvermehrend ist, auch wenn die Wohnung nur 1 Treppe höher liegt (Rollstuhlgängigkeit bspw.). Ferner könnte man sagen, dass die Bewohner "unten" zwar den Fahrstuhl seltener benutzen, dafür mehr Dreck im Treppenhaus machen, der dann von der Hauswartung geputzt werden muss.....

Wie bereits gesagt: möglich ist jeder Kostenschlüssel...

 
Wir hatten ja ne ETW und da ging ja nach Wertquoten.

Wir wohnten auch im Parterre und brauchten den Lift praktisch nie.

Dennoch, haben wir einfach nach Wertquote bezahlt, dh auch für den Lift der von uns selten gebraucht wird.

Denn es gab halt dennoch immer wieder Situationen wo auch wir in den Lift sind.

Könnte dann ein Problem werden, wenn man sich da nicht an den Kosten beteiligen will, dennoch in Äussersten Notfällen gebrauch machen will.

Man wird auch Älter und gerade wenn noch einen EHP dazu ist, kommt es halt dennoch vor, dass die Schweren Einkaufstüten im Lift landen.

Überlegt es also gut.

 
Danke für die Antworten!

Ich hab's ja befürchtet.../emoticons/default_eek.png Logisch wäre für mich, dass die Liftkosten nicht Anteilsmässig verteilt werden (wir haben schliesslich die teuerste Wohnung:mad:) sondern nach "Benutzungswarscheindlichkeit". Dass die Parteien im DG und OG öfter den Lift benutzen ist wohl jedem klar.

Naja, werde wohl in einem Jahr an der Stockwerkseigentümerversammlung viel zu argumentieren haben..../emoticons/default_additional/29.gif Wenn die sich nicht 'drauf einlassen wollen, dann sollen sie halt unser "Gartenprojekt" gutheissen - mit dem könnte ich dann leben.../emoticons/default_biggrin.png

Grüssle

 
Nur so als Rat!

Es gibt dann nicht schlimmeres, als eine Zerüttete Nachbarschaft.

Wenn das jetzt schon so Anfängt....uf......!!!

 
Nur so als Rat!

Es gibt dann nicht schlimmeres, als eine Zerüttete Nachbarschaft.

Wenn das jetzt schon so Anfängt....uf......!!!
Stimmt! Speziell wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt.../emoticons/default_confused.png Schliesslich kann man da nicht einfach kündigen und 3 Monate später ausziehen. Ich würde auf jeden Fall keinen Streit anfangen wegen so etwas Nebensächlichem wie der Liftbenützung.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Nur so als Rat!

Es gibt dann nicht schlimmeres, als eine Zerüttete Nachbarschaft.

Wenn das jetzt schon so Anfängt....uf......!!!
Hallo Nasche,
"das hat noch gar nicht begonnen" - schliesslich ziehen wir erst im Augus 2008 ein! /emoticons/default_biggrin.png

Schon klar, dass wir uns um ein gut verträgliches nachbarschaftliches Verhältnis bemühen. Ich wollte einfach mal wissen, wie es andere so handhaben und Erfahrungswerte sammeln./emoticons/default_wink.png

Bezüglich Garten wollen wir auch alles an der Eigentümerversammlung "absegnen" lassen. Schliesslich haben wir für unsere 230 m2 das alleinige Nutzungsrecht, was aber nicht bedeutet, dass wir machen dürfen was wir wollen... Somit müssen wir gestalterische Massnahmen "unseres" Gartens vorher mit den Miteigentümern besprechen und absegnen lassen... (und da ist natürlich das Thema Lift ev. ein gutes Argument!/emoticons/default_smile.png)

Grüssle

 
...Ich würde auf jeden Fall keinen Streit anfangen wegen so etwas Nebensächlichem wie der Liftbenützung...
Hallo Mirella,Streit wollen wir auf keinen Fall!!! Es geht schliesslich um die Amo & Unterhalt des Liftes (dies sind übrigens keine geringen Kosten!). Klar ist wohl auch, dass wir im EG den Lift eher seltener benutzen werden als jemand im DG... Wenn die Unterhaltszahlungen dann aber anteilsmässig entrichtet werden müssen, dann zahlen wir mehr als der im DG - was ja nicht wirklich fair ist!/emoticons/default_sad.png

Grüssle

 
Hallo Mirella,

Streit wollen wir auf keinen Fall!!! Es geht schliesslich um die Amo & Unterhalt des Liftes (dies sind übrigens keine geringen Kosten!). Klar ist wohl auch, dass wir im EG den Lift eher seltener benutzen werden als jemand im DG... Wenn die Unterhaltszahlungen dann aber anteilsmässig entrichtet werden müssen, dann zahlen wir mehr als der im DG - was ja nicht wirklich fair ist!/emoticons/default_sad.png

Grüssle
So würde ich auch argumentieren.

Aber: Wie steht es dann mit gemeinsamen Kinderspielplätzen? Wer keine Kinder hat, braucht die auch nicht.....

Und die Liste der "Unfairheiten" ist unendlich lang.

Das ist auch der Grund, warum sich diese Quoten eingebürgert haben.

Für mich ist ein solcher Nebenkosten-Verteilschlüssel auch einer der Gründe, warum ich keine Wohnung kaufen würde.... die Beeinflussbarkeit (auch von Erneuerungsinvestitionen) ist einfach relativ gering: Die Mehrheit "gewinnt" - und zahlen tun dann alle.

Martin

 

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