Hallo Zusammen
Ich komme bereits mit einer ersten Frage, die mir mein Notar zwar rechtlich beantwortet hat, die Handhabung in der Praxis aber nicht wirklich erklären konnte.
Das Szenario sieht wie folgt aus: Auf meinem Grundstück, welches durch Zufahrt und Vorplatz an zwei weitere Parzellen grenzt, steht eine Doppelgarage. Diese Doppelgarage gehört meinem Nachbarn und wurd vor ca. 30 Jahren zusammen mit einer weiteren, angrenzenden Doppelgarage auf der anderen Nachbarparzelle erstellt. Durch leichte Hanglage sind die Doppelgaragen komplett im Hang integriert und begrünt. Ich habe das Nahbaurecht an die Doppelgarage auf meinem Grundstück.
Im Grundbuch ist die Dienstbarkeit, bzw. in der Regelung des Benützungsrechtes, vermerkt "Der Unterhalt der Garage geht zu Lasten des Berechtigten. Dagegen ist die Benützung und Besorgung der humusierten Dachflächen Sache des Eigentümers der LIG."
Mein Notar sagt nun: "Wenn die Doppelgarage infolge ihres Alters unbenutzbar wird und sie mangelhaft ist (z. B. wegen mangelhaftem Unterhalt), kann die Dienstbarkeit gelöscht werden. Den Dienstbarkeitsberechtigten trifft keine Rückbaupflicht, eine solche hätte bei der Begründung der Dienstbarkeit vereinbart werden müssen. Die Dienstbarkeit ist unbefristet eingeräumt und ist nicht von einer "Lebensdauer" der Garage abhängig.
Natürlich werde ich noch mit dem Nachbarn persönlich reden um herzauszufinden, wie er die Lage interpretiert bzw. was seine Pläne sind. Ich habe kein Interesse daran, ihm die Doppelgarage streitig zu machen, zumal sie mein Bauvorhaben nur leicht tangiert. Wie sieht aber die Unterhaltspflicht in der Praxis aus? Kann mein Nachbar seine Garage auf meinem Grundstück als Ganzes ersetzen (z.B. um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen), auch wenn dies meine humusierte Dachfläche betreffen würde? Habe ich da ein Mitspracherecht? Was, wenn die Garage undicht wird oder der Beton bröckelt? Welche Lebensdauer kann man von einer Fertiggarage erwarten, wenn sie komplett im Hang integriert ist?
Schon mal besten Dank für Eure Hilfe und Grüsse
öx
Ich komme bereits mit einer ersten Frage, die mir mein Notar zwar rechtlich beantwortet hat, die Handhabung in der Praxis aber nicht wirklich erklären konnte.
Das Szenario sieht wie folgt aus: Auf meinem Grundstück, welches durch Zufahrt und Vorplatz an zwei weitere Parzellen grenzt, steht eine Doppelgarage. Diese Doppelgarage gehört meinem Nachbarn und wurd vor ca. 30 Jahren zusammen mit einer weiteren, angrenzenden Doppelgarage auf der anderen Nachbarparzelle erstellt. Durch leichte Hanglage sind die Doppelgaragen komplett im Hang integriert und begrünt. Ich habe das Nahbaurecht an die Doppelgarage auf meinem Grundstück.
Im Grundbuch ist die Dienstbarkeit, bzw. in der Regelung des Benützungsrechtes, vermerkt "Der Unterhalt der Garage geht zu Lasten des Berechtigten. Dagegen ist die Benützung und Besorgung der humusierten Dachflächen Sache des Eigentümers der LIG."
Mein Notar sagt nun: "Wenn die Doppelgarage infolge ihres Alters unbenutzbar wird und sie mangelhaft ist (z. B. wegen mangelhaftem Unterhalt), kann die Dienstbarkeit gelöscht werden. Den Dienstbarkeitsberechtigten trifft keine Rückbaupflicht, eine solche hätte bei der Begründung der Dienstbarkeit vereinbart werden müssen. Die Dienstbarkeit ist unbefristet eingeräumt und ist nicht von einer "Lebensdauer" der Garage abhängig.
Natürlich werde ich noch mit dem Nachbarn persönlich reden um herzauszufinden, wie er die Lage interpretiert bzw. was seine Pläne sind. Ich habe kein Interesse daran, ihm die Doppelgarage streitig zu machen, zumal sie mein Bauvorhaben nur leicht tangiert. Wie sieht aber die Unterhaltspflicht in der Praxis aus? Kann mein Nachbar seine Garage auf meinem Grundstück als Ganzes ersetzen (z.B. um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen), auch wenn dies meine humusierte Dachfläche betreffen würde? Habe ich da ein Mitspracherecht? Was, wenn die Garage undicht wird oder der Beton bröckelt? Welche Lebensdauer kann man von einer Fertiggarage erwarten, wenn sie komplett im Hang integriert ist?
Schon mal besten Dank für Eure Hilfe und Grüsse
öx