Nutzungsrevers - was bedeutet das?

bluemli1

Mitglied
27. Feb. 2011
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Hallo zusammen

Wir sind dabei, ein REF zu kaufen. Im Vertrag steht für das Dachgeschoss eine Nutzungsrevers. Der Verkäufer hat uns gesagt, dass das Dachgeschoss nicht als Wohnraum geplant wurde, aber man es wohl trotzdem so nutzen könne, es komme ja keiner und schaue nach.... Hmmm!?

Wir würden dort auch gerne unser Schlafzimmer einrichten. Das Dachgeschoss ist bereits isoliert, müssten nur noch eine Elektrobodenheitzung legen und fertig.

Weiss jemand, was das für Konsequenzen haben kann? Z.B. in einem Versicherungsfall? Oder ist das etwas, was nur auf dem Papier steht und egal ist, weil sich sowieso keiner dran hält???

Habe den Begriff gegoogelt aber ist nicht wirklich was raus gekommen. Bin also sehr dankbar für jede Antwort!

 
Hallo Bluemli

Sollte das nicht eher Nutzungsreserve heissen?

Ich würde mich unbedingt vorher (zB bei der Bauverwaltung) informieren, was das bedeutet und ob man das Dachgeschoss ausbauen darf.

Mir kommt die Aussage des Verkäufers etwas suspekt vor...

Gruss von VanTor

 
Da wäre ich sehr vorsichtig. Es gab schon Fälle, wo die Gemeinde dann durchgesetzt hat, dass Räume nicht beheizt werden konnten. Auch der Wiederverkauf wird schwierig sein, wenn die Nutzung allenfalls nicht der Baubewilligung entspricht.

 
Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich wird die Nutzung bei der Baueingabe (also beim Neubau des R-EFH) berechnet und durch die Gemeinde bewilligt. Jedes Haus darf nur eine Wohnfläche in einem gewissen Verhältnis zur Grundstücksfläche aufweisen. Genau steht das in der Bau- und Zonenordnung der Geminde, wo das Haus steht.

Nun kann es aber auch sein, dass seit das Haus gebaut wurde, sich die Nutzungsordnung geändert hat. Das kann sowohl positiv- wie auch negativ sein, wobei tendetiell in der heutigen Zeit die Nutzung stehtig erhöht wird. Sollte sie erhöht worden sein, könnt ihr auch offiziell beantragen, den Dachausbau vorzunehmen.

Solange Ihr euch unsicher seid und das Dach auf jeden Fall ausbauen wollt, würde ich von einem Termin auf der Gemeinde auch abraten. Man weckt ja keine schlafenden Hunde!! So ein Ausbau ist aber illegal und könnte auch ein Nachspiel haben. Da brauchte es oft nur eine Telefonat eines Nachbarn.

Ich würde euch empfehlen, diese Situation von einem Baufachmann oder Architekten berechnen zu lassen. Vielleicht gibt es heute wirklich bessere Möglichkeiten, weil sich ein Gesetz verändert hat.

Schliesslich gibt es auch die Möglichkeit, zusätzlich benötigte Nutzung von einem direkten Nachbarn abzukaufen. Gibt es da ein grosses Grundstück mit einem rel. kleinen Haus? So wäre auch eine offizielle Erweiterung möglich.

Nutzungsrevers: Da müsstet Ihr im Grundbuch nachsehen lassen. Dort steht ziemlich sicher auf den vordesten Seiten unter dem Titel "Anmerkungen", dass dieses Haus grösser ist als es sein dürfte (sinngemäss formuliert) und ev. dass das Dach nicht ausgebaut werden darf. Durch einen Zukauf von Nutzung, könnte dies behoben werden!

 

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