Du stellst wieder Fragen, lieber Altbaumieter
Ok, aber wenn jetzt der Eindruck entsteht, dass zur rechtlichen Absicherung von Ueli doch gewisse Arbeiten auf dem Grundstück von Bashkim durchgeführt werden müssten, Bashkim aber auf seinem Recht beharrt, niemanden diese Arbeiten auf seinem Grundstück durchführen zu lassen....
Ohne die Situation zu kennen: Ich kann mir zur Zeit keine wirklichen Gründe ausmalen, wo dieser Eindruck entstehen könnte.
Zum einen: Da Bashkims Grundstück auf eine Stützmauer nur als Auflast wirkt, lässt sich diese Last für den Ing. abschätzen, ohne den Aufbau konkret zu kennen. Zeigen sich Anzeichen von Rutschen oder Kriechen, dann kann der Ing. immer den Erddruck entsprechend erhöhen und sicher bauen.
Zum anderen: Falls es tatsächlich einen Grund gäbe, liesse sich via Gericht möglicherweise eine "vorsorgliche Beweissicherung" durchdrücken. Aber... nein... ich glaube nicht dass Du das willst.
.....Was macht dann Ueli, dass er nicht das Risiko eingeht, am Ende der Depp zu sein?
Der Ueli ist hoffentlich so schlau dass er das Konzept "Versicherung" kennt. Dazu hat man eine Haftpflicht-versicherung. Damit Unfälle und Eventualitäten abgedeckt sind. Und dann kann der Ueli einfach in den Auftrag (An den Ing, Arch, Gartenbauer, wem auch immer) hineinschreiben, dass die Mauer gemäss den technischen Normen zu bemessen und zu bauen sei. Das befreit den Ueli nicht aus der Verantwortung (Grundeigentümer-Haftung) aber ermöglicht ihm (bzw. seiner Versicherung) auf den entsprechenden Planer (bzw. seine Versicherung) Rückgriff (Regress) zu nehmen. Aus dem Grund sollte der Auftragnehmer auch eine Kopie vom Policen-Deckblatt seiner Haftpflicht einreichen - dann erreicht man wenigstens die Versicherung.
Auch für spätere Schäden hilft es daher ungemein, wenn die alten Verträge und Pläne und Dokumentationen noch vorhanden sind.
By the way: Da war gerade im 20Min ein Fall beschrieben, wo ein denkmalpflegerisches Hotel beim Umbau auf die Erhöhung vom Geländer verzichtet hat. Was damals Stand der Norm war. Aber heute nicht mehr ist. Die Normen ändern sich - entsprechend hätte das Hotel hier (soweit ich den Artikel verstanden habe) aktiv werden sollen und das Geländer ergänzen müssen.
Es ist also möglich, dass man später erneut tätig werden muss. «Aber früher/gestern hat man doch dürfen...» hat schon als Kind nicht funktioniert - bei meinen Eltern. Aber item.
Kurz und Gut. Seriös projektieren lassen hilft. Dem Arch. die Frage stellen, wer die Stützmauer dimensioniert ist eine gute Sache. (Und protokollieren, dass "das schon der Gärtner machen kann."). Dann hast Du wenigstens Deine Sorgfaltspflicht erfüllt. Und kannst das nachweisen. Immerhin ist der Arch. eher eine Fachperson als Du.
Wie definierst Du dann eine richtige Stützmauer? Bloss dadurch, dass sie berechnet wurde?
hmmm.... also eigentlich ist Deine Definition gar nicht so schlecht.
Eine Stützmauer ist eine, die man dimensionieren musste. Ja, doch, kommt hin.
Eine Wand, welche man (eben Creabetonelemente z.B.) einfach hinstellen kann, ist nicht wirklich eine Stützmauer. Eher eine Böschungsprofilierung.
Detaillierter:
Was weniger hoch ist als 1.50m ist keine Stützmauer. (Ausnahme: Superheikler Baugrund)
Ab ca. 2m und höher aber weniger geneigt als 4:1 (hoch zu tief): stabilisierte Böschung.
steiler, also ca 5:1 bis senkrecht wäre dann eine Mauer.
Eine künstlich angelegte Böschung höher als 4m und steiler als 2:3 würd' ich Dir ebenfalls empfehlen berechnen zu lassen. Ist dann aber auch für die Bewirschaftung en Seich.
Und statt Stützmauern gibt es auch noch sogenannte Polsterwände. Siehe dazu z.B. Sytec.ch. Diese benöttigen aber etwas Platz, um die Zugelemente zu verbuddeln, wäre wieder ein Fall für das Nachbarschaftliche Gespräch. Diese sind dann zwar nicht so senkrecht, wie eine Mauer, aber dafür begrünt.
Also. Du merkst, ich bin Ingenieur, nicht Gartenbauer.
Ja, wir hatten immer wieder hübsche Schadengutachten zum machen wegen nachbarschaftlichen Müürli - allerdings eben typisch über 2m Höhe.
So. Das muss für das Wochendende reichen.
Grüsse
Haba
Nachtrag zu "super heikler Baugrund":
1978 wollte in Norwegen ein Bauer ein Loch ausheben,um die Farm etwas zu vergrössern. Mit dem Boden hat er der Küste entlang das "nutzbare" Land noch etwas vergrössert. Worauf sich der Boden darunter verflüssigt hat. Die Verflüssigung hat zu Setzungen geführt, welche den angrenzenden Boden ebenfalls verflüssigt haben. Im Video, das zwei Amateurfilmer aufgenommen haben, sieht man die Häuser vorbeischwimmen.
Schönes Wochenende mit "the rissa quick clay landslide":
wer lieber nur die anschaulichen Grafiken anschaut:
http://www.ngi.no/upload/6485/Rissa_Quick_Clay_slide_NGI%20Publ.135.pdf