Occasions-Fenster in einem Neubau

tomati

Mitglied
21. Okt. 2010
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Hallo zusammen,

wir haben uns eine ETW (Minergie-Wohnung) gekauft. Insgesamt handelt es sich beim gesamten Bauvorhaben dabei um 5 Baukörper mit jeweils 3 Terassenwohnungen.

Unsere Wohnung ist die letzte, welche fertiggestellt wird. Zurzeit stehen die Fenster auf unserer Terrasse und sind bereit zum Einbau.

Wir haben nun diese Fenster gesehen und dabei festgestellt, das eine Hebeschiebetüre und 2 weitere Fenster nicht mehr neu sind. Diese wurden bereits in einer der anderen Wohnung dieser Überbauung angeschlagen. Die Hebeschiebetüre wurde sogar schon 2x angeschlagen. Dies ist erkennbar durch die Anzahl Löcher am Fensterrahmen. Weiter ist bei den 3 Fensterrahmen keine Schutzfolie mehr vorhanden und der eine Rahmen hat sogar 2 circa 5cm grosse Dellen/Löcher. Der PU-Schaum ist auch noch dran.

Hier habe ich ein PDF mit einige Fotos:

http://dl.dropbox.com/u/8182454/fensterrahmen.pdf

Der Fensterhersteller meint folgendes: Die Fenster sind nicht beeinträchtig und immer noch voll funktionstüchtig sind - auf dem Bau siehts immer so aus und nach dem fertigen Einbau sieht man das alles sowieso nicht mehr. Er will uns auch keine Ermässigung dafür geben.

Wir finden das nicht iO, denn es handelt sich dabei um nicht mehr neue Fenster, sondern um gebrauchte und defekte Fensterrahmen.

Wie sollen wir uns da verhalten? Müssen wir das so akzeptieren?

Um einen Rat und Tip sind wir sehr dankbar!

Viele Grüsse

Thomas

 
Nein, dass musst du natürlich nicht akzeptieren! Wäre ja noch schöner, wenn du etwas neues kaufst und ein schon mal eingebautes geliefert bekommst! Nur solltest du dies sofort, ohne Zeitverzug und ganz klar deinem Architekt und dem Fensterbauer mitteilen.

Ich würde auch dies auch nicht akzeptieren, falls sie einen schönen Rabatt springen lassen, denn bei jedem Einbau leidet ein Fenster!

liebs Grüessli, jomazi

 
Hoi jomazi,

ich habe das dem Fensterhersteller (EgoKiefer) und der Bauleitung gemolden und auch die Fotos geschickt. Doch genau diese wollen das nicht akzeptieren und wollen mir keinen Rabatt zugestehen, obwohl diese das eigentlich tun sollten.

Soll ich einen Anwalt einschalten? und komme ich damit durch oder lohnt sich das nicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe

 
Eingeschriebener Brief senden, damit klar ist (beweisbar), dass du das nicht akzeptierst.

Der Bauleitung würde ich auch (mündlich) sagen, dass es für ihn leichter ist, JETZT richtig zu handeln...

Eine wirklich seriöse Firma korrigiert so etwas sofort und ohne blöde Kommentare.

 
Immer diese superschlauen Komentare. Nun ja, auf dem Bau passieren schon verwunderliche Dinge.... Dreimal abgeschnitten und immer noch zu kurz.

Was hier wieder schiefgelaufen ist, ist schwer nachzuvollziehen. Tatsache 1 ist: Sie haben die Wohnung bei einem GU gekauft und können nur dort reklamieren.

(Also leider nicht direkt beim Fensterbauer) Tatsache 2 ist: Auch wenn es ärgerlich ist, unschön, und ein blöder Spruch vom Fensterbauer, die Fenster sind bei

entsprechender Behandlung teoretisch auch nach mehrmaligem Aus- und Einbau weder technisch noch optisch Minderwertig. Es sei denn sie sind beschädigt.

Auch waren sie zwar schon mal kurzzeitig eingebaut, aber noch nie "in Betrieb". Es sind also klar keine "Occasions-Fenster".

Eine Beschädigung von der gezeigten Art kann aber auch bei neuen Fenstern nach Einbau passieren, und dann? Kann lediglich eine technisch und optisch

einwandfreie Reparatur verlangt werden. Der Schaden ist rein optisch, und beeinträchtigt das Fenster technisch nicht. Er ist also zu klein, um das Austauschen des

ganzen Rahmens zu rechtfertigen. Wenn man sowas VOR dem Einbau sieht, ist es natürlich ärgerlich. Noch ärgelicher wird es, wenn man bedenkt, dass Sie beim GU

ein fertiges Produkt gekauft haben. Rein theoretisch können Sie also Mängel erst bei der Übergabe der fertigen Wohnung geltend machen! Wenn man hier nicht gleich

"mit der Tür ins Haus fällt" dürfte/müsste aber sehr wohl etwas zu machen sein. Allzu viel kann aber nicht erhofft werden..... Wenn das denn der einzige grössere

Ärger bleibt, haben Sie "sehr gut" gebaut! Weiterhin viel Glück!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Immer diese superschlauen Komentare. ........

Wenn man hier nicht gleich "mit der Tür ins Haus fällt" dürfte/müsste aber sehr wohl etwas zu machen sein. Allzu viel kann aber nicht erhofft werden.
Man könnte da auch einen Widerspruch erkennen zwischen "sehr wohl etwas zu machen" und "allzu viel kann nicht erhofft werden". Fakt ist: Wenn man bei Mängel nicht sehr bestimmt auftritt und reagiert, passiert rein gar nichts. Das hat auch nichts "mit der Tür ins Haus fallen" zu tun, sondern mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen. Gerade bei Mängeln ist es üblich, dass der Bauherr eine andere Sicht hat als der Verursacher. Mit einer zahmen oder keiner Reaktion sehe ich auch, dass "nicht viel erhofft werden kann".

Ein anderes Thema ist natürlich, ob die gezeigten Mängel wirklich solche sind und nicht durch eine Korrektur behoben werden können. Wenn das durch eine Korrektur möglich ist, muss eine solche meist akzeptiert werden (wie erwähnt: beim Bau passiert so was).

Ich hoffe, ihr könnt ansonsten problemlos weiter bauen und bleibt von Mängeln grosser Tragweite verschont.

 

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