"Oder" Formulierung in GU-Vertrag / Baubeschrieb

ths

Mitglied
01. Mai 2012
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Hallo zusammen

Eine kleine Frage: Beinhaltet ein GU-Werkvertrag (mit Pauschalpreis für das Bauwerk) im Baubeschrieb eine Position mit "ODER" Formulierung (z.B. "Abdeckung aus Holz oder Granit", "Trennwand aus OSB oder Glas", "Tumbler oder "Raumluft-Wäschetrockner" - um mal ein paar deutliche theoretische Beispiele zu nennen), kann der Bauherr hier ohne Kostenfolge die Variante wählen beziehungsweise auf einer Version bestehen?

Oder:

Darf der GU diese Wahl selber treffen und für die andere Variante einen Aufpreis verlangen?

(Basis ist ein GU-Vertrag mit AVB GU des VSGU)

Nach unserer Auffassung kann der Bauherr insbesondere gemäss den AVB GU die Materialisierung und Farbwahl festlegen; da es sich um eine Leistung handelt, die im Baubeschrieb enthalten ist, kann kein Mehrpreis verrechnet werden; da objektiv und subjektiv Qualitäts- und Funktionsunterschiede vorhanden sind, dürfte der GU die Ausführung auch nicht in Eigenkompetenz festlegen (nur für kleine Änderungen ohne Funktions- oder Qualitätsverlust zulässig).

Merci für eine Auskunft & Gruess,

Thomas

PS: MIr ist klar, dass nach Möglichkeit "oder" Formulierungen, welche Qualitätsunterschiede beinhalten tunlichst vermieden werden sollten... mich interessiert aber grundsätzlich, ob das eine "GU-Falle" oder in der Praxis "lösbar" ist /emoticons/default_wink.png

 
..., kann der Bauherr hier ohne Kostenfolge die Variante wählen beziehungsweise auf einer Version bestehen?

Oder:

Darf der GU diese Wahl selber treffen und für die andere Variante einen Aufpreis verlangen?
Hallo,

allein aus deiner frage kann man schliessen, dass das zumindest unklar ist. Daher wäre es, um spätere Diskussionen zu vermeiden, im Sinne aller beteiligter das exakt zu definieren: Wer wählt das aus un d welche Kostenfolgen hat das.

...,

Nach unserer Auffassung kann der Bauherr ....
Da könnte der GU durchaus anderer Meinung sein und sich eben auch denken "Es steht ja "oder" im Vertrag, dann mach ich das, was ich will".

Ohne Definition wer das auswählt würd ich da nichts unterschreiben. Noch besser man entscheidet sich bereits vor der Unterschrift und lässt das "oder" weg.

Gruss

 
Leider hat der Kollege den Vertrag bereits unterschrieben und deshalb genau das geschilderte Problem :-)

 

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