Hallo zusammen
Ich hoffe, ihr könnt mir da vielleicht weiterhelfen. Wir haben mit einem GU gebaut und sind nun seit Ende März 2010 in unserem Haus eingezogen.
Anscheinend hat die Fa., welche bei unserem Bau den Aushub gemacht hatte ca. CHF 20'000.00 mehr in Rechnung gestellt als offeriert wurde. Es hat keinerlei unvorhergesehenes beim Aushub stattgefunden und es wurde unserem GU auch keine Nachtragsofferte unterbreitet. Die Arbeiten wurden im Oktober 2009 ausgeführt und die Schlussrechnung im Dezember 2009 ausgestellt. Gemäss unserem GU ist die Rechnung völlig überhöht und die Lastwagen hätten im 2 Minuten-Takt mit Erdmaterial wegfahren müssen, was gemäss unserem GU nicht möglich ist. Unser GU hat CHF 11'800.00 von der Rechnung abgezogen, weil diese Kosten nicht gerechtfertigt sind. Kurz nach unserem Einzug besuchte uns der Geschäftsführer des Aushubunternehmens und erklärte uns, dass er mit unserem GU nicht weiter käme und eine Betreibung für die noch ausstehenden 11'800 in Erwägung zieht. Er bitte uns, um eine Aussprache zwischen Bauherr/GU/Aushubunternehmen. Natürlich hatten wir nicht gross Lust zwischen den zwei streitenden zu vermitteln aber machten dann doch ein paar Terminvorschläge. Daraufhin liess das Aushubunternehmen nichts mehr von sich hören bis uns gestern eine Zahlungserinnerung ins Haus flatterte. Das Aushubunternehmen fordert nun von uns den noch ausstehenden Betrag. Unser GU hat dieselbe Erinnerung auch nochmals bekommen. Gemäss Rücksprache mit dem GU sind sie nicht bereit diesen Betrag zu bezahlen und der Geschäftsführer erklärt sich bereit mit dem Aushubunternehmer an einen Tisch zu setzen.....er meinte wir können dem Unternehmen dies so "verkaufen". Nun meine Frage, der Auftraggeber war ja unser GU, wir sind unseren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Müssen wir befürchten, dass wir für diese Kosten aufkommen müssen?!?! Wie funktioniert dies mit dem Handwerkerpfandrecht? Vielen Dank für euer Feedback.
Ich hoffe, ihr könnt mir da vielleicht weiterhelfen. Wir haben mit einem GU gebaut und sind nun seit Ende März 2010 in unserem Haus eingezogen.
Anscheinend hat die Fa., welche bei unserem Bau den Aushub gemacht hatte ca. CHF 20'000.00 mehr in Rechnung gestellt als offeriert wurde. Es hat keinerlei unvorhergesehenes beim Aushub stattgefunden und es wurde unserem GU auch keine Nachtragsofferte unterbreitet. Die Arbeiten wurden im Oktober 2009 ausgeführt und die Schlussrechnung im Dezember 2009 ausgestellt. Gemäss unserem GU ist die Rechnung völlig überhöht und die Lastwagen hätten im 2 Minuten-Takt mit Erdmaterial wegfahren müssen, was gemäss unserem GU nicht möglich ist. Unser GU hat CHF 11'800.00 von der Rechnung abgezogen, weil diese Kosten nicht gerechtfertigt sind. Kurz nach unserem Einzug besuchte uns der Geschäftsführer des Aushubunternehmens und erklärte uns, dass er mit unserem GU nicht weiter käme und eine Betreibung für die noch ausstehenden 11'800 in Erwägung zieht. Er bitte uns, um eine Aussprache zwischen Bauherr/GU/Aushubunternehmen. Natürlich hatten wir nicht gross Lust zwischen den zwei streitenden zu vermitteln aber machten dann doch ein paar Terminvorschläge. Daraufhin liess das Aushubunternehmen nichts mehr von sich hören bis uns gestern eine Zahlungserinnerung ins Haus flatterte. Das Aushubunternehmen fordert nun von uns den noch ausstehenden Betrag. Unser GU hat dieselbe Erinnerung auch nochmals bekommen. Gemäss Rücksprache mit dem GU sind sie nicht bereit diesen Betrag zu bezahlen und der Geschäftsführer erklärt sich bereit mit dem Aushubunternehmer an einen Tisch zu setzen.....er meinte wir können dem Unternehmen dies so "verkaufen". Nun meine Frage, der Auftraggeber war ja unser GU, wir sind unseren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Müssen wir befürchten, dass wir für diese Kosten aufkommen müssen?!?! Wie funktioniert dies mit dem Handwerkerpfandrecht? Vielen Dank für euer Feedback.