offene Rechnung beim Aushubunternehmen - GU

Michele

Mitglied
22. Juli 2008
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Hallo zusammen

Ich hoffe, ihr könnt mir da vielleicht weiterhelfen. Wir haben mit einem GU gebaut und sind nun seit Ende März 2010 in unserem Haus eingezogen.

Anscheinend hat die Fa., welche bei unserem Bau den Aushub gemacht hatte ca. CHF 20'000.00 mehr in Rechnung gestellt als offeriert wurde. Es hat keinerlei unvorhergesehenes beim Aushub stattgefunden und es wurde unserem GU auch keine Nachtragsofferte unterbreitet. Die Arbeiten wurden im Oktober 2009 ausgeführt und die Schlussrechnung im Dezember 2009 ausgestellt. Gemäss unserem GU ist die Rechnung völlig überhöht und die Lastwagen hätten im 2 Minuten-Takt mit Erdmaterial wegfahren müssen, was gemäss unserem GU nicht möglich ist. Unser GU hat CHF 11'800.00 von der Rechnung abgezogen, weil diese Kosten nicht gerechtfertigt sind. Kurz nach unserem Einzug besuchte uns der Geschäftsführer des Aushubunternehmens und erklärte uns, dass er mit unserem GU nicht weiter käme und eine Betreibung für die noch ausstehenden 11'800 in Erwägung zieht. Er bitte uns, um eine Aussprache zwischen Bauherr/GU/Aushubunternehmen. Natürlich hatten wir nicht gross Lust zwischen den zwei streitenden zu vermitteln aber machten dann doch ein paar Terminvorschläge. Daraufhin liess das Aushubunternehmen nichts mehr von sich hören bis uns gestern eine Zahlungserinnerung ins Haus flatterte. Das Aushubunternehmen fordert nun von uns den noch ausstehenden Betrag. Unser GU hat dieselbe Erinnerung auch nochmals bekommen. Gemäss Rücksprache mit dem GU sind sie nicht bereit diesen Betrag zu bezahlen und der Geschäftsführer erklärt sich bereit mit dem Aushubunternehmer an einen Tisch zu setzen.....er meinte wir können dem Unternehmen dies so "verkaufen". Nun meine Frage, der Auftraggeber war ja unser GU, wir sind unseren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Müssen wir befürchten, dass wir für diese Kosten aufkommen müssen?!?! Wie funktioniert dies mit dem Handwerkerpfandrecht? Vielen Dank für euer Feedback.

 
Irgendwie muss ja die Firma begründen warum die Rechnung auf einmal 20'000.-- mehr kostet als offeriert. Auf der anderen Seite hat der GU ziemlich eigenmächtig gehandelt indem er fast 12000.-- abgezogen hat (auf welcher Grundlage?).

Ob ihr für die restlichen 12'000.-- belangt werden könnt, weiss ich nicht, aber die Frage der Mehrkosten müsstet ihr dann auch stellen.

 
Ich zitiere aus einem Merkblatt Bauhandwerkerpfandrecht:

Zitat ein:

"Art. 837 Abs. 1 Ziffer 3 ZGB gibt dem Handwerker als Sicherung für seine Werklohnforderung ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück, auf dem er gearbeitet hat (Bauhandwerkerpfandrecht). Beklagte Partei ist stets die Grundeigentümerin. Keine Rolle spielt, wer dem Handwerker den Auftrag zum Bauen erteilt hat. Das kann z.B. auch eine Architektin, ein Generalunternehmer

oder unter Umständen eine Mieterin gewesen sein. Voraussetzung für das

Pfandrecht ist neben einer Arbeitsleistung (mit oder ohne Materiallieferung), dass seit dem "letzten Hammerschlag" (d.h. dem Abschluss der Hauptarbeiten) und der Anmeldung beim Grundbuchamt nicht schon drei Monate verstrichen sind (vgl. Art. 839 Abs. 2 ZGB). Wichtig:

Das Bauhandwerkerpfandrecht muss vor Ablauf dieser Frist im Grundbuch eingetragen sein. Die blosse Gesuchstellung beim Gericht am letzten Tag der Frist genügt nicht. Es empfiehlt sich, das Gesuch mindestens einige Tage vor Ablauf der Frist zu stellen. Zuständig ist primär das Gericht am Lageort des Grundstücks (Art. 19 GestG)."

Zitat Ende.

Aus meiner Sicht kannst du dir jeglichen Aufwand sparen. Ein Pfandrecht kann er nicht mehr eintragen, weil die Frist abgelaufen ist. Dann muss er sich an seinen Auftraggeber halten, und das ist dein GU. Du bist also fein raus und kannst die Zahlungserinnerung abheften.

 
Es geht hier um die Forderung eines Subs gegenüber seinem Auftraggeber, die strittig ist, nicht um die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers des Sub. Damit ist das Bauhandwerkerpfandrecht aus dem Spiel.

Der Bauherr hat mit der Sache nichts zu tun. Unter anderem deshalb baut man ja mit einem GU.

Nett vom GU, dass er das nicht einfach weitergereicht hat - "ist ja nicht mein Geld, und manchmal zahlt der Bauherr ja"

 
Es geht hier um die Forderung eines Subs gegenüber seinem Auftraggeber, die strittig ist, nicht um die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers des Sub. Damit ist das Bauhandwerkerpfandrecht aus dem Spiel.

Der Bauherr hat mit der Sache nichts zu tun. Unter anderem deshalb baut man ja mit einem GU.

Nett vom GU, dass er das nicht einfach weitergereicht hat - "ist ja nicht mein Geld, und manchmal zahlt der Bauherr ja"
Hallo Emil17

Deine Aussage stimmt so nicht: Innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Arbeiten kann jeder Unternehmer das Pfandrecht anmelden. Es ist dabei völlig egal, warum etwas nicht bezahlt wird - ob der GU nun zahlungsunfähig ist oder bloss eine Rechnung bestreitet. Das ist ja auch der Grund, wieso ein Bauherr ein paar Wochen lang meist nicht abschliessend gut schläft.

Aber hier spielt das keine Rolle, weil die 3 Monate eh vorbei sind.

 
Vielen Dank für eure Antworten, welche mich doch sehr beruhigen.

@emil17: Richtig es geht nicht darum, dass unser GU seinen Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht nachkommt, sondern weil gemäss GU diese Mehrkosten nicht gerechtfertigt sind.

Der Subunternehmer drohte uns allerdings mit Betreibung, weil die Arbeiten auf unserem Grundstück ausgeführt worden sind. Die Arbeiten wurden allerdings vor ziemlich genau einem Jahr gemacht und die Frist betr. Bauhandwerkerpfandrecht ist längst verstrichen....

Wir haben den Subunternehmer bereits telefonisch informiert, dass wir diese Rechnung nicht begleichen werden und er sich an unseren GU wenden soll.... Würdet ihr das ihm auch nochmals schriftlich (per Einschreiben) mitteilen? Vielen Dank

 
Spar dir den Aufwand. Ist nicht dein Problem. Auftraggeber ist der GU und - nach Verpassen der Frist zum Eintrag als Pfandrecht - muss er sich nun an diesen halten.

Falls eine Betreibung kommt (jeder kann jeden für rein gar nichts betreiben): Einfach Rechtsvorschlag erheben - und dann werdet ihr mit Sicherheit nichts mehr hören.

 
Vielen Dank auch noch meinerseits für Eure Antworten (bin die schlechtere Hälfte von Michèle) :)

Zur Sicherheit habe ich noch mit den Grundbuchamt gesprochen um zu wissen, ob überhaupt Jemand so ein Pfandrecht auf unser Grundstück geltend gemacht hätte. Es erstaunte mich zu hören, dass wir vom Grundbuchamt nicht automatisch informiert worden wäre, wenn es so gewesen ist. Zum Glück wurde das in der letzten Zeit nicht gemacht.

Allerdings hat mir die Dame bestätigt, dass der Sub oder irgend einen Gläubiger, dieser über das Gericht hätte mache sollen. Dann wären wir bestimmt informiert worden.

 
Der Aushübler wird euch kaum betreiben, denn 1. muss er damit rechnen dass ihr umgehend Rechtsvorschlag erheben werden und er dann flach rauskommt weil ihr nicht die Auftragsgeber seit. 2. muss er eine nicht unerhebliche Betreibungsgebühr bezahlen.

Darum wird er sich an den GU halten und mit diesem streiten was gerechtfertigt ist und was nicht, vielleicht war seine Offerte ja zu tief damit er den Auftrag bekommt, wie auch immer, es ist ein Problem zwischen GU und Aushübler.

Für ein Grundpfandrecht gibt es auch Regelungen, bei weitem nicht alle Arbeitsgattungen am Bau können ein Grundpfand eintragen, ein Aushub könnte da raus fallen, wie auch der Maler.

 

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