Offerte Architekt kostenpflichtig ?

EugenS

Mitglied
12. Nov. 2008
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Hallo zusammen

Vor einiger Zeit kontaktierte ich einen Architekten für eine unverbindliche Offerte, so hatte ich Ihm dies auch gesagt. Die HausPläne hatte ich Ihm vorgelegt und wollte wissen wieviel sein Honorar für dieses Projekt ist.

Ich hatte diesen Architekten einmal auf dem Grundstück getroffen, ein zweites mal zur Übergabe seines Angebots.

Er hatte mich danach noch ein paar mal angerufen, er hatte grosses Interesse den Auftrag zu bekommen, jedoch hatten wir uns anderweitig entschieden.

Danach kam seine Rechnung für diverse Abklärungen und Pläne (Abwasser usw.) welche er angefordert / bestellt hatte.

Total ca. 2000 Franken /emoticons/default_mad.png

Ich frag mich einfach was dieser Scheiss soll...können sich Architekten alles erlauben ?

Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht ? Wer ist da im Recht ?

Ich dachte er Architekt ist klar verpflichtet über anfallende Kosten zu informieren ?

Ich wollte NUR eine unverbindliche Offete !

Grusss

EugenS

 
Hy Eugen !!

Ja...so in etwa ist es uns auch ergangen./emoticons/default_additional/129.gif

Der Landmakler hat uns einen Arch empfohlen, der mal ein Vorprojektli für uns machen sollte, sprich ein mögliches Haus aufs Grundstück zeichnen.

Sind dann zum Arch und haben alles mitgeteilt was wir wollen, war auch immer die Rede eines Winkellandhauses. Er sagte dann auch, das sei erstmal kostenlos, wär aber auch nur mal so ne Grobplanung sprich ein Versuch in etwa umzusetzten was wir wollten.

Dann beim nächsten Treffen zeigte er uns den. War aber gar nicht das was wir uns vorstellten, sondern eher eine umgesetzte Idee seinerseits ( nix Winkelhaus ). Darauf wollte er nochmal einen Entwurf machen und wir fragten auch nach den Kosten. Er winkte ab und sagte er möchte jetzt einfach nochmal einen Entwurf machen. Haben dann vom EG und OG eine CAD Kopie (nur mit m2 Angaben der Räume ) bekommen, mehr nicht. Entwurf passte uns ja sowieso nicht !! Dann sagten wir das ganze ab, da wir ein Haus gefunden haben. Und jetzt flatterte Rechnung ins Haus - Solidarischer Betrag anstatt ca. 2000.- 850.-.Kosten für so und soviel Stunden, plus 10 fache CAD Kopien etc.

Habe ihm jetzt per ienschreiben mitgeteilt , dass wir nicht gewillt sind zu zahlen und die Punkte wie oben erwähnt aufgeführt.

Jetzt heisst`s abwarten !!!/emoticons/default_mad.png

Gruss Daneee

 
Abwasserabklärungen usw. kosten 5 Minuten Telefonat an den Bezirksgeometer, die haben uns das per Mail zugestellt, seit dem ist's auf der Bautagebuch-Homepage.

 
Leider kann da anscheinend niemand so ne richtige Antwort geben, Schade /emoticons/default_confused.png

 
Abwasserabklärungen usw. kosten 5 Minuten Telefonat an den Bezirksgeometer, die haben uns das per Mail zugestellt, seit dem ist's auf der Bautagebuch-Homepage.
Ja, man kann jedoch auch mit Schreibmaschiene einen Brief schreiben und diesen dann zu Fuss auf die Post bringen und nachher 1 Stunde arbeit verrechnen /emoticons/default_mad.png

Ich bin stinkesauer, immer dieses Scheiss Spiel welches von den Architekten abgezogen wird.

Was ist z.b. mit Offerten von Küchenbauern ... diese haben einem enormen Aufwand für Offerten, da hab ich noch nie eine Rechnungm bekommen !

 
Hallo Eugen,

Vielleicht kannst du dir ein Bild davon machen.

Ich habe für unser Bauprojekt die Werkleitungspläne (Strasse) von der Gemeinde per Anruf bestellt. Das war kostenlos aber da waren nicht alle Daten drauf wo ich gerne hätte. Ich wollte einfach die Bautiefe und Grundleitungen in der Parzelle so gestallten, dass ich ohne Abwasser Hebeanlage auskomme. Deshalb habe ich von dem Ingenieurbüro (Strassenplaner) die Sämtliche Öffentliche Leitungspläne (DXF = Wasser/Abwasser/Elektro/Regenwasser) und auch die von unserer Parzelle Bestellt. Sie mussten für mich Extra noch recherchieren. Das hat ca. CHF 185.00 gekostet.

Meine Meinung:

Wenn er für euch um eure Anliegen offerieren zu können etwas mit Kosten bestellt hat, dann musste er vorher von euch Genehmigung holen. Ich denke in der Offertephase er darf ohne eure wissen keine Aufträge an dritte erteilen.

Wenn du es nicht bezahlen willst, dann würde Ich es persönlich nicht so im Raum stehen lassen und ihm schriftlich mitteilen, dass du ihm eben keinen Auftrag erteilt hast (einfach die Wahrheit) wo er dafür eine Rechnung stellen müsste. (mehr nicht)

Wenn er weiter machen will, dann muss er euch versuchen zu betreiben. Dann mit Rechtsprache Erhebung für so ein betrag Landet man vor dem Friedensrichter. Dort kann man sich aussage gegen aussage verteidigen. Ich würde erst vor dem Friedenrichter den Auftrag an dritte in Frage stellen und druck machen.

Leider Rechthaben kostet. Diese möglichen Mehrkosten (Angenommen du hast die Runde verloren) kannst du an deinem Betreibungsamt und Friedensrichter (Gemeinde) nachfragen. Du kannst auch um sonst an Friedensrichter anrufen und die Situation vorab besprechen und die Situation abschätzen.

LG Ibo

 

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