Offerten der Architekten

St. Gallen

Mitglied
11. Aug. 2007
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Hallo zusammen

Eine Frage habe ich an euch:

Wie sieht es aus, wenn ich nicht mit einem Gu, sondern einem Architekten bauen möchte.

Im moment habe ich eine Parzelle, welche mich interressiert efunden. Nun scheinen da besoders "strenge" Bauvorschriften herrschen.

Wenn ich nun einen Architekten beauftrage nach meinen ungefähren Wünschen ein Haus zu bauen, inkl. Innenausbau kann er mir einen genauen Preis nennen? Ebenfalls möchte ich wissen, ob eine solche Offerte kostenpflichtig ist?

Danke der raschen Infos

 
Hallo

Normalerweise wird ein Architekt nach SIA Norm verrechnen. Bei uns wurde z.B. das Architektenhonorar von der Bausumme gerechnet.

Bausumme x 16% (Honorargrundprozentsatz) x 1.0 (Baukategorie) x 100% (Leistungsanteil) - 15% (Rabatt).

Wenn die Bausumme sinkt, verdient der Archtiekt somit weniger, wenn sie steigt, dann mehr.

Allenfalls gibt es auch Pauschallösungen für die Projekterstellung, ich glaube in diesem Forum schon so was gelesen zu haben. Verwend doch mal die Suchfunktion und suche nach Architektenhonorar o.ä.

Die Offerte ist zu 99% kostenpflichtig, da der Archi dir nur Kosten nennen kann, wenn er ein Projekt geplant hat. Alles andere ist m.E. unseriös.

Übrigens einen genauen Preis kann er dir nie nennen, da er nicht weiss, was du allenfalls noch für weitere Wünsche hast, von denen du ev. heute noch nichts weisst....

In einer ersten Phase wird er eh nur grob nach m3 und Erfahrung einen Preis berechnen. Einen genauen Preis erhältst du erst, wenn Handwerkerofferten vorliegen.

Gruss Griff

 
Wir haben für das Erstellen des Vorprojektes nichts bezahlt. Auch ein Architektenvertrag wurde noch nicht unterzeichnet. Wir bekamen einen Kostenvoranschlag, welcher bis jetzt in den einzelnen Punkten das Budget nicht überschritten hat.Gut, wir erhielten auch erst Rechnung für Visieren und Baubewilligung u.s.w. :-) Falls man natürlich Extra-Wünsche hat, wird sich das auch auf das Budget auswirken - bei uns die Küche. Erst als wir dann das fertige Projekt zur Baueingabe eingereicht haben, haben wir den Vertrag unterzeichnet. Selbstverständlich zahlt man dann das Vorprojekt auch noch. Wir haben mit dem Architekten ein Pauschalhonorar vereinbart und im Vertrag ist jede Arbeit, welche wir bezahlen schön aufgelistet. So können wir immer sehen, welche Leistungen der Architekt erbringen muss. Vertrag ist gem. SIA 102.

Ich würde mir einen guten Architekten suchen und mit ihm abmachen, dass ihr ein "unverbindliches" Vorprojekt erstellen möchtet. Und auch noch nichts unterzeichnen, bis ihr sicher seid, dass ihr mit diesem Architekten bauen möchtet und das Projekt für Euch stimmt.

Falls ihr einen Architekten sucht - ich könnte Euch meinen sehr empfehlen :-)

 
Hallo Joni, wir sind in der Planung unseres EFH. Das Vorprojekt steht, Bauprojektierung beginnt nächstens. Darf ich fragen was ihr für ein Architekturbüro gewählt habt, und ist er immer noch empfehlenswert?Habe gelesen, dass dein letzter Eintrag vom April ist. Wir sind noch auf der Suche nach einem guten Architekten der das Weitere plant...

 
Hallo Bömböm

Also mein letzter Eintrag ist nicht vom April. Der Eintrag auf den Du jetzt geschrieben hast ist vom 12. September 2010 :-)

Unser Architekturbüro heisst B&P Architektur AG, Uzwil. Sie erstellen sehr moderne Bauten, aber auch ganz "normale". Wir z.B. werden ein 08/15-Häuschen bekommen mit Giebeldach. Wir sind immer noch zufrieden. Nächste Woche denke ich werden wir uns dann für die ersten Firmen (Sanitär, Elektro, Baumeister,..) entscheiden und dann sollte der Bagger kommen :-)

Wo baut ihr denn, wenn ich fragen darf ?

Grüessli

Joni

 
Wir bauen in der Region Sarganserland. Werden auch recht kompakt bauen, ebenfalls mit Satteldach. Aber danke für deine Empfehlung! Gruss

 

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