Ohne Baubewilligung Staumauer im Bach sanieren?

graf_ch

Mitglied
31. Aug. 2011
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Ich bin mir nicht sicher ob ich mit meinem Anliegen/bzw. meiner Frage hier richtig bin, jedoch wollte ich mal hören, was evtl andere dazu sagen, oder einen ähnlichen Fall kennen.

Neben meinem Haus befindet sich ein grösserer alter Weiher, er diente früher als kleiner Speicherweiher für den Betrieb einer Wasserturbine. Der Weiher wird über einen Zulauf von einem Bach mit einer Staumauer gespiesen.

Das Problem ist, die Staumauer wurde durch Erosion auf einer Seite hinterspült, so dass ich das Wasser nicht mehr Aufstauen kann, Zulauf bleibt trocken = Weiher trocken.

Dazu kommt, dass die Zulaufleitung wahrscheinlich durch Wurzeln (diese führt durch ein kleinen Abschnitt Wald zum Bach) beschädigt ist.

In der Folge ist mein Weiher nun natürlich komplett ausgetrocknet.

Nun möchte ich das ganze Sanieren.

Sprich die 120m Zuleitung aufmachen (mit Bagger), neu verlegen und die alte Staumauer im Bach nicht ersetzen, aber so sanieren, dass ich das Wasser wieder aufstauen kann, um das Wasser wieder in den Weiher leiten zu können.

Die Frage ist halt, darf ich da mit meinem kleinen Bagger einfach in den Wald zum Bach fahren, und die entsprechenden Sanierungen vornehmen, die Zuleitung ausbaggern und neu verlegen ohne eine Bewilligung einzuholen?

Das Grundstück wo der Weiher drauf ist, sowie der Wald mit dem Bach drin gehört natürlich mir.

Danke für eine Rückmeldung

Gruss Chris

 
Lieber Chris

Oh Vorsicht.

Aktuell gehen schon relativ kleine Weiher mit Damm unter die (nationale!) Talsperren-Verordnung. Wenn Du etwas staust, musst Du relativ viele Dinge berücksichtigen und bewilligt haben. Das beginnt dann schon mit den Versicherungsnachweisen. Wegen Überflutungsgefahr usw. für die Du als Grund- und Anlageneigentümer haftest.

Grundsätzlich ist Bauen in Landwirtschaftsland und Wald von Gesetzeswegen pfui. Und im Wald solltest Du Nistsperrzeiten, Balzzeiten und ähnliches mehr berücksichtigen. Das endet ganz schnell mit einem Strafregistereintrag - da können Dir viele etwas davon erzählen.

Bauen im Gewässer bedingt immer mindestens eine Absprache mit dem Fischereiaufseher. Egal ob, welche, wieviele Fische es da gibt. Und aufpassen. Nur weil Du einen Teich besitzt, heisst das dann nicht dass Du darin fischen darfst - im Züri-Oberland hat sich schon mal einer aufgeregt, weil er einen (Fisch-)Teich gebaut hat, in dem jetzt ausschliesslich ein anderer Fischen darf wegen einem Fischereipachtgesetz.

Laichzeiten beachten! Trübung im Bach beachten! Keinen Beton einsetzen wegen dem pH!

Wichtig wäre zu wissen, ob der Wald als Wald im Kataster eingetragen ist. Und der Weiher, ob er als Gewässer mit der geplanten Aufstauhöhe/-Fläche im Kataster drin ist. Dann hast Du gute Chance, dass man das grundsätzlich wiederherstellen/sanieren darf und kann. Oder dann sogar muss... denn Du bist als Eigentümer natürlich nicht nur Unterhaltsberechtigt sondern wahrscheinlich auch -verpflichtet.

Als erstes würd' ich mal mit dem Förster sprechen. In der Regel sind das unverkrampfte Leute mit einem gewissen Sinn für Realismus. Aber auch mit einer gehörigen Portion Uneinsichtigkeit, wenn sie zu spät begrüsst werden. Und dann mit dem Fischerei-chef oder Umweltamt. Deine Gemeinde weiss, wer das ist.

Viel Glück! Lass uns wissen, was daraus geworden ist.

Haba

 

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