Wir haben bei der ZKB über homegate eine online Hypothek beantragt. Im Antrag haben wir angegeben, dass neben den Eigenmitteln 20'000.- sFr Pensionskassengelder verpfändet werden sollten. In den Vertragsunterlagen, welche wir am Freitag erhalten haben, steht nun, dass das gesamte Pensionskassenvermögen (aktuelles wie zukünftiges) verpfändet werden soll. Wir wollten daraufhin vom Vertrag zurücktreten und würden informiert, dass, auch wenn wir die Vertragsunterlagen noch nicht erhalten haben, die Zusage der Bank als Vertragsabschluss ausreicht und wir im Fälle eines Rücktrittes, auch wenn wir die Vertragsunterlagen noch gar nicht erhalten haben, eine Vorfälligkeitsentschädigung von aktuell 48'000.- zu zahlen hätten. Der Gesprächspartner könnte uns nicht sagen, welche rechtliche Grundlage (und wie diese überhaupt aussieht) diese Forderung hat.
Unsere Frage: Darf eine Bank einfach das gesamte Pensionskassenvermögen pfänden, auch wenn im Antrag "nur" 20'000.- steht, ohne den Hypothekarnehmer zu informieren? Und ist es legitim eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, wenn die Hypothek doch nicht angenommen wird, weil die Bedingungen nicht dem Antrag entsprechen?
Wir wären wirklich froh um gute Ratschläge / eure Meinungen!
Unsere Frage: Darf eine Bank einfach das gesamte Pensionskassenvermögen pfänden, auch wenn im Antrag "nur" 20'000.- steht, ohne den Hypothekarnehmer zu informieren? Und ist es legitim eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, wenn die Hypothek doch nicht angenommen wird, weil die Bedingungen nicht dem Antrag entsprechen?
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