Online Hypothek - Rücktritt bei Vertragsänderung durch den Anbieter?

Anev

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15. Feb. 2015
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Wir haben bei der ZKB über homegate eine online Hypothek beantragt. Im Antrag haben wir angegeben, dass neben den Eigenmitteln 20'000.- sFr Pensionskassengelder verpfändet werden sollten. In den Vertragsunterlagen, welche wir am Freitag erhalten haben, steht nun, dass das gesamte Pensionskassenvermögen (aktuelles wie zukünftiges) verpfändet werden soll. Wir wollten daraufhin vom Vertrag zurücktreten und würden informiert, dass, auch wenn wir die Vertragsunterlagen noch nicht erhalten haben, die Zusage der Bank als Vertragsabschluss ausreicht und wir im Fälle eines Rücktrittes, auch wenn wir die Vertragsunterlagen noch gar nicht erhalten haben, eine Vorfälligkeitsentschädigung von aktuell 48'000.- zu zahlen hätten. Der Gesprächspartner könnte uns nicht sagen, welche rechtliche Grundlage (und wie diese überhaupt aussieht) diese Forderung hat.

Unsere Frage: Darf eine Bank einfach das gesamte Pensionskassenvermögen pfänden, auch wenn im Antrag "nur" 20'000.- steht, ohne den Hypothekarnehmer zu informieren? Und ist es legitim eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, wenn die Hypothek doch nicht angenommen wird, weil die Bedingungen nicht dem Antrag entsprechen?

Wir wären wirklich froh um gute Ratschläge / eure Meinungen!

 
Hey Anev

Ich weiss nicht ob man bei der Verpfändung eine Betragslimite setzen kann, bei uns wurde auf jeden Fall auch alles verpfändet.

Wenn du keinen Vertrag unterzeichnet hast, dann ist die Forderung sicherlich nicht angebracht. Da würde ich mich nicht einschüchtern lassen. Sonst fragst du beim Bankenombudsmann nach um sicher zu gehen

http://www.bankingombudsman.ch/anfragen/

Gruss

 
Hallo Anev

Grundsätzlich (ohne grosse juristische Kenntnisse) wirst du ziemlich sicher von einem Vertrag zurücktreten können, falls er nicht den Abmachungen entspricht; resp. ist er dann überhaupt bereits zu Stande gekommen?

Und es ist durchaus möglich nur einen Teil des PK-Guthabens zu verpfänden.

Aber ich sehe es etwas anders als friedlim betreffend der Vertragsunterzeichnung. Sprich wenn es keine Änderungen zu deinem "Antrag" und der Finanzierungszusage gibt (sei dies online oder auch mündlich), wird es wohl nicht sooo einfach den Vertrag dann nicht "anzunehmen".

Grundsätzlich ist ein Vertrag auch mündlich/online gültig auch ohne Unterschrift auf dem Vertrag (obwohl dies natürlich für die Beweisführung dann doch um einiges einfacher wird...).

Vielleicht hatte auch deine Ansprechperson zuwenig Ahnung, ich würde mir das ganze mal schriftlich geben lassen und wenn die ZKB effektiv auf der Vorfälligkeitsentschädigung beharrt, mal mit dem Bankenombudsmann Kontakt aufnehmen.

 
Ich vermute, dass hier niemand eine Antwort geben kann ohne die genauen Unterlagen zu sehen. Was ist denn genau ein "Antrag"? Ist das einholen einer Offerte? Oder schon ein akzeptiertes Angebot?

Was aber meistens zählt:

Es gilt was unterschrieben wurde. 

 
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Hallo

Bei uns war es auch so, dass die Bank für die 2. Hypo eine Sicherheit wollte und dies eben auch vom PK Guthabe. Im Vertrag stand auch das aktuelle und zukünftige PK-Guthaben, womit ich gar nicht einverstanden war. Wir haben es dann in gegenseitiger Absprache abgeändert bis auf den Maximalbetrag der 2. Hypo. So war es für beide Seiten OK.

 

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