Ein Freund möchte sich eine komplette Heizanlage eines deutschen Herstellers einbauen.
Nach Erhalt der Offerten wurde ersichtlich, dass die vollkommen identischen Geräte und Armaturen in Deutschland 53% billiger sind.
Nun möchte er diese dort bestellen, muss dazu aber zur Inbetriebnahme einen Fachman des Herstellers haben um die Energiemengen einzustellen. = Vorgabe des Versorgungsunternehmens.
Der Lieferant/Hersteller aus Deutschland wird nicht erscheinen, das steht fest!
Muss ein Hersteller die Inbetriebnahme ausführen, wenn diese vorgeschrieben ist, jedoch die Gerätelieferung nicht über den inländisch ansässigen Vertrieb erfolgte?
Bitte helft mir für rechtlich vertretbare Informationen - Gibt es Präzedenzfälle?
Nach Erhalt der Offerten wurde ersichtlich, dass die vollkommen identischen Geräte und Armaturen in Deutschland 53% billiger sind.
Nun möchte er diese dort bestellen, muss dazu aber zur Inbetriebnahme einen Fachman des Herstellers haben um die Energiemengen einzustellen. = Vorgabe des Versorgungsunternehmens.
Der Lieferant/Hersteller aus Deutschland wird nicht erscheinen, das steht fest!
Muss ein Hersteller die Inbetriebnahme ausführen, wenn diese vorgeschrieben ist, jedoch die Gerätelieferung nicht über den inländisch ansässigen Vertrieb erfolgte?
Bitte helft mir für rechtlich vertretbare Informationen - Gibt es Präzedenzfälle?