Paralellimport - Herstellerservice?

knallhuuch

Mitglied
04. Mai 2011
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Ein Freund möchte sich eine komplette Heizanlage eines deutschen Herstellers einbauen.

Nach Erhalt der Offerten wurde ersichtlich, dass die vollkommen identischen Geräte und Armaturen in Deutschland 53% billiger sind.

Nun möchte er diese dort bestellen, muss dazu aber zur Inbetriebnahme einen Fachman des Herstellers haben um die Energiemengen einzustellen. = Vorgabe des Versorgungsunternehmens.

Der Lieferant/Hersteller aus Deutschland wird nicht erscheinen, das steht fest!

Muss ein Hersteller die Inbetriebnahme ausführen, wenn diese vorgeschrieben ist, jedoch die Gerätelieferung nicht über den inländisch ansässigen Vertrieb erfolgte?

Bitte helft mir für rechtlich vertretbare Informationen - Gibt es Präzedenzfälle?

 
Der Hersteller hat in der Regel Generalvertretungsverträge, die ihm verbieten, den Lizenznehmer in seinem zugewiesenen Gebiet zu konkurrenzieren. D.h. wenn die Schweizer Vertretung erfährt, dass die Stammfirma an ihm vorbei in ihrem Raum installiert, kann sie Schadenersatz verlangen. D.h. Du kommst nicht am Generalvertreter vorbei. Lies mal OR Art 418

Mit anderen Worten: Du willst den Batzen und das Weggli. Billige Preise des Auslandes, aber Service vor Ort.

Möglicherweise kannst Du einen deutschen Heizungsbauer beauftragen, die Sache bei Dir zu installieren und in Betrieb zu nehmen, aber es fragt sich, ob der vom Versorger akzeptiert wird - und auch, wer später den Service macht. Und auch der wird Ärger bekommen, wenn der Hersteller das erfährt.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt. Das ist eindeutig im OR 418. Also offiziell keine Chance.

Somit ist jede Form des Wettbewerbs ausgeschlossen.

Mehr noch... Die ganzen Beiträge hier im Forum über die zu hohen Händlerpreise basieren im wesentlichen auf diesem Gesetz. Zwar ist ein Wucherpreis durch das Weko und die Preisüberwacher eingeschränkt, aber theoretisch ist jeder preis zulässig, solange er nachvollziehbar ist.

Demnach steht auch jeder private Häuslibauer der auf eigene Rechnung im Ausland einkauft mit einem Bein in der Kiste.

 
Grundsätzlich kann es solche Verträge zwischen ausländischem Hersteller und Importeuer geben. Dann kann der Importeur vom Hersteller Schadenersatz verlangen, aber sicher nicht vom Endkunden da dieser ja keinen Vertrag mit dem Importeur hat und auch nichts vom Vertrag zwischen Importeuer und Hersteller weiss.

Auf der anderen Seite ist nur der Lieferant der Vertragspartner des Endkunden und somit kann auch keine Garantie- oder andere Leistung eingefordert werden vom Importeuer.

 

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