Parkett: Falsche Verlegerichtung

beule

Mitglied
17. Sep. 2009
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Hallo Zusammen

Wir haben ein Haus bei einem GU gekauft. Die Eigentumsübertragung ist aber noch nicht erfolgt, da der Innenausbau noch nicht abgeschlossen ist.

Wir haben im ganzen Haus Parkett (über 3 Stockwerke). Nun hat der Parkettverleger das Parkett in die falsche Richtung verlegt (150m2!).

Abgesehen davon, dass uns die Richtung stört, da die Räume länglich sind und wir das Parkett quer dazu wollten, stimmt nun das ganze Konzept nicht mehr, da die Fliesen im Bad, WC, Dusche, das Parkett auf der Treppe, die Platten des Sitzplatzes und der Terrasse alles ausgerichtet war. Dh es stimmt nun kein einziger Übergang mehr.

Auf den Plänen ist die Richtung klar markiert und wir mussten sogar einen Brief unterschreiben, da die Richtung nicht gegen das Licht verläuft, wie vom Parkett-Fachmann empfohlen (der sich aber nicht für das Gesamtkonzept interessiert).

Der Parkettverleger spricht von einem "optischen Mangel", was die Neu-Verlegung nicht rechtfertige, da das Parkett fachmännisch verlegt und einwandfrei sei. Allenfalls könne er eine Expertise verlangen.

Der GU vermittelt nicht, sondern leitet nur unseren Wunsch auf Neu-Verlegung weiter.

Was können wir tun? Was liegt drin?

Aus unserer Sicht hat nicht nur der Parkettverleger einen Fehler begannen, sondern auch der GU hat seine Pflichten nicht erfüllt. Er kannte unseren Wunsch und die Wichtigkeit und hätte den Einbau kontrollieren müssen.

Danke und Grüsse

 
Ich glaube am Schluss kannst du nur noch auf einem saftigen Preisnachlass "hoffen"...

 
Hallo Zusammen

Wir haben im ganzen Haus Parkett (über 3 Stockwerke). Nun hat der Parkettverleger das Parkett in die falsche Richtung verlegt (150m2!).

Abgesehen davon, dass uns die Richtung stört, da die Räume länglich sind und wir das Parkett quer dazu wollten,

Auf den Plänen ist die Richtung klar markiert und wir mussten sogar einen Brief unterschreiben, da die Richtung nicht gegen das Licht verläuft, wie vom Parkett-Fachmann empfohlen (der sich aber nicht für das Gesamtkonzept interessiert).

Aus unserer Sicht hat nicht nur der Parkettverleger einen Fehler begannen, sondern auch der GU hat seine Pflichten nicht erfüllt. Er kannte unseren Wunsch und die Wichtigkeit und hätte den Einbau kontrollieren müssen.

Danke und Grüsse
Hallo beule

...Habe etwas Mühe... Wie ist das Parkett nun verlegt?

Der Fachmann empfahl Längsverlegung in Lichtrichtung wegen den Stössen oder Querverlegung (unüblich)?

Kontrolle? Traue nie einem GU! Ward ihr in dieser Zeit nie anwesend und habt die fortschreitenden Arbeiten begutachtet? 150m2 verlegt man ja nicht gerade an einem Tag.

 
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Auf den Plänen ist die Richtung klar markiert

wir mussten sogar einen Brief unterschreiben, da die Richtung nicht gegen das Licht verläuft, wie vom Parkett-Fachmann empfohlen

Der GU vermittelt nicht, sondern leitet nur unseren Wunsch auf Neu-Verlegung weiter... auch der GU hat seine Pflichten nicht erfüllt. Er kannte unseren Wunsch und die Wichtigkeit und hätte den Einbau kontrollieren müssen.

Danke und Grüsse
Hallo beule,

da würde ich doch stahlhart bleiben und die Neuverlegung verlangen.

Begründung:

1. Pläne geben eindeutig und klar Verlegerichtung an! Fazit: Parkettleger kann keinen Plan lesen! Sein Problem! Klarer Mangel, da Ausführung entgegen verbindlichem Ausführungsplan erbracht wurde.

2. Explizit Schriftstück vorhanden, wo nochmals genau diese Verlegung als einzig gewünscht, bestimmt wurde. Fazit: Parkettleger hat ausdrückliches Schreiben von Bauherren und GU missachtet. Klarer Mangel. Wer zu blöd ist zum lesen oder Pläne lesen, sollte den Beruf an den Nagel hängen.

3. GU hat Pläne gezeichnet, hat Schreiben verfasst oder weitergeleitet, wusste daher genauestens bescheid was ausschließlich gewünscht wurde. Fazit: Klarer Mangel, da er die Leistung nicht vertragsgemäß ausgeführt hat (oder eben ausführen liess). Mangelhafte GU-Leistung ist eindeutig.

4. GU-Bauleitung hat dies gewusst, aber nicht kontrolliert. Fazit: Der Bauleiter taugt nichts. Klarer Mangel an der Bauaufsicht und somit Sache der GU.

5. GU-Bauleiter weiß bescheid, war vor Ort, sieht oder nicht, belässt es wie es ist. Fazit: Bauleiter ist eigentlich zu blöd und sollte entlassen werden.

Egal wie, durch die mehrfach vorhandenen, klaren und unmissverständlichen Festlegungen, musste dem GU klar sein, dass die Leistung exakt und nur so, auszuführen ist. Wenn er dies nicht erreicht, dann hat er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und schuldet somit die zugesicherte Vertragssache.

Also, raus damit und neu, aber nun richtig, verlegen lassen.

Zum Nachdruck dies per Einschreiben/Rückschein an den GU senden, ihn gleichzeitig darüber informieren, dass Du wegen dem erheblichen Mangel vorerst keinerlei weiteren Zahlungen leistet und er zudem für alle Folgeschäden hinsichtlich Terminüberschreitung oder sonstigen Kosten, haftbar gemacht würde.

Ich denke, er wird dann sehr schnell reagieren und dies nun selbst in die Hand nehmen. Was eigentlich sowieso seine Aufgabe gewesen wäre und noch ist. Das muss ihm nur klar zum Ausdruck gebracht werden.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Allen für das Feedback besten Dank! Mal sehen, ob wir das durchbringen.

Wegen der Richtung: Wir wollen es quer zum Lichteinfall. Jetzt ist es parallel zum Lichteinfall, also so wie es der Fachmann empfiehlt.

Grüsse

 
Warum nicht durchbringen.... alle Fakten sprechen dafür. Was will denn Dein GU dagegenhalten..? Seine eigene Unfähigkeit vielleicht... es hängt hauptsächlich davon ab, wie Du diesem gegenüber auftrittst!

 
Den Begriff "optischer Mangel" wie Ihn durch den Parkettverleger an "beule" mitgeteilt wurde, habe ich irgendwo noch in meinem Hinterkopf. In wie weit dieser rechtlich greift müsste ich mal nachschauen. Ich glaube hier gibt es sogar zwischen der SIA und dem OR einen Unterschied. Werde mich später im Geschäft mal durch die Normen wühlen, sofern sie Pfälzer nicht schon zu diesen eher ruhigen Zeiten aus dem Ärmel schütteln kann /emoticons/default_additional/70.gif

 
Nein, tut mir leid, da musst Du durch ...ich habe sie nicht parat..

Aber aus meiner praktischen Erfahrung: Optischer Mangel, hinzunehmener Mangel... alles denkbar... aber nicht in diesem Fall. Hätte er nun einen falschen Parkett genommen, ähnlich... oder fast gleich.. ja, dann könnte man darüber streiten ob der deshalb raus muss. Oder wenn einige Kanten nicht wirklich exakt passen würden... dann muss man ggf., in Bezug auf Verhältnismäßigkeit, wohl mit dem optischen, geringen Mangel leben, oder bekommt einen entspr. Nachlass.

Aber hier sehe ich eigentlich keine enstpr. Erklärung durch die Ausführenden, welche diese schlampige Handhabung rechtfertigen würde. Da muss man dann einfach der Kraft des Geldes folgen... das ist meist das beste Hilfsmittel um die Sache zu beschleunigen.

 
Ich würde das auch nicht akzeptieren - vor allem, weil genau die Verlegerichtung Gegenstand der Diskussionen war - und dann auch in die Pläne eingezeichnet wurde.

Die Tendenz in Aussagen von Architekten, GU usw., dass gewisse "Mängel" hingenommen werden müssten, konnte ich auch schon feststellen. Meine Erfahrung dazu: Wenn man wirklich hartnäckig bleibt, wird eingelenkt. Und hier ist der Fall wirklich klar - akzeptieren würde ich das so nie. Falls GU: Rückbehalt für die Änderung (Neuverlegung, neues Material) machen, solange die Korrektur nicht erfolgt ist - und zwar völlig egal, ob das gemäss Vertrag "erlaubt" ist oder nicht. Sobald das Geld bezahlt ist, ist die Bereitschaft zu "Korrekturen merklich kleiner....

Martin

 
Zum Glück habt Ihr es schriftlich. Also hat, wieder mal, Pfälzer, recht. Wenn ich eine roasrote Badewanne will und eine hellblaue eingebaut bekomme, ist das eigentlich ja auch nur ein optischer Mangel.

Ob sich die Sache lohnt, wegen Ärger und Verzug und anderen Umständen, sei dahingestellt.

Trotzdem sei eine kleine Frage erlaubt. Ihr macht Euch soviel Mühe, den Parkett auszuwählen und die Verlegerichtung und alle Übergänge genau zu planen, und guckt erst, wie das wird, nachdem die ganzen 150 m2 drin sind?

 
Hallo Emil17,

danke, aber nun hoffe ich doch, dass dies eher allgemein angemerkt war und man im Wallis nicht ein Strichliste darüber führt.... /emoticons/default_biggrin.png

 
nein, dann lasse es lieber und suche Dir eine wirklich gescheite Beschäftigung... Dir wird sicher noch was einfallen...

 
Und was ist dann am schluss passiert???

Ich habe jetzt den genau gleiche fall....

Hast du ein nachlass verlangt oder neue parkett? Gruss

Vero

 

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