Hallo Zusammen
Wir haben ein Haus bei einem GU gekauft. Die Eigentumsübertragung ist aber noch nicht erfolgt, da der Innenausbau noch nicht abgeschlossen ist.
Wir haben im ganzen Haus Parkett (über 3 Stockwerke). Nun hat der Parkettverleger das Parkett in die falsche Richtung verlegt (150m2!).
Abgesehen davon, dass uns die Richtung stört, da die Räume länglich sind und wir das Parkett quer dazu wollten, stimmt nun das ganze Konzept nicht mehr, da die Fliesen im Bad, WC, Dusche, das Parkett auf der Treppe, die Platten des Sitzplatzes und der Terrasse alles ausgerichtet war. Dh es stimmt nun kein einziger Übergang mehr.
Auf den Plänen ist die Richtung klar markiert und wir mussten sogar einen Brief unterschreiben, da die Richtung nicht gegen das Licht verläuft, wie vom Parkett-Fachmann empfohlen (der sich aber nicht für das Gesamtkonzept interessiert).
Der Parkettverleger spricht von einem "optischen Mangel", was die Neu-Verlegung nicht rechtfertige, da das Parkett fachmännisch verlegt und einwandfrei sei. Allenfalls könne er eine Expertise verlangen.
Der GU vermittelt nicht, sondern leitet nur unseren Wunsch auf Neu-Verlegung weiter.
Was können wir tun? Was liegt drin?
Aus unserer Sicht hat nicht nur der Parkettverleger einen Fehler begannen, sondern auch der GU hat seine Pflichten nicht erfüllt. Er kannte unseren Wunsch und die Wichtigkeit und hätte den Einbau kontrollieren müssen.
Danke und Grüsse
Wir haben ein Haus bei einem GU gekauft. Die Eigentumsübertragung ist aber noch nicht erfolgt, da der Innenausbau noch nicht abgeschlossen ist.
Wir haben im ganzen Haus Parkett (über 3 Stockwerke). Nun hat der Parkettverleger das Parkett in die falsche Richtung verlegt (150m2!).
Abgesehen davon, dass uns die Richtung stört, da die Räume länglich sind und wir das Parkett quer dazu wollten, stimmt nun das ganze Konzept nicht mehr, da die Fliesen im Bad, WC, Dusche, das Parkett auf der Treppe, die Platten des Sitzplatzes und der Terrasse alles ausgerichtet war. Dh es stimmt nun kein einziger Übergang mehr.
Auf den Plänen ist die Richtung klar markiert und wir mussten sogar einen Brief unterschreiben, da die Richtung nicht gegen das Licht verläuft, wie vom Parkett-Fachmann empfohlen (der sich aber nicht für das Gesamtkonzept interessiert).
Der Parkettverleger spricht von einem "optischen Mangel", was die Neu-Verlegung nicht rechtfertige, da das Parkett fachmännisch verlegt und einwandfrei sei. Allenfalls könne er eine Expertise verlangen.
Der GU vermittelt nicht, sondern leitet nur unseren Wunsch auf Neu-Verlegung weiter.
Was können wir tun? Was liegt drin?
Aus unserer Sicht hat nicht nur der Parkettverleger einen Fehler begannen, sondern auch der GU hat seine Pflichten nicht erfüllt. Er kannte unseren Wunsch und die Wichtigkeit und hätte den Einbau kontrollieren müssen.
Danke und Grüsse