Parkplatzplanung in Tiefgarage - zu klein, zu eng

Hesme001

Mitglied
18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Offenbar ist bei der Parkplatzplanung der Tiefgarage der Überbauung etwas schiefgegangen:

Die Parkplätze wurden teilweise etwas verkleinert, da man offenbar nicht genau genug geplant hat. In unserem Fall bei P8 ergibt sich eine Länge von 4,85m und eine Breite von 4,43m (gemessen von Mitte zu Mitte der Markierung). Es steht jedoch auch noch eine Stützsäule zwischen den Parkplätzen, so dass die Breite an der schmalsten Stelle nochmals um 0,13m auf 2,30m reduziert wird.

Gibt es Mindestmasse für Tiefgargenparkplätze, die eingehalten werden müssen? Welche Massnahmen sind jetzt noch möglich? Die Tiefgarage wird man kaum abreissen und neubauen?

Für einige Stellplätze muss in der TG gewendet werden. Gibt es dafür Mindestanforderungen an diese Wendeflächen?

Ausserdem: Sind in einer Überbauung Abstellmöglichkeiten für Velos und Motos vorgeschrieben? Wie gross müssten diese sein?

Gruss,

Sven

TG_Parkplätze.png

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Alles unter 2.50 Breite ist schon frech, wie soll man da noch gescheit ausstiegen bei einem Auto das selber schon 2 Meter gesamtbrite hat?!

Kann man die Stützsäule nicht so verschieben, dass du keinen Platz einbüsst?

 
Lieber Sven

In deinem Anderen Beitrag hat jemand die richtige VSS-Norm erwähnt. Diese gibt Auskunft - ich habe sie auch nicht zur Hand.

Aber es gibt einen einfacheren Weg: Bei uns im Kt. ZH muss das Parkplatzprojekt mit der Baueingabe mit eingegeben werden. Weil nämlich geprüft wird, ob die Parkierung der Norm entspricht. (sonst sollte es nicht bewilligungsfähig sein...). Frag doch mal auf der Gemeinde nach, was sie genau prüfen, und was die Unterlagen für _Dein_ Haus denn so sind. (ooops, da kommt dann auch mal lustiges zu Tage)

Schönen Abend

habaU

 
Hallo zusammen,

Vielleicht ist es nicht ganz klar rübergekommen: Die Überbauung steht jetzt schon. Eine Stützsäule kann man also nicht mehr so ohne weiteres verschieben.

Zu den Baueingabeplänen gibt es jetzt eben Abweichungen. Die Frage wird hauptsächlich sein, ob ein Mangel vorliegt und was das dann für Kostenfolgen hat.

Gruss,

Sven

 
Schon wieder ;-( Warum folgt bei dem Stichwort "Mangel" immer gleich die Kostenfrage?? Warum folgt da nicht "Mangelbeseitigung??

 
Schon wieder ;-( Warum folgt bei dem Stichwort "Mangel" immer gleich die Kostenfrage?? Warum folgt da nicht "Mangelbeseitigung??
Vielleicht kann man die Stützsäule nicht mehr sinnvoll verschieben bzw. umbauen? Aber wäre natürlich Wünschenswert, wenn das Problem gelöst werden könnte. 

 
Schon wieder ;-( Warum folgt bei dem Stichwort "Mangel" immer gleich die Kostenfrage?? Warum folgt da nicht "Mangelbeseitigung??
Hallo MEC,

Nochmal: Die Überbauung steht. Wir wohnen im Haus. Tiefgarage ist aus armiertem Beton. Ich nehme an, da jetzt noch was zu ändern wird die 35'000 CHF die der Parkplatz offiziell kosten bei weitem übersteigen. Von mir aus gerne - ich glaube nur nicht daran.

Wenn ich es schon nicht ändern kann, will ich wenigstens für einen nicht vollwertigen Parkplatz keinen vollen Preis bezahlen. Und wenn ich das umständliche Manovrieren in der engen TG in Kauf nehmen muss, dann möchte ich dafür wenigstens eine "Aufwandsentschädigung".

Wie gesagt: umbauen von mir aus gerne, aber...

Gruss,

Sven

 
Hallo Sven

Ich kann Dich gut verstehen und dass dies nicht nachträglich geändert werden kann ist klar. Im Normalfall wird ein Mangel, der nicht behoben werden kann mit einer Minderung der Kosten "gut" gemacht.

Wenn die Parkplatzgrösse nicht der Norm entsprechen, und dies Euch versprochen worden ist, würde ich auf jeden Fall den Architekten/ GU damit konfrontieren.

Liebe Grüsse

FrauMeier

 
Hallo FrauMeier,

Vom GU kommen kommen die üblichen Ausreden. die "...Norm sei nur eine Empfehlung...", "...man kann ja trotzdem noch parkieren...", "...dafür ist die Fahrgasse etwas breiter..." usw.

Klar geht vieles irgendwie. Nur muss der GU ja dort nicht täglich rein & rauskurbeln. Selbst wenn es eben geht, ist es zumindest eine wesentliche Komforteinbusse.

Ausserdem liegt wird die Fahrgassenbreite in diesem nicht in der ersten Linie durch das Fahren, sondern durch das Wenden bestimmt. Bzw. die Zufahrt zur Einfahrt. Und da sollten doch eigentlich die Radien und Schleppkurven der Norm gelten. Oder etwa nicht?

Gibt es jemand der mir sagen kann, wie verbindlich die Angaben in der Norm sind? Gibt es einen Experten z.B. beim TCS der die Gesamtsituation bewerten kann?

Gruss,

Sven

 
Hallo Sven

Jaja, die üblichen Ausreden....das kenne ich zu Genüge!

Um die rechtliche Situation zu klären (Verbindlichkeit der Normen) kannst Du ja ev. einen Rechstdienst anfragen. Vielleicht hast Du eine Abo einer Zeitschrift (Beobachter oder sowas), wo man Rechtsfragen stellen kann. Das habe ich auch schon gemacht und wurde gut beraten.

Ich hoffe Du kriegst das, was Du Dir wünscht! Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.

FrauMeier

 
Du schreibst nur von P8, aber offenbar gehören P7 und P8 Dir, und dazwischen ist auf dem Plan die Stütze. Mögliche Lösung: Du könntest Dein Auto auf P8 etwas mehr Richtung Motorradparkplatz abstellen. Und das Auto auf P7 etwas mehr gegen P6. P6 seinerseits hat mehr Platz Richtung EFH2. Sprich mit dem Nachbar...

 

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Josven