Hoi zäme
Ich bin seit einiger Zeit stiller Leser in diversen Unterkategorien des Forums.
Ich bin 33 Jahre alt und habe mit meiner Frau ein Haus gekauft, welches wir auf 1. Juli übernehmen. Die Dienstbarkeiten wurden uns zur Durchsicht überreicht und beim Notar kurz angeschnitten. Detailliert darauf eingegangen wurde nicht.
Was uns nicht zu 100% klar ist, ist die unten aufgeführte Personaldienstbarkeit. Es handelt sich dabei um eine Tiefgarage welche auf der von uns gekauften Parzelle unter dem Wohnhaus ist. Mir ist klar, dass es sich bei Personaldienstbarkeiten um Lasten/Rechte zwischen einer Parzelle (unserer) und einer Privatperson/ jur. Person handelt. Was mir nicht ganz klar ist sind folgende Punkte.
- Wem gehört die Garage? (uns oder dem Inhaber der Personaldienstbarkeit)
- Dürfen wir die Garage betreten und benützen?
- Die Garage wäre prinzipiell geheizt, und mit einem Entfeuchter ausgestattet, welcher aber durch den Inhaber der Personaldienstbarkeit nicht bedient wird.
o Kann dies folgen (Schimmel etc.) für uns nach sich ziehen?
- Im Moment stehen 12 Fahrzeuge in der gesamten Halle. Kann man dagegen etwas machen?
Meine Annahme ist, dass die Garage grundsätzlich uns gehört, die Parkplätze jedoch dem Inhaber der Personaldienstbarkeit. Dies würde bedeuten, dass wir die Garage betreten dürfen und auch nutzen, sofern wir die Nutzung der Parkplätze nicht einschränken.
Der Vorbesitzer hat jedoch keinen Zutritt. Ihm wurde gesagt, dass er diese Garage nicht betreten kann/darf.
Mir ist bewusst, dass es für solche Fälle am besten ist, mit einem Anwalt zu schaue, trotzdem wollte ich hier im Forum fragen, ob jemand damit Erfahrung hat.
Wenn sich jemand mit Personaldienstbarkeiten auskennt oder selbst Erfahrungen hat, wäre ich froh um eure Hilfe.
Dienstbarkeitsbegehren
(Selbstständige und dauernde Benützungsrechte an Autoeinstellplätzen)
ll. Begründung von Personaldienstbarkeiten
Selbstständige und dauernde Benützungsrechte an Autoeinstellplätzen zugunsten von Firma XXX
1.1 Die jeweilige Eigentümerin des Grundstückes GB (Dorf) Nr. (Parzelle), räumt der (Firma), ein selbstständiges und dauerndes Benützungsrecht an dem auf der Parz. (Nr.) erstellten Abstellplatz Nr. 1 in der unterirdischen Einstellhalle ein.
Dieser Text gibt es 5 mal für die Parkplätze Nr. 1-5
2. in den Benützungsrechten ist der ungehinderte Zu- und Weggang über das unterirdische Grundstück und das der dienstbarkeitsbelasteten Parz. (Nr.) zustehende Fuss- und Fahrwegrecht zur Einstellhalle zu den Einstellplätzen als selbstverständlich miteingeschlossen.
3. Diese Benützungsrechte sind übertragbar und vererblich, d.h. selbstständig, und werden auf unbestimmte Zeit eingeräumt.
4. Das Grundbuchamt (Ort) wird ersucht, die vorstehenden begründeten Personaldienstbarkeiten im Nachgang zu den bestehenden beschränkten dinglichen Rechten im Grundbuch wie folgt einzutragen.
Auf GB (Dorf) Nr. (Parzelle)
Last: Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am Einstellplatz Nr. 1, verselbständigt unter Nr. (xxxx.1)
Diese Last 5 mal für jeden Parkplatz xxxx.2 / xxxx.3 usw.
/…/
7. Für Reinigung, Unterhalt, Reparaturen und Erneuerungen der allgemein genutzten Flächen der Einstellhalle inkl. der dienstbarkeitsbelasteten Flächen für Zu- und Wegfahrt wird ein separates Reglement, welches nicht ins Grundbuch eingetragen wird, erlassen. Bei einer Übertragung ist dieses Reglement jeweils an die Erwerber der Dienstbarkeiten zu übertragen, mit der Pflicht zur Weiterbindung.
vielen Dank
blablub
Ich bin seit einiger Zeit stiller Leser in diversen Unterkategorien des Forums.
Ich bin 33 Jahre alt und habe mit meiner Frau ein Haus gekauft, welches wir auf 1. Juli übernehmen. Die Dienstbarkeiten wurden uns zur Durchsicht überreicht und beim Notar kurz angeschnitten. Detailliert darauf eingegangen wurde nicht.
Was uns nicht zu 100% klar ist, ist die unten aufgeführte Personaldienstbarkeit. Es handelt sich dabei um eine Tiefgarage welche auf der von uns gekauften Parzelle unter dem Wohnhaus ist. Mir ist klar, dass es sich bei Personaldienstbarkeiten um Lasten/Rechte zwischen einer Parzelle (unserer) und einer Privatperson/ jur. Person handelt. Was mir nicht ganz klar ist sind folgende Punkte.
- Wem gehört die Garage? (uns oder dem Inhaber der Personaldienstbarkeit)
- Dürfen wir die Garage betreten und benützen?
- Die Garage wäre prinzipiell geheizt, und mit einem Entfeuchter ausgestattet, welcher aber durch den Inhaber der Personaldienstbarkeit nicht bedient wird.
o Kann dies folgen (Schimmel etc.) für uns nach sich ziehen?
- Im Moment stehen 12 Fahrzeuge in der gesamten Halle. Kann man dagegen etwas machen?
Meine Annahme ist, dass die Garage grundsätzlich uns gehört, die Parkplätze jedoch dem Inhaber der Personaldienstbarkeit. Dies würde bedeuten, dass wir die Garage betreten dürfen und auch nutzen, sofern wir die Nutzung der Parkplätze nicht einschränken.
Der Vorbesitzer hat jedoch keinen Zutritt. Ihm wurde gesagt, dass er diese Garage nicht betreten kann/darf.
Mir ist bewusst, dass es für solche Fälle am besten ist, mit einem Anwalt zu schaue, trotzdem wollte ich hier im Forum fragen, ob jemand damit Erfahrung hat.
Wenn sich jemand mit Personaldienstbarkeiten auskennt oder selbst Erfahrungen hat, wäre ich froh um eure Hilfe.
Dienstbarkeitsbegehren
(Selbstständige und dauernde Benützungsrechte an Autoeinstellplätzen)
ll. Begründung von Personaldienstbarkeiten
Selbstständige und dauernde Benützungsrechte an Autoeinstellplätzen zugunsten von Firma XXX
1.1 Die jeweilige Eigentümerin des Grundstückes GB (Dorf) Nr. (Parzelle), räumt der (Firma), ein selbstständiges und dauerndes Benützungsrecht an dem auf der Parz. (Nr.) erstellten Abstellplatz Nr. 1 in der unterirdischen Einstellhalle ein.
Dieser Text gibt es 5 mal für die Parkplätze Nr. 1-5
2. in den Benützungsrechten ist der ungehinderte Zu- und Weggang über das unterirdische Grundstück und das der dienstbarkeitsbelasteten Parz. (Nr.) zustehende Fuss- und Fahrwegrecht zur Einstellhalle zu den Einstellplätzen als selbstverständlich miteingeschlossen.
3. Diese Benützungsrechte sind übertragbar und vererblich, d.h. selbstständig, und werden auf unbestimmte Zeit eingeräumt.
4. Das Grundbuchamt (Ort) wird ersucht, die vorstehenden begründeten Personaldienstbarkeiten im Nachgang zu den bestehenden beschränkten dinglichen Rechten im Grundbuch wie folgt einzutragen.
Auf GB (Dorf) Nr. (Parzelle)
Last: Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am Einstellplatz Nr. 1, verselbständigt unter Nr. (xxxx.1)
Diese Last 5 mal für jeden Parkplatz xxxx.2 / xxxx.3 usw.
/…/
7. Für Reinigung, Unterhalt, Reparaturen und Erneuerungen der allgemein genutzten Flächen der Einstellhalle inkl. der dienstbarkeitsbelasteten Flächen für Zu- und Wegfahrt wird ein separates Reglement, welches nicht ins Grundbuch eingetragen wird, erlassen. Bei einer Übertragung ist dieses Reglement jeweils an die Erwerber der Dienstbarkeiten zu übertragen, mit der Pflicht zur Weiterbindung.
vielen Dank
blablub
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