Pflanzgerüst; brauch ich Baubewilligung?

Speedyt20

Mitglied
24. Feb. 2009
31
0
0
Wir haben vor unserem Sitzplatz eine Rank-Pflanze, die stark wächst. Mittlerweile reicht sie bis zum Balkon. Nun möchte ich die Richtung etwas beeinflussen und ein Gerüst (etappenweise) vom Balkon runter entlang Sitzplatz bauen. Mit der Zeit wird es dann Pergolaähnlich aussehen...brauch ich dafür ne Baubewilligung? muss ich den (pingeligen) Nachbarn um Erlaubnis fragen (Abstand 15m)?

 
wir haben ebenfalls ein Rankgerüst gemacht welches ziemlich Nahe an der Grenze ist. Weil wir auch noch einiges mehr gemacht haben (Stützmauern, Gartenhaus etc.) haben wir eine Baubewilligung eingeben müssen.

So ein Rankgerüst wird scheinbar ähnlich behandelt wie ein Gartenzaun - darf also in unserem Fall (Kanton Luzern) höchstens 150 cm hoch sein. Da unserers z.T. höher ist mussten wir eben eine Bewilligung eingeben (dagegen gabs glücklicherweise keine Einsprachen...).

Wie ich gehört habe, ist auch eine Pergola kein Problem und braucht keine Baubewilligung, solange es kein festes Dach hat - erst ab dann würde es als Gebäude zählen und bräuchte eine Bewilligung.

Um aber ganz sicher zu gehen würde ich mal bei der Gemeinde (Bauamt) anfragen und evt. vorsichtig die Nachbarn informieren (Betonung auf informieren, NICHT fragen).

 
Hallo Speedyt

Frag auf jeden Fall auf der Gemeindeverwaltung. Nicht nur jeder Kanton, sondern auch jede Gemeinde hat ein eigenes Reglement. Diese Bestimmungen können sehr stark voneinander abweichen.

Gruss

Maisonette:)

 
Das kommunale Bauregement, das derlei Dinge verbindlich regelt, kann oft von der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden; sonst ist es auf der Schreiberei erhältlich.

Da wir in der Schweiz sind, würde ich davon ausgehen, dass man darf, was nicht verboten ist, nicht umgekehrt.

 
Hallo Speedyt

Auch ich würde bei der Gemeinde vorbeigehen, auf jeden Fall. Bestehe aber auf einer schriftlichen Antwort. Auch ich habe mal bei der Gemeinde nachgefragt als Vorprüfung vor der eigentlichen Baueingabe. Antwort war ein "ja, kein Problem". Dann hat der Bauamt Vorsteher gewechselt und schnell wurde aus einem Ja ein Nein.

 
Hallo Speedyt

Auch ich würde bei der Gemeinde vorbeigehen, auf jeden Fall. Bestehe aber auf einer schriftlichen Antwort. Auch ich habe mal bei der Gemeinde nachgefragt als Vorprüfung vor der eigentlichen Baueingabe. Antwort war ein "ja, kein Problem". Dann hat der Bauamt Vorsteher gewechselt und schnell wurde aus einem Ja ein Nein.
Ich kenne das Problem...

wir sind in der unglücklichen Lage, das der Überbauungsplan nach Hauskauf nochmals vom Architekten geändert wurde. Nicht mal auf dem Grundbuchamt wissen die den richtigen Stand und der Architekt ist mittlerweile Konkurs und weg...

 

Statistik des Forums

Themen
27.544
Beiträge
257.941
Mitglieder
31.819
Neuestes Mitglied
NUNA89