Meines Wissens ist das individuell, je nach Reglement der PK. Am besten du erkundigst dich direkt bei deiner PK.
Bei meiner PK ist es so, dass sie bei Unterdeckung einen Vorbezug ablehnen können. Tritt die Unterdeckung allerdings erst nach dem Bezug auf, so kann die ausbezahlte Summe nicht einfach wieder eingefordert werden.