Policenkopie Versicherung

Debbie

Mitglied
17. Sep. 2010
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Hallo zusammen

Wir bauen mit einem GU und der Bau sollte nächstens starten. Wir haben nun den GU angefragt, uns eine Policekopie der Bauwesen- und Bauherrenhaftpflicht-Versicherung zu schicken. Die beiden Versicherungen sind uns im Werkvertrag mit einem Pauschalbetrag von Fr. 900 (Bauwesen) resp 550 (Bauherren) verrechnet worden. Als Antwort wurde uns mitgeteilt, dass die Policen normalerweise nicht der Bauherrschaft weitergegeben wird.

Was schlagt ihr uns vor weiter zu machen? Sollen wir darauf bestehen oder gibt es keinen Anlass Angst zu haben, dass wenn die Versicherung nicht abgeschlossen wurde und ein entsprechender Schadenfall einträte, wir mit finanziellen Folgen zu rechnen hätten?

z.K. im Werkvertrag steht "XY (GU) schliesst auf Kosten des Bauherrn eine Bauwesen- und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. Bei Eintritt eines Schadenfalles während der Versicherungszeit übernimmt XY (GU) die Kosten des Selbstbehaltes."

Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

lg

Debbie

 
... dass die Policen normalerweise nicht der Bauherrschaft weitergegeben wird.
Ich würde sagen, dass es dich nicht interessiert, was "normalerweise" gemacht wird. Den Ausdruck "normalerweise" findest du wohl in diesem Forum häufig, wenn es um GU geht, und ebenso häufig zeigt sich, dass "normalerweise" nicht wirklich Standard oder dem aktuellen Stand des Bauens entspricht.

Ich würde auch sagen, dass Ihr ein Anrecht habt zu wissen, ob diese Versicherungen wirklich abgeschlossen wurden, denn im Schadenfall werdet ihr ja zur Rechenschaft gezogen. Ich nehme an, dass dich gar nicht interessiert, wieviel für die Versicherungen bezahlt wurde, sondern nur, dass sie abgeschlossen wurden.

Mein aktuelles Motto betreffend bauen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Gruss Griff

 
Hallo Debbie

Wir bauen zwar mit Architekt und haben die Bauwesen-/ und Bauherrenhaftpflichtversicherung selber abgeschlossen, aber was ich dazu sagen kann ist, dass unsere Bank Kopien der Versicherungen verlangt hat. Fragt doch beim Banker nach - der macht dem GU bestimmt Beine.

Gruss von VanTor

 

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