Hallo zusammen
Wir bauen mit einem GU und der Bau sollte nächstens starten. Wir haben nun den GU angefragt, uns eine Policekopie der Bauwesen- und Bauherrenhaftpflicht-Versicherung zu schicken. Die beiden Versicherungen sind uns im Werkvertrag mit einem Pauschalbetrag von Fr. 900 (Bauwesen) resp 550 (Bauherren) verrechnet worden. Als Antwort wurde uns mitgeteilt, dass die Policen normalerweise nicht der Bauherrschaft weitergegeben wird.
Was schlagt ihr uns vor weiter zu machen? Sollen wir darauf bestehen oder gibt es keinen Anlass Angst zu haben, dass wenn die Versicherung nicht abgeschlossen wurde und ein entsprechender Schadenfall einträte, wir mit finanziellen Folgen zu rechnen hätten?
z.K. im Werkvertrag steht "XY (GU) schliesst auf Kosten des Bauherrn eine Bauwesen- und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. Bei Eintritt eines Schadenfalles während der Versicherungszeit übernimmt XY (GU) die Kosten des Selbstbehaltes."
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.
lg
Debbie
Wir bauen mit einem GU und der Bau sollte nächstens starten. Wir haben nun den GU angefragt, uns eine Policekopie der Bauwesen- und Bauherrenhaftpflicht-Versicherung zu schicken. Die beiden Versicherungen sind uns im Werkvertrag mit einem Pauschalbetrag von Fr. 900 (Bauwesen) resp 550 (Bauherren) verrechnet worden. Als Antwort wurde uns mitgeteilt, dass die Policen normalerweise nicht der Bauherrschaft weitergegeben wird.
Was schlagt ihr uns vor weiter zu machen? Sollen wir darauf bestehen oder gibt es keinen Anlass Angst zu haben, dass wenn die Versicherung nicht abgeschlossen wurde und ein entsprechender Schadenfall einträte, wir mit finanziellen Folgen zu rechnen hätten?
z.K. im Werkvertrag steht "XY (GU) schliesst auf Kosten des Bauherrn eine Bauwesen- und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. Bei Eintritt eines Schadenfalles während der Versicherungszeit übernimmt XY (GU) die Kosten des Selbstbehaltes."
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.
lg
Debbie