Nach unserer jahrelangen Beobachtung des effektiven Verhaltens von Lerch & Partner Generalunternehmung AG in über zwanzig Fällen, muss JEDER Käufer davon ausgehen, dass die Einhaltung des Werkvertrages durch Lerch & Partner Generalunternehmung AG schlussendlich nur via Gerichtsverfahren zu erreichen ist.
Dies ist für Käufer sehr aufwendig, zeitraubend und ausgesprochen kostenintensiv, da der Standard-Werkvertrag von Lerch + Partner Generalunternehmung AG bei Mängeln - entgegen der SIA-Norm - die Beweispflicht durch den Käufer festhält und Expertenkosten für Gutachten durch den Käufer zu tragen sind. Zudem sind auch von neutralen Experten klar nachgewiesene Verstösse gegen die SIA-Normen und geltenden Regeln der Baukunde OHNE bereits vorliegenden, sichtbaren Schaden in der Schweizer Gerichtspraxis kaum durchsetzbar.
Beim Standard-Werkvertrag dieser Firma handelt es sich bei nüchterner Betrachtung um einen einseitigen Knebelvertrag* zulasten des Käufers. Wer diesen Werkvertrag unterschreibt, der darf sich nicht wundern, wenn er auf der Strecke bleibt. Praxis-Empfehlung: Wer sich nicht in absehbare Schwierigkeiten bringen will, sollte die Hände von diesem Generalunternehmer lassen.
* Auszug aus einem L&P-Werkvertrag im Anhang
Auszug_Werkvertrag_L&P.pdf
Dies ist für Käufer sehr aufwendig, zeitraubend und ausgesprochen kostenintensiv, da der Standard-Werkvertrag von Lerch + Partner Generalunternehmung AG bei Mängeln - entgegen der SIA-Norm - die Beweispflicht durch den Käufer festhält und Expertenkosten für Gutachten durch den Käufer zu tragen sind. Zudem sind auch von neutralen Experten klar nachgewiesene Verstösse gegen die SIA-Normen und geltenden Regeln der Baukunde OHNE bereits vorliegenden, sichtbaren Schaden in der Schweizer Gerichtspraxis kaum durchsetzbar.
Beim Standard-Werkvertrag dieser Firma handelt es sich bei nüchterner Betrachtung um einen einseitigen Knebelvertrag* zulasten des Käufers. Wer diesen Werkvertrag unterschreibt, der darf sich nicht wundern, wenn er auf der Strecke bleibt. Praxis-Empfehlung: Wer sich nicht in absehbare Schwierigkeiten bringen will, sollte die Hände von diesem Generalunternehmer lassen.
* Auszug aus einem L&P-Werkvertrag im Anhang
Auszug_Werkvertrag_L&P.pdf
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