Ist den die Eigentümerin der beiden Nachbarparzellen auch gleichzeitig euer Landverkäufer?
Wie ist den die Zufahrtsstrasse im Grundbuch geregelt. Handelt es sich lediglich um einen Text unter "weitere Vertragsbedingungen" der ziemlich unpräzise oder einfach formuliert ist, oder gibt es im GB auf eurer Parzelle eine sog. Dienstbarkeit (z.B. Fuss- und Fahrwegrecht z.G. eurer Parzelle) ?
Wenn Ihr eine Parzelle kauft, die noch nicht durch eine Strasse angebunden ist, steht da im Vertrag " .... voll erschlossene Parzelle..."?
War der Kaufpreis eurer Parzelle entsprechend niedrig, dass Ihr die "Hypothek" der neuen Strasse einfach so auf euch nehmt? Wenn ich richtig verstanden habe, müsst Ihr eine Strasse bezahlen, die nicht auf eurem Grund verläuft, und die dann von weiteren Parzellen genutzt werden kann??
Sind denn die anderen Parzellen auch schon verkauft... was steht denn da im Kaufvertrag zu diesem Punkt?
Die Teilung von einer grossen Parzelle in einige kleine Parzellen ist in der Regel bewilligungspflichtig. Dabei prüft die Gemeinde auch die Erschliessung (ob auch wirklich jedes neue Teilstück erschlossen ist) ist das nicht gegeben, wird keine Bewilligung erteilt. Fragt mal auf der Gemeinde zu dem Punkt.
Ihr seid da vielleicht etwas blauäugig in die Sache gestiegen. Habt Ihr denn auch schon an die Werkleitungen gedacht? Dabei kommen dann auch noch etliche Mehrkosten, wenn die nicht schon an eurem Teilstück liegen.
Der erste muss die Strasse (und so ev. auch die Werkleitungen) bezahlen. Dabei war es bei Unerzeichnung des Kaufvertrages für Euch egal, was die Kostet? Hat ein Ingenjeur eine Planung der Strasse gemacht, so dass Ihr wenigstens eine vernünftige Kostenschätzung vor Vertragsunterzeichnung hattet?
Wie ist es geregelt, wenn die anderen Parzellen dann auch verkauft sind? Kann der Baulandverkäufer diese dann einfach voll erschlossen verkaufen (denn Ihr habt ja die Strase schon erstellt) und keiner muss euch was bezahlen?
Was hat eure Bank zum Kaufvertragsentwurf gesagt... die prüfen die Verträge auch immer mit Fachleuten?
Was hat euer Architekt / GU zum Kaufvertragsentwurf gesagt, die sind doch auch daran interessiert, ihren Kunden zu schützen?
ja, das sind viele Fragen, die vielleicht zu spät kommen. Aber ich würde vorerst auf dem Grundbuch die Verträge und vor allem (falls vorhanden) die Dienstbarkeitsverträge mit allen Detailbelegen studieren.