Problem mit Architekt

airam

Mitglied
15. Okt. 2011
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Wer hat einen Rat ?

Wir planen einen Umbau . Der Architekt zeichnet und zeichnet ,auf unsere Wünsche und Vorgaben ging er gar nicht ein,sagte nur immer " lassen sie uns mal planen, wir machen das schon , wir überlegen uns etwas. Auf meine Frage nach einer Hausnummer ( Kosten ) ,bekamen wir die Antwort :zum jetzigen Zeitpunkt kann er das noch nicht sagen , die Berechnung wäre zu aufwendig. Nach dem 4. Plan kam er dann mit einer Summe , die uns den Atem nahm. Für den ersten Plan setzte Er 800000,00€ und für die nächsten 650,00 € an. Als wir Ihm sagten , daß wir diese Summen nicht hätten, bekamen wir zur Antwort ;

ja wenn sie ihr Geld anderweitig verplempern wollen !

Wir finden das eine Frechheit.

Nach aufforderung ,einen Plan nach unseren Vorstellungen zu fertigen , bekamen wir den auch aber mit dem Hinweis, daß er nicht mit dem Entwurf genannt werden möchte.

Nun möchte der Architekt auch nicht mehr für uns tätig werden .

Unsere Frage , hat jemand eine Ahnung , ob der Archi die kompletten Pläne , die er gamacht hat, berechnen kann .

Gruß

airam

 
Hallo airam

Es hängt wohl auch davon ab, welchen Vertrag ihr geschlossen habt. Zudem, falls es zu einer unterschiedlichen Auffassung über die Rechnung käme, wäre es natürlich sehr wichtig, dass von Beginn an klar war, was ihr selbst wolltet...wie hoch das Budget max. sein darf... Wenn er es dann nicht versteht dies zu beachten, dann gebührt ihm auch kein Geld dafür, dass er mehrmals an Euch und den Vorgaben vorbeigeplant hatte. Egal, ob er es nicht verstehen wollte, oder unbedingt (wenn er denn darunter seinen Namen setzen wollte) seine eigene Linie durchbringen wollte.

Wenn der letzte Entwurf nun ggf. brauchbar wäre, es von den eigentlichen Vorgaben und den Kosten passt, dann kann man sich auch sicherlich über diesen Wert einigen.

 
Hallo Pfälzer,

es war von Beginn an klar, was wir wollten.

Zum Budget , davon wollte er nichts wissen , und wie gesagt ;

( lassen sie uns mal machen , wir überlegen uns was ) ,waren seine Aussagen.

Auch wollte er uns seinen Stiel ,was uns überhaupt nicht gefiel ,aufzwängen." warum gefällt ihnen das nicht " .

Müssen wir unseren Geschmack begründen ?

Gruß airam

 
Hallo airam

Nein, den persönlichen Geschmack muss man definitiv nicht beim Architekten begründen und verteidigen. Du bist Auftraggeber und Zahler...er ist eigentlich Dein Erfüllungsgehilfe in fachlicher Richtung.

Das haut aber oftmals nicht hin, wenn er eigene und meist nur in eine Richtung ausgeprägte Architektur durchsetzen will, oder nicht tätig werden möchte...oder kann. Damit muss man dann leben, oder sich vorab über die Art der von ihm gebauten Objekte informieren, die dann ja meist genau diese Richtung der Architektur bereits andeuten, bzw. erkennen lassen.

Ich würde es also drauf ankommen lassen, ob er, zumal er ja wohl eh nichts mehr mit Deinem Anbauwunsch am Hut hat, dafür eine Rechnung stellt. Argumente die Zahlung zu verweigern hast Du dann ja 3-fach vorliegen... Aber nochmals, es hängt einfach auch vom Vertrag, falls es einen solchen gäbe ab, was darin für eine Leistung vereinbart wurde.

 
Hallo Pfälzer

Einen Vertrag gibt es.

<Ermitteln der Planungsaufgabe nach den Zielvorstellungen des AG >

< erstellen von Entwurfsplänen nach den Zielvorstellungen des AG und Umsetzung derselben in ein behördliches Baugesuch >

Entwurfsplanung , Genehmigungsplanung , das volle Programm.

Bei kündigung ,steht im Vertrag

( Erfolgt die Kündigung aus einem Grund, den der AN zu vertreten hat ,sind nur die bis dahin erbrachten , in sich abgeschlossenen

und mangelfreien Einzelleistungen des AN zu vergüten )

Eigentlich müßten wir dann die Pläne , die nicht nach unseren Vorgaben waren auch nicht vergüten.

MfG airam

 
Hallo airam

Ja, ich persönlich würde es zumindest auch so sehen wie Du. Wobei es dann immer noch etwas an Klärung und Abstimmung bedarf, wenn er diese Leistung gem. HOAI abrechnet....denn dann wird er vermutlich von der hohen Baukostenschätzung ausgehen...was man dann ggf. im Gespräch wieder zurecht rücken müsste... bzw. darauf verweisen, dass das Budget in keinster Weise beachtet wurde.. wenn, sollte man auch in dieser Summe das Honorar finden.

Wie dem auch sei, viel Erfolg dabei.

 
Hallo Pfälzer,

vielen Dank für den Rat.

Ich werde jetzt mein Glück versuchen .

Mit freundlichen Grüßen

airam

 
Hallo airam... Bitteschön!

Es wäre natürlich interessant, wenn Du uns später einmal das Ergebnis hier einstellen würdest, wie dies ausging?

Viel Glück und Erfolg bei dem Gespräch.

 

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