Problem Miteigentumg

David77

New member
12. Feb. 2014
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Hallo zusammen

Ich habe folgendes Problem.:

Vor ca 3 Jahren habe ich zusammen mit meinem damaligem Freund eine Wohnung gekauft. Jeder hat einen Anteil von 50%.  Von Anfang an hat mein Freund in der Wohnung gewohnt und mir nur einen kleinen Betrag bezahlt (ca 135 CHF pro Monat), weil ich ihn damals unterstützt habe, da er weniger verdient als ich. Er hat jeweils die Hypothek und Nebenkosten bezahlt. Einen Vertrag haben wir leider nie gemacht

Unterdessen sind wir nicht mehr zusammen und ich habe somit auch nicht mehr gross Interesse ihn finanziell zu unterstützen. Immerhin deckt dieser kleine Betrag in keinster Weise mein finanzielles Risiko, der Wertverlust in der Inneneinrichtung, meine Investition, mögliche Gebäudesanierung etc.

Würde die Wohnung extern vermietet werden, könnte man diese bestimmt zu ca 2100 CHF vermieten. Und dann wäre die Sachlage klar, dass jeder die Hälfte der Einnahmen und jeder die Hälfte der Kosten tragen würde.

Aber mein Ex beharrt darauf, dass er nicht mehr zahlen möchte als bisher und er möchte die Wohnung auch nicht jemand anderem vermieten. Zur Wohnung gehört noch ein Parkplatz, den er für sich nutzt und ein Bastelraum, der von einer externen Partei gemietet wurde, dessen Geld ich nun momentan komplett mir überlasse (mit der Folge, dass mein Ex nun mir auch nicht mehr die 135CHF pro Monat überweist...).

Wir sollten nun mal einen Vertrag ausarbeiten, der die momentane Wohnsituation beide Parteien berücksichtigt.

Ist jemand in einer gleichen / ähnlichen Situation?  Was wäre aus eurer Sicht ein fairer Vertrag, den beiden Parteien gerecht wäre?

Vielen Dank für eure Feedbacks und Gruss,

David

 
hallo,

die ganzen alten Geschichten wer was wem gezahlt hat und warum interessieren eigentlich nicht wirklich.

Wichtig ist das, was geschrieben steht:

Ihr steht beide im Grundbuch.

So wie ich das interpretiere gibt es keinen Mietvertrag.

Da gilt es nun, eine saubere Lösung für die Zukunft zu finden.

Es gibt folgende Varianten:

1. Einer der beiden Miteigentümer zahlt dem anderen eine marktübliche Miete für die jeweils andere Hälfte

2. An dritte vermieten und die Miete teilen

3. Einer der beiden Miteigentümer zahlt den anderen aus.

4 An dritte Verkaufen.

Ich persönlich würde bei dieser Konstellation einen sauberen Schlussstrich ziehen wollen und einen Verkauf anstreben, also var 3 oder 4:

Was will man schon mit Miteigentum an einem Objekt mit jemandem, mit dem man sich offensichtlich nicht mehr versteht? Keiner kann allein entscheiden, das gibt nur Ärger, und das auf Dauer.

Besonders gross wird der Ärger, wenn einer der beiden Mteigentümer noch gleichzeitig der Mieter ist. Dann ist der Interessenkonflikt offensichtlich: Einer will hohe Mieten erlösen, der andere nach Möglichkeit möglichst geringe zahlen. Variante 1 würde ich daher ausschliessen.

Sollte sich der andere Miteigentümer gegen eine saubere Lösung sträuben würde ich einen Anwalt beiziehen, und das schnell.

Gruss

 
Hallo

Ihr seid beide als 1/2 Eigentümer im Grundbuchamt eingetragen.

Auf wen lautet die Hypothek?

Wer hat wieviel Eigenkapital eingebracht?

Dass kein Konkubinatsvertrag besteht kann gut wie auch schlecht sein.

Willst du denn weiter mit deime Ex in der gemeinsamen Wohnung leben?

Im jetztigen Zeitpunkt einen Vertrag zu erstellen würde ich dir abraten

Um das ganze zu regeln musst du unbedingt einen Anwalt beiziehen.

 
Hallo zusammen

Vielen Dank für eure Feedbacks.

Zu den Fragen: Die Hypothek läuft auf beide Parteien. Eigenkapital haben unterdessen beide etwa gleich viel eingebracht (Am Anfang habe ich mehr eingebracht, aber unterdessen hat er einen Teil der variablen Hypothek zurückbezahlt, so dass beide unterdessen in etwa gleich viel Eigenkapital eingebracht haben).

Wir wohnen nicht gemeinsam in der Wohnung. Er wohnt alleine dort, aber wir sind quasi Nachbarn in der gleichen Überbauung.

Ich werde mich wohl bald mal für einen Anwalt umsehen. Habt ihr eventuell einen guten Tip für einen Anwalt, der sich in solchen Sachen gut auskennt? Am besten im Limmattal / Stadt Zürich.

Vielen Dank und Grüsse,

David

 
Halle David

Einen Anwalt für das richtige Anliegen findet man unter der Online Anwaltsvermittlung.

advonaut.ch

oder direkt über den Zürcher Anwaltsverband     ZAV

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meine Erfahrung sagt: versuch das ganze ohne Anwalt und im Frieden mit deinem Ex-Freund zu lösen,

alles Andere bedeutet extrem viel Stress.

Dass man in Zukunft sowas immer vertraglich regeln sollte ist dir wohl nun klar,

das muss man nicht mehr gesondert erwähnen, mache ich aber trotzdem /emoticons/default_ohmy.png - vielleicht lernt man ja dann besser draus (nicht bös gemeint). 

 
@raumschar

Ein Anwalt oder Berater zieht man bei um Stress/Streit vorzubeugen und die ganze Angelegenheit klar zu regeln.

 

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