Ich weiss nicht ob ich mit dieser Frage hier richtig bin:
Ende letzten Monat sind wir aus unsere (hoffentlich letzten ;-) ) Mietwohnung ausgezogen.
Bei der Wohnungsabgabe wurden auf dem Austrittsprotokoll folgende Mängel festgehalten:
- 1 Zimmerschlüssel (Bart-Schlüssel) muss ersetzt werden
- Nachreinigung von Backofen sowie Backblechen
Diese beiden Punkte sollen durch den Mieter (also uns) erledigt werden. Es wurde keine Frist gesetzt sowie keine Kosten dafür eingetragen.
Die Backbleche sowie den Backofen haben wir gleich darauf gereinigt was jedoch nicht mehr durch die Vermieterin abgenommen wurde.
An diesem Wochenende wollte ich nun noch den fehlenden Schlüssel ersetzen. Die Vermieterin meinte jedoch, dass ich nun zu spät sei, sie die Schlüssel mittlerweile selber bestellt habe imd dies mir dann per Abzug vom Mietzinsdepot verrechnen wird. Ausserdem sei der Backofen nicht genug gereinigt gewesen, sie habe dies nun selber gemacht und auch dies werde sie in Rechnung stellen.
Auf mein Nachfragen, weshalb sie, wenn sie mit etwas nicht zufrieden war, sich nicht bei mir gemeldet hätte, meinte sie, das dies nicht ihr Problem sei.
Ich bin was das anbelangt ein bischen anderer Meinung:
Da mir der Zugang zur Wohnung verweigert wurde und ich deshalb meinen Pflichten (Ersetzen der Bart-Schlüssels) nicht nachkommen kann, hat sich dieser Punkt für mich erledigt. Wenn die Vermieterin den Schlüssel per Fachmann ersetzt, kann sie dies mir nicht verrechnen, da klar schriftlich abgemacht wurde, dass der Ersatz durch den Mieter (mich) geschieht.
Das der Backofen nicht genügend gereinigt wurde stimmt meiner Meinung nicht. Ich denke die Vermieterin möchte mit dieser Aussage nur noch zusätzlich sich an unserem Depot berreichern. Kann sie drei Wochen nach Beendigung des Mietvertrages behaupten, dass die Nachreinigung unzureichend war und uns dafür ihre eigene "Arbeit" verrechnen?
Ich gehe davon aus, dass ich unter diesen Umständen vom Depot kein Abzug gemacht werden darf. ...oder bin ich im Unrecht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ende letzten Monat sind wir aus unsere (hoffentlich letzten ;-) ) Mietwohnung ausgezogen.
Bei der Wohnungsabgabe wurden auf dem Austrittsprotokoll folgende Mängel festgehalten:
- 1 Zimmerschlüssel (Bart-Schlüssel) muss ersetzt werden
- Nachreinigung von Backofen sowie Backblechen
Diese beiden Punkte sollen durch den Mieter (also uns) erledigt werden. Es wurde keine Frist gesetzt sowie keine Kosten dafür eingetragen.
Die Backbleche sowie den Backofen haben wir gleich darauf gereinigt was jedoch nicht mehr durch die Vermieterin abgenommen wurde.
An diesem Wochenende wollte ich nun noch den fehlenden Schlüssel ersetzen. Die Vermieterin meinte jedoch, dass ich nun zu spät sei, sie die Schlüssel mittlerweile selber bestellt habe imd dies mir dann per Abzug vom Mietzinsdepot verrechnen wird. Ausserdem sei der Backofen nicht genug gereinigt gewesen, sie habe dies nun selber gemacht und auch dies werde sie in Rechnung stellen.
Auf mein Nachfragen, weshalb sie, wenn sie mit etwas nicht zufrieden war, sich nicht bei mir gemeldet hätte, meinte sie, das dies nicht ihr Problem sei.
Ich bin was das anbelangt ein bischen anderer Meinung:
Da mir der Zugang zur Wohnung verweigert wurde und ich deshalb meinen Pflichten (Ersetzen der Bart-Schlüssels) nicht nachkommen kann, hat sich dieser Punkt für mich erledigt. Wenn die Vermieterin den Schlüssel per Fachmann ersetzt, kann sie dies mir nicht verrechnen, da klar schriftlich abgemacht wurde, dass der Ersatz durch den Mieter (mich) geschieht.
Das der Backofen nicht genügend gereinigt wurde stimmt meiner Meinung nicht. Ich denke die Vermieterin möchte mit dieser Aussage nur noch zusätzlich sich an unserem Depot berreichern. Kann sie drei Wochen nach Beendigung des Mietvertrages behaupten, dass die Nachreinigung unzureichend war und uns dafür ihre eigene "Arbeit" verrechnen?
Ich gehe davon aus, dass ich unter diesen Umständen vom Depot kein Abzug gemacht werden darf. ...oder bin ich im Unrecht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!