Probleme mit Baubewilligung Help!!!

Calimero70

Mitglied
07. Apr. 2009
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Guten Abend Liebe Hausfreunde

Ich bin neu in dieser Forum weil ich ein grosses Problem habe und nicht weiss was ich machen muss.

Wir haben ende 2008 einen DEH mit Land gekauft (GU Vertrag).

Das Werkvertrag wurde von allen Parteien Unterzeichnet (Architekt TU, GU Firma und durch mir und meiner Frau), ein Festpreis wurde Vereinbart.

Spatenstich war anfangs März geplant leider wurde die Baubewilligung abgelehnt.

Der Architekt musste somit eine neue Baubewilligung einreichen, folgendes musste bei den Plänen angepasst werden:

- neueZufahrtssituation mit Hecke

- Mehraushub Garage

- Auskragung Garage 1.50 Meter

Einfacher erklärt , ich kann nicht mehr direkt in meiner Garage fahren ich muss so eine Art "S" fahren, da sie mir eine Hecke Parallel zum Trottuoir eingepflanzt haben und zwischen meinen und das Haus von meinen Nachbarn eine 8m lange öffnung gemacht haben damit ich in meinen Garage kann, ausserden wurde das Fertiggarage ca. 3 meter nach hinten veschoben da ansonsten ich nichteimal reinkönnte.

Heute kam das Schreiben dass ich mit merhkosten von ca. 25-30 KCHF aufkommen muss wegen diese Änderungen!

Muss ich sowas annehmen, habt Ihr erfahrungen diesbezüglich?wie sieht das Ganze aus Rechtlich gesehen?Gibt es anlaufstellen wo man sich Informieren kann?

Ich währe auf jeden feedback Euerseits sehr Dankbar./emoticons/default_additional/198.gif

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Calimero70,

willkommen im Forum.

Deine Frage ist hier nicht so einfach zu beantworten. Es hängt oft auch von der Vertragsgestaltung ab!

Du kannst, bzw. solltest aber davon ausgehen dürfen, dass ein GU, zumal selbst noch Architekt, diese Bebaubarkeit VOR einer möglichen Planung und somit dem Angebot für die beiden Doppelhäuser, mit der zuständigen Gemeinde bespricht und überprüft. Notfalls mit eine Voranfrage.

Daher würde ich ihm klar zu erkennen geben, dass dies zur Vorleistung gehört und nicht Dein Verschulden wäre. Es fällt Dir schon schwer genug, das daraus resultierende Ergebnis zu akzeptieren, nicht jedoch die Kosten.

Sage ihm ggf., dass Du unter diesen Umständen, wenn vorher bekannt, nie den Kaufvertrag unterzeichnet hättest, da diese Auflagen nicht Deinem Gestaltungswunsch entsprächen.

Dann wirst Du ja sehen, wie er reagiert. Zur Not, nimm die Hilfe eines Rechtsanwaltes für Baurecht in Anspruch. Ggf. reichen dann ja erste Schreiben, in passender Form, aus um ihn zum umdenken zu bewegen.

 
Hallo Pfälzer

Besten Dank für deinen Feedback, ich erhole mich langsam vom gestrigen shock!

En Gruess /emoticons/default_additional/93.gif

Rossi

 
Informieren kannst Du Dich z.B. beim Hausverein (www.hausverein.ch) oder beim Hauseigentümerverband (www.hev-schweiz.ch/).

 
das gute daran:

der gu schafft schon von anfang an mit einem exempel klarheit, wie vertrauensvoll er die sache angeht.

ich würde auf jeden fall die möglichkeiten eines rücktrittes vom vertrag prüfen.

unterschrieben hat ihr ja in dem fall das ursprüngliche projekt und die ursprünglichen kosten. wenn der gu nicht das liefern kann, was ihr mit ihm vertraglich geregelt habt ist das sein problem.

der gu kann ja nicht plötzlich von sich aus die parameter des vertrages ändern. und das noch zu euren ungunsten.

ich denke mal ihr könnt den spiess sogar umdrehen:

er kann nicht liefern was er euch vertraglich zugesagt hat!

vielleicht sehen das baurechts-experten anders.

ist sicher nicht auszuschliessen, da ich nicht unbedingt alle urteile mit meinem verstand nachvollziehen kann.

 
Die Sitution Spitzt sich zu, jetzt habe ich nichteimal das Recht zu entscheiden ob ich will oder nicht die Merhkosten übernehmen!!!!!

Habe eben Folgendes Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr Calimero70

Kann ich verstehen und wir bedauern dass wir an diesem Punkt angelangt sind.

Es wird in der heutigen Situation schwierig eine gute Basis für einen positiven Projektstart zu finden.

Herr M (der Architekt) und ich (GU Unternehmer) möchten den Werkvertrag auflösen.

Wir senden Ihnen nächste Woche eine entsprechende Vereinbarung zu.

Sobald diese unterzeichnet bei uns vorliegt wird die Anzahlung vollständig zurückbezahlt.:

Mit freundlichen Grüssen

Firma Wurst und Brot

Hallo!!! können diese Herren einfach zurücktreten und das Unterzeichnete Vertrag nichtig machen?

Ich glaube ich Träume!!!!

 
Ich wäre an Deiner Stelle nicht unglücklich über die Auflösung.

Hättest Du noch immer Vertrauen? Vor allem, wenn Sie entgegen dem Vertrag andere Pläne verwirklichen?

Wenn ja, kann es ja gut sein, dass das Projekt mit den angepassten Plänen neu aufgezogen wird. Natürlich auch mit den korrigierten Kosten.

Es ist natürlich klar, dass sowas mehr als ärgerlich ist. Ich nehme an Ihr habt Euch wie alle Bauherren hier, riesig auf Euer Eigenheim gefreut. Und nun beginnt es auf einen Schlag wieder von vorne.

 
Die Sitution Spitzt sich zu,

Hallo!!! können diese Herren einfach zurücktreten und das Unterzeichnete Vertrag nichtig machen?

Ich glaube ich Träume!!!!
Hallo Calimero70,

das ist ja eine schnelle Reaktion gewesen. Was hast Du denn den lieben Herren geschrieben, dass sie so schnell reagieren wollten?

Einfach tief Luft holen, eine Nacht darüber schlafen und Pro und Cotra für diese Chance abwägen....

Es kann sein, dass sie mit Dir, da schon zu Beginn für sie vermutbar, nur Ärger erwarten....

Oder sie haben einfach keine Lust diese Kosten, weil wohl selbst verschuldet, zu tragen und suchen ein neues Opfer...

Oder sie haben bereits eines gefunden, welches diesen Preis und die Auflagen klaglos akzeptiert...

Wie dem auch sei, rup hat es angesprochen, evtl. ist es im Hinblick auf die ggf. noch zu erwartenden, ähnlich gelagerten Problemchen, sogar die bessere Lösung?

Wie Du ja in deren Mail lesen kannst, haben sie kein "Vertrauen mehr in Dich als Bauherren".... ja so etwas sagt man nur dann, wenn man absolut kein Interesse an Dir hat.

Das, bzw. deren Grundeinstellung als Dienstleister, Dir als ihrem "Kunden" gegenüber, solltest Du in aller Kosequenz bedenken!

Dass sie den Vertrag auflösen wollen, muss je nach dem vorliegenden Vertragstext, wenn Du dies nicht möchtest, evtl. auch nicht hingenommen werden. Daher nochmals der Tipp, gehe zu einem Baufachanwalt.

Ggf. würden Dir die Herren auch noch etwas Geld hinzugeben, damit sie dich loswerden? Ich meine hiermit allerdings evtl. Ansprüche von Deiner Seite aus, falls Du auf den Vertrag hin schon Ausgaben hattest oder sonstige Verpflichtungen eingegangen bist? Dies wäre in Verbindung mit einer Auflösung noch zu klären und als Bedingung zu formulieren..!

 
Auch wenn ich normalerweise auch auf der Seite der Bauherren stehe denke ich so lange wir nur eine Seite kennen ist es schwierig zu beurteilen.

Oder GU und A sind selber stille Mitleser hier im Forum und fürchten den Ärger mit dem hut informierten Bauherrn?

 
Hallo Calimero70,
das ist ja eine schnelle Reaktion gewesen. Was hast Du denn den lieben Herren geschrieben, dass sie so schnell reagieren wollten?

Eigentlch habe ich Relativ gelassen geantwortet, nachdem mich der Architekt gefragt hat was ich übere diese News denke.

Dies war meinen Feedback:

Guten Abend Hr (GU).

Tja "wie denken Sie darüber" gute Frage!Wie würden Sie in meiner Situation denken? Vielleicht alles aufgeben? Oder 3o Tonnen mehr bezahlen? Allenfalls Kosten aufteilen?ich weiss es wirklich nicht was ich Ihnen momentan sagen muss... Sorry...

Mfg

Calimero70

Ich weiss nicht vielleicht ist es besser dass ich aufgebe und mich ein neues Objekt suche ich habe wircklich keinen Vertrauen mehr zu diesen leuten!

Ich versuch mal darüber zu schlafen..../emoticons/default_confused.png

Danke an allen für Euren Antworten.
 
Also ich würde den Vertrag auflösen und die Anzahlung zurücknehmen, aber mindestens zuzüglich Zinsen seit Einzahlung.

Und dann würde ich mich darüber freuen, dass ich mit weniger Ärger als viele andere Forumsteilnehmer ein Bau-Kapitel beenden konnte!

Das klingt natürlich gut, aber du musst dir einfach sagen, dass dies für irgendetwas gut ist. Vielleicht findet ihr nun ein noch besseres Grundstück oder ein gleich gutes aber günstigeres etc.

Wir haben schon mal so eine Erfahrung gemacht und sind - auch wenn es vorher viel Zeit und Nerven gekostet hat - glücklich so wie es jetzt ist.

Grüsse Chris

 
Also ich würde den Vertrag auflösen und die Anzahlung zurücknehmen, aber mindestens zuzüglich Zinsen seit Einzahlung.

Und dann würde ich mich darüber freuen, dass ich mit weniger Ärger als viele andere Forumsteilnehmer ein Bau-Kapitel beenden konnte!

Das klingt natürlich gut, aber du musst dir einfach sagen, dass dies für irgendetwas gut ist. Vielleicht findet ihr nun ein noch besseres Grundstück oder ein gleich gutes aber günstigeres etc.

Wir haben schon mal so eine Erfahrung gemacht und sind - auch wenn es vorher viel Zeit und Nerven gekostet hat - glücklich so wie es jetzt ist.

Grüsse Chris
@Chris
Danke Chris für deinen Beitrag, wir haben das ganze mit meiner Frau besprochen und sind uns einig das wir definitiv diesen Projekt sterben lassen...ohne Bauanwalt und und und...momentan ligen die Nerven ja so oder so Blank!

 
das war dann wohl eine weise Entscheidung.....

Wenn einmal so eine Situation eingetreten ist, dann ist das Vertrauen meist nicht vorhanden und wenn man dies trotzdem durchzieht, dann meist mit viel Bauchschmerz verbunden....

Es gibt dann noch genug tatsächliche Problemchen beim eigentlichen Bau, das reicht dann auch, da muss nicht noch diese Ungewissheit vorherrschen.

Du hast nun etwas Luft, schon mehr Erfahrung, da lässt sich sicherlich auch ein neuer Partner finden, welcher die Sache passend angeht.

 
sind uns einig das wir definitiv diesen Projekt sterben lassen...
Das dürfte sicher eine weise Entscheidung sein!

Dann freuen wir uns im Forum auf dein nächstes, sicher problemloseres Haus-Projekt.

Schöne Ostern:89: (Sorry, kein Osterhase vorhanden :) )

 
Wenn Ihr aus dem Werkvertrag herauskommt, ohne dem GU den entgangenen Gewinn bezahlen zu müssen (OR 377) , seid froh ... Also mit Zinsforderungen für die Anzahlung und so weiter wäre ich zurückhaltend.

Und das nächste mal bitte in der richtigen Reihenfolge:

1. was will ich

2. Baubewilligung (mindestens positiver Voranfragebescheid)

3. Werkvertrag

Es ist nämlich nicht dem Werkvertragsnehmer sein Problem (wenn auch unklug) einen Auftrag anzunehmen über etwas, was er wegen Verschuldens des Auftraggebers nicht leisten kann (OR 378.2), und es ist sicher Sache des Bauherrn, sich vor der Auftragsvergabe zu versichern, dass die bestellte Ausführung ausgeführt werden darf.

Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, warum die Mehrkosten nicht verrechnet werden sollen, denn es sind ja Kosten, nicht Mehrkosten. Entweder Du verzichtest auf das Projekt und vergibst den Auftrag nicht oder Du lässt bauen und dann kostet es eben so und so viel. Die Kosten gegen diejenigen für ein nicht bewilligtes Projekt zu vergleichen macht keinen Sinn.

 
Hallo Liebe Hausfreunde

Wir haben die Sitution erneut abgewogen, und wir fragen uns nach wir vor wo das Problem liegt, warum der A und GU diesen entscheid getroffen haben, es mag sein dass wir mit die neuen Anpassungen nicht auf anhieb begeistert waren, da eigentlich auf der Garagedecke unseren Terrasse entstehen sollte (somit wenn der Garage 3 Meter nach hinten verschoben wird ade Terrasse).

Somit vermuten wir schwer, dass das Problem bei den Eigeliestungen liegt.

Wir haben uns mit A und GU schon bei den ersten anfragen erkündigt ob es möglich währe Eigenleistungen zu erbringen, "kein Problem hies es", und bei Vertragsabschluss haben wir uns geeignet, dass was die Küche, Bodenbeläge und Elektro anbelangt ich mich darum kümmere; der Werkvertrag wurde somit so abgeschlossen.

Nun vermuten wir schwer dass der A und GU einen Interessenten wenn nicht sogar schon einen neuen Bauherren haben wo dass Schlüsselfertige Haus ohne wenn und aber übernehmen und sogar das erwünschte Preis Bezahlen inkl. die Mehrkosten.

Trotzem werden wir versuchen mit den GU und A die Situation besprechen ggf. irgendwie versuchen uns zu einigen, da wir uns Eigentlich auf unseren neuen "Traumhaus" nachwievor noch sehr freuen würden.

Was meint Ihr dazu?Würdet Ihr lieber das Projekt sterben lassen?Wirklich was anderes suchen? Hart auf hart gesehen wie verbindlich ist ein Werkvertrag für A und GU?Können Sie sich einfach so zurückziehen?

Nicht falsch verstehehen Bitte, ich möchte keinen Krieg eröffnen das leben ist schon schwer genug aber ich fühle mich nach strich und faden Verarsc.....Sorry wenn ich es nicht sanfter ausdrucke!!!!!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Calimero70

Meine Meinung:

Vergiss das Projekt definitiv! Im Prinzip bist Du nun das "perfekte Opfer". Der A+GU wissen, dass Du willst und bereit bist einiges dafür zu tun... (ohne den Verstand einzusetzen und auf Dein Bauchgefühl zu hören)...

Bei meinem Projekt habe ich in der Evaluationszeit auch diverse Häuser, Architekten und GUs angeschaut. Nach einer gewissen Zeit, wollten wir auch endlich "abdrücken"... Zum Glück konnten wir unseren inneren Schweinehund immer wieder besiegen und abwarten resp. nach neuen Alternativen suchen. Sogar ein Architekt, den ich von Beginn an mitgezogen hatte, musste ich den Laufpass geben... (er hielt sich nicht an seine mündliche Offerte + andere Punkte und wollte uns im Endeffekt auch verarschen).

Nun sind wir mit dem jetzigen GU (bis jetzt) zufrieden und alles läuft nach Plan. Ein anderer Architekt oder eine andere GU würden es bestimmt nicht besser machen... Das eine ist das "Machen" und das andere die zwischenmenschlichen Beziehungen, die bei unserem GU (auch wieder; bis jetzt) stimmen.

Gruss,

Serge-CH

P.S.: Es handelt sich bei Deinem Projekt etwa nicht um das Projekt in Ettingen/BL (2x 2DEF?, Firma K...-P...? Dort scheint ja da der Wurm auch ganz übel begraben zu sein...

 
Hoi Calimero,

Vieleicht ist dein Architekt auch haus-forum Mitglied und er fühlt sich dem steigenden Druck einfach nich mehr gewachsen... /emoticons/default_smile.png

Nein, Spass beiseite, aber für mich macht der Architekt nicht so eine schlechte Falle.

Baubewilligung wurde nicht erteilt, das passiert alle Tage. Und wenn da der Bauherr mit Baufrau gleich alles hinterfragen, wegen einer sich aufdrängenden schlangenlinie meinen, die Garage nicht mehr zu treffen und das Gespräch wegen den Mehrkosten nicht suchen, sondern auf Anfrage nur ausweichen und er wahrscheinlich tatsächlich einen anderen Interessenten im Ärmel hat, würde ich dieses Angebot, den Vertrag aufzulösen, wohl auch unterbreiten. Dem Wortlaut des Architekten, entnehme ich aber schon, dass da noch andere Sachen vorgefallen sind.

Sorry, wenn ich das ein wenig überspitzt interpretiere. Es ist überhaupt nicht meine Absicht euch zu kränken! Aber wenn es "nur" dieses eine mit der Baubewilligung gibt, ihr der Meinung seit, dass die Basis mit dem Architekt sonst eigentlich gut ist, würde ich unbedingt mit der Planungsequipe das Gespräch suchen. Für die Mehrkosten findet ihr bestimmt eine Lösung, als letztes bestimmt mit der Bank.

Wer gibt seinen Traum schon wegen läpischen 30'000 Franken, die einem monatlich weniger Kosten als ein besseres Mittgessen, auf?

Liebs Grüessli, Jomazi

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann nachvollziehen, dass Ihr Euch über den Tisch gezogen vorkommt, aber zum Teil seid Ihr wohl selber schuld daran.

Ein selbständiger Architekt und ein GU sind Leute, die wie alle Unternehmer gewinnorientiert arbeiten, d.h. ihren eigenen Kühlschrank füllen wollen. Zwar tun sie VOR Vertragsabschluss so, als sei der einzige Zweck ihrer Tätigkeit, Leuten möglichst günstig zu ihrem Traumhaus zu verhelfen, aber unsere Gesellschaft funktioniert eben nicht so.

Schlüsselfertig mit Eigenleistungen ist für den GU ein Problem, weil er immer damit rechnen muss, dass es Probleme mit den Eigenleistungen gibt, entweder weil der Bauherr sich uviel zutraut oder weil es zu lange dauert. Oft kommt es dann zu Streitigkeiten, wer Mängel zu verantworten habe; der Bauherr andereseits fühlt sich alleingelassen, weil ihm bei Detailfragen keiner hilft. Man wird also logischerweise Kunden bevorzugen, die alles schlüsselfertig bauen lassen.

Stell Dir vor, du seiest GU und müsstest vom Gewinn aus deinem Bauunternehmen Dich und deine Familie durchbringen. Nun hast du für eine Baustelle zwei Kunden, der eine lässt Dich machen, der andere gibt Dir den Auftrag zu einem Plan, von dem sich nachher herausstellt, dass er so gar nicht genehmigungsfähig ist, will dann den Aufwand für die bewilligte Variante teilweise nicht bezahlen, und auch noch eigenleisten. Welchen würdest Du wählen?

Es sind sich hier ja alle einig: Lass es gut sein. Buch den versiebten Planungsaufwand als Lehrgeld ab, es hätte viel teurer werden können. Andere Baustelle, anderer Architekt, anderer Bauunternehmer. Ist für alle besser so.

 

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