Salü miteinander
Wir planen ein EFH, wir möchten gerne einen PK-Vorbezug machen.
Jedoch möchte uns die PK diesen Vorbezug vorerst verweigern, da wir mit einem GU bauen.
Die PK stellt sich auf den Standpunkt, da wir erst nach Fertigstellung ja die Eigentümer des
EFH sind. D.h. sie wird uns erst nach Bauvollendung den PK-Vorbezug auszahlen.
Was meint Ihr dazu ist das zulässig, müssen wir dies einfach so akzeptieren ?
Freundliche Grüsse
Lina
Wir planen ein EFH, wir möchten gerne einen PK-Vorbezug machen.
Jedoch möchte uns die PK diesen Vorbezug vorerst verweigern, da wir mit einem GU bauen.
Die PK stellt sich auf den Standpunkt, da wir erst nach Fertigstellung ja die Eigentümer des
EFH sind. D.h. sie wird uns erst nach Bauvollendung den PK-Vorbezug auszahlen.
Was meint Ihr dazu ist das zulässig, müssen wir dies einfach so akzeptieren ?
Freundliche Grüsse
Lina
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