provisorisches Handwerkerpfandrecht

Eschlikon9

Mitglied
20. Dez. 2008
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/emoticons/default_confused.png Wir haben im September 2008 unser Haus in Eschlikon überschreiben lassen. Jetzt hat ein Handwerker ein provisorisches Handwerkerpfandrecht auf unser Grundstück eintragen lassen. Wir haben mit einem GU gebaut, der scheinbar die Rechnungen nicht bezahlt. Der GU ist aber eigentlich liquid. Wie sollen wir jetzt vorgehen?? Wie müssen wir auf die provisorische Eintragung reagieren? Gibt es irgendwelche Vorlagen im Netz?

Danke für Eure Hilfe.

 
Hallo Eschlikon9

Das Bauhandwerkerpfandrecht kann bis spätestens 3 Monate nach der Fertigstellung der Arbeiten des jeweiligen Unternehmers angemeldet werden.

Wenn Ihr im September überschrieben habt, kommen dafür nicht mehr alle Arbeitsgattungen in Frage. Ist diese Frist überhaupt eingehalten?

Informiert umgehend den GU telefonisch und per Einschreiben über diesen Umstand. Setzt eine Frist für die Auslösung des Pfandrechtes durch den GU von 10 Tagen an und verweist auf mögliche rechtliche Schritte sowie die Kostenübernahjme allfälliger Aufwendungen von Eurer Seite durch den GU. Eine Kopie würde ich an das zuständige Grundbuchamt schicken, von welchem ihr von der Anmeldung des Pfandrechtes erfahren habt.

Beste Grüsse

 

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