Prüfung Werkvertrag Marty/Freshhaus durch Baujurist

seterra

Mitglied
21. Okt. 2010
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Hallo und guten Tag

Wir sind neu im Forum und haben schon jede Menge gute Ideen aus dem Forum bezogen, vielen Dank.

Wir möchten mit Marty bauen und haben den GU/WV durch eine Fachperson vom Hausverein prüfen lassen. Sein Fazit ist grösstenteils positiv, mit einer eigentlichen Überraschung.

Zahlungsplan: Der übliche GU-Zahlungsplan, welcher schon oft im Forum kritisiert wurde, kann akzeptiert werden - evt 5-10 % als Garantierückbehalt vereinbaren.

Ausführungstermin: "Schwammiger"-Vertragstext durch genauen Termin ergänzen

Kostendach für Erdarbeiten etc. vereinbaren

Garantien nach SIA 118 seien in Ordnung. Eine separate Abnahme

Kein Eintrag des Bauhandwerker-Pfandrechtes bei Einhaltung des Zahlungsplanes - kann nicht rechtsverbindlich garantiert werden - also überflüssig.

In Kraft treten des WVs erst nach Landkauf (Vorbehaltsklausel) damit die internen Marty-Prozesse weiterlaufen (Termin) - kein Geldfluss zur Folge, sollte der Landverkauf sich zerschlagen. Kommentar, dann müsste man auch den WV nicht unterzeichnen.

Wir haben die Kommentare mit dem GU diskutiert und sind uns noch nicht einig.

Meine Frage ist, hat jemand Erfahrung mit WVs und Marty? Knackpunkt ist zur Zeit der Einzugstermin. Hier scheint sich der GU nicht bewegen zu wollen.

Liebe Grüsse

Peter

 
Hallo Peter

Willkommen im Forum.

Fazit ist grösstenteils positiv

Kein Eintrag des Bauhandwerker-Pfandrechtes bei Einhaltung des Zahlungsplanes - kann nicht rechtsverbindlich garantiert werden - also überflüssig.
..und was wurde Dir hierzu nun geraten? Stehen lassen...streichen lassen...? Das würde ich ganz anderst sehen...das ist passend für Dich zu ändern! So, dass Du auch einen wirklichen Schutz hättest, denn damit ist nun nicht zu spassen.

Auch sonst würde ich hier einige Widersprüche anmerken.

Die Vorbehaltsklausel... nun ja.. Marty weiss warum sie das so anbieten ..ich weiss es auch.... wobei es grundsätzlich nicht verwerflich ist, solches zu tun. Wenn Du daraus einen Vorteil ziehen kannst, dann mache es...ABER, dann muss es auch einen dazu passenden, klaren Satz geben, der Dich letztlich tatsächlich vor einem Schaden schützen würde! Dazu hat man Dir sicher auch die passenden Tipps gegeben?

Kleiner Tipp am Rande...wenn ich nicht irre, hat auch User "mpaxx" dort seinen GU-Vertrag vorgängig überprüfen lassen...schreibe ihn doch kurz per PN (persönliche Nachricht) an und frage nach, wie es letztlich kam?

 
Das Hauptproblem beim Bauen mit GU ist, dass Architekt und Bauführer vom GU bezahlt werden und also dessen Interessen vertreten, nicht Deine.

"Das ist kein Mangel - das macht man so" - da hilft auch kein Baujurist.

 
Hallo vielen Dank.

Da wir aber jetzt bereits den Kaufvertragsentwurf, entgegen unseren Erwartungen bereits im Haus haben und die def. Unterzeichnung für den 26.5. vorgesehen ist, sehe ich nicht ein, dass ich jetzt noch ein WV mit Vorbehalt unterzeichnen soll, da das Land früher als angenommen in unserem Besitz ist.

Der Vorbehalt sollte angeblich dazu dienen, dass die internen Prozesse des GUs nicht ins stocken kommen (Planung etc.). Es wäre aber ein schlechter GU, welcher die Planung intern noch nicht vorangetrieben hätte, da er mit einem Auftrag in hohem Masse rechnen kann.

Das mit dem Bauhandwerkerpfandrecht kann nur mit einer Bankgarantie verhindert werden (laut Beobachter u.A.) aber nie zu 100 %. Was die Kosten einer solchen Garantie sind, weiss ich allerdings nicht.

Was mir wirklich Bauchweh macht, ist, dass sich der GU weigert, einen verbindlichen Einzugstermin zu nennen. Wie ich ihn da festnageln kann, weiss ich noch nichts.

Danke für den Tipp, mach ich gleich

Peter

 
(...) da das Land früher als angenommen in unserem Besitz ist.
Besitzer bist du nicht vorher, als es ins Grundbuch geschrieben ist. Das kann je nach Grundbuchamt nach Vertragsunterzeichnung noch eine Weile dauern. Wird der Verkäufer vorher insolvent, dann wird es in der Regel nichts mit dem Kauf.
Das mit dem Bauhandwerkerpfandrecht kann nur mit einer Bankgarantie verhindert werden (laut Beobachter u.A.) aber nie zu 100 %. Was die Kosten einer solchen Garantie sind, weiss ich allerdings nicht.
Das weiss aber die Bank, und das Restrisiko besteht darin, dass es nicht nur den GU, sondern auch noch die Bank "lüpft"
Was mir wirklich Bauchweh macht, ist, dass sich der GU weigert, einen verbindlichen Einzugstermin zu nennen. Wie ich ihn da festnageln kann, weiss ich noch nichts.
Ganz einfach, Vertragsunterzeichnung erst nachdem das geregelt ist. Sonst kein Auftrag.Ein verbindlicher Einzugstermin hilft nur, wenn im Vertrag verbindlich geregelt ist, was geschehen soll, wenn dieser nicht eingehalten werden kann.

Auch ein bemühter Bauunternehmer kann keine Wunder vollbringen, Annahmen wie volle Rohbautätigkeit im Spätwinter ("Baubeginn Ende Januar") können oft nicht eingehalten werden und dann ist Ärger absehbar, Vertrag hin oder her.

Am schnellsten geht es, wenn man nach Vertragsabschluss möglichst wenig Änderungen hat. Die Einrede, das Badewannenmodell xyz sei eben nicht lieferbar gewesen, hat es schwer, wenn es schon bei Vertragsabschluss bekannt war, was eingebaut werden soll. Wenn man sich erst eine Woche vor Schlüsselübergabe entschliesst, dann geht es halt eben länger und übertriebener Termindruck ist auch der Qualität der Arbeiten nicht unbedingt zuträglich.

 

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