Hallo und guten Tag
Wir sind neu im Forum und haben schon jede Menge gute Ideen aus dem Forum bezogen, vielen Dank.
Wir möchten mit Marty bauen und haben den GU/WV durch eine Fachperson vom Hausverein prüfen lassen. Sein Fazit ist grösstenteils positiv, mit einer eigentlichen Überraschung.
Zahlungsplan: Der übliche GU-Zahlungsplan, welcher schon oft im Forum kritisiert wurde, kann akzeptiert werden - evt 5-10 % als Garantierückbehalt vereinbaren.
Ausführungstermin: "Schwammiger"-Vertragstext durch genauen Termin ergänzen
Kostendach für Erdarbeiten etc. vereinbaren
Garantien nach SIA 118 seien in Ordnung. Eine separate Abnahme
Kein Eintrag des Bauhandwerker-Pfandrechtes bei Einhaltung des Zahlungsplanes - kann nicht rechtsverbindlich garantiert werden - also überflüssig.
In Kraft treten des WVs erst nach Landkauf (Vorbehaltsklausel) damit die internen Marty-Prozesse weiterlaufen (Termin) - kein Geldfluss zur Folge, sollte der Landverkauf sich zerschlagen. Kommentar, dann müsste man auch den WV nicht unterzeichnen.
Wir haben die Kommentare mit dem GU diskutiert und sind uns noch nicht einig.
Meine Frage ist, hat jemand Erfahrung mit WVs und Marty? Knackpunkt ist zur Zeit der Einzugstermin. Hier scheint sich der GU nicht bewegen zu wollen.
Liebe Grüsse
Peter
Wir sind neu im Forum und haben schon jede Menge gute Ideen aus dem Forum bezogen, vielen Dank.
Wir möchten mit Marty bauen und haben den GU/WV durch eine Fachperson vom Hausverein prüfen lassen. Sein Fazit ist grösstenteils positiv, mit einer eigentlichen Überraschung.
Zahlungsplan: Der übliche GU-Zahlungsplan, welcher schon oft im Forum kritisiert wurde, kann akzeptiert werden - evt 5-10 % als Garantierückbehalt vereinbaren.
Ausführungstermin: "Schwammiger"-Vertragstext durch genauen Termin ergänzen
Kostendach für Erdarbeiten etc. vereinbaren
Garantien nach SIA 118 seien in Ordnung. Eine separate Abnahme
Kein Eintrag des Bauhandwerker-Pfandrechtes bei Einhaltung des Zahlungsplanes - kann nicht rechtsverbindlich garantiert werden - also überflüssig.
In Kraft treten des WVs erst nach Landkauf (Vorbehaltsklausel) damit die internen Marty-Prozesse weiterlaufen (Termin) - kein Geldfluss zur Folge, sollte der Landverkauf sich zerschlagen. Kommentar, dann müsste man auch den WV nicht unterzeichnen.
Wir haben die Kommentare mit dem GU diskutiert und sind uns noch nicht einig.
Meine Frage ist, hat jemand Erfahrung mit WVs und Marty? Knackpunkt ist zur Zeit der Einzugstermin. Hier scheint sich der GU nicht bewegen zu wollen.
Liebe Grüsse
Peter