Quadersteine rutschen weg von der Wand. Verdeckter Mangel?

Gogi

New member
10. Okt. 2019
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Hallo Zusammen

Ich habe eine rechtliche Frage.

Wir habe auf unserem Sitzplatz 4 grosse Quadersteine (Gewicht ca. 2 Tonnen) aufeinander gestapelt. Dies Quadersteine liegen neben einer Betonwand. Vor ca. 4 Wochen habe ich gemerkt, dass die Quadersteine von der Wand weggerutscht sind.

Ich habe umgehend die Gartenbaufirma per Email mit Fotos informiert.

Nun zu meiner Frage: Ist dies ein verdeckter Mangel (Garantie 5 Jahre) oder ein ganz normaler Garantiefall (2 Jahre). 

Danke Euch für die ehrlichen Antworten.

Gruss

 
Hallo Gogi

Wurde ein Fundament erstellt wo die Quadersteine darauf positioniert wurden?

Meiner Meinung nach ist ein Fundament dort zwingend notwendig. Die Steine können nicht einfach auf bewachsenes Terrain gelegt werden.

Da ich deine Vertragsgrundlage nicht kenne, kann ich nur Annahmen treffen.

Aber das kann ein verdeckter Mangel sein, welcher 5 Jahre Garantie hat.

Beste Grüsse

Marco

 
Hallo Gogi

Ich teile Marcos Einschätzung nicht ganz, da mit Deiner Frage mir nicht ganz klar ist, was effektiv genau passiert ist. Bei Gärtnerarbeiten sind Toleranzen infolge von Setzungen grösser als beim Hochbau. Ohne zu wissen was genau gemacht wurde würde ih mir keine Aussage erlauben, ob dies ein Mangel ist oder nicht. Stelle doch die Fotos, welche Du dem Gärtner geschickt hast hier rein.

Schönen Abend

Urs Tischhauser

 
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Hallo Urs

Naja meiner Meinung nach sollten doch solche Steine nicht einfach auf bewachsenes Terrain gesetzt werden. Was ist an meiner Aussage falsch?

Natürlich gebe ich Dir recht das man da noch weitere Infos benötigt. 

Fotos sind natürlich gut, wichtig ist aber auch was sich darunter befindet. Darum ist die Vertragsgrundlage enorm wichtig.

Gruss Marco

 
Naja meiner Meinung nach sollten doch solche Steine nicht einfach auf bewachsenes Terrain gesetzt werden. Was ist an meiner Aussage falsch?
Hallo Marco

Falsch "muss" sie nicht sein... aber das basiert (auch ob Mangel oder nicht) auf Deiner Vermutung, dass es wohl so wäre... könnte/müsste. Natürlich setzt man die auf ein Fundament... aber dies ruht nun mal auf einem unterschiedlich Baugrund, je nach Parzelle/Objekt, wird auch meist nicht vom Bauing. vorgegeben, sondern vom Gärtner in Eigenverantwortung festgelegt, ggf. in Abstimmung mit dem Bauleiter.

Man sollte daher, wie Urs schon angesprochen hatte, die Rückmeldung des Users abwarten... dann hat es ggf. Bildmaterial dazu, oder man kann fragen wie gross denn der Spalt nun überhaupt wäre? Was vorher ggf. press angelegen hatte, nun 2-3 cm von der Wand abstehen würde, wäre dann durchaus im vertretbaren Toleranzbereich...    WIR wissen es ohne Rückmeldung nicht, weshalb wir dem User auch nicht seine Frage wirklich beantworten können (2 oder 5 Jahre?).

 

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