Quickup Pools Bewilligungspflichtig?

MikeSwiss

New member
Hallo Zusammen

Ich frage jetzt mal so in die Runde.. und ich möchte das Bauamt nicht wegen meinen Fragen auf mich aufmerksam machen.. daher mal so diese an euch.

Wohne in einem Reihenhaus... bis anhin hatten wir so einen Intex Quickup Pool mit Stallstützen 3.05mx0.76m fast 4500 Liter  jeweils von Juni bis August also 3 Monate aufgestellt. Betrieben wurde diese mit einem Kartuschenfilter.

Der Aufbau dauert ca. 30min der Abbau etwa 15min... natürlich ohne die Zeit des Wasserfüllens... bis anhin hat nie jemand etwas beanstandet.

Nun haben wir uns entschlossen, einen grösseren Pool der gleichen Aufbauart zuzulegen 4.27m x 1.07m  fast 13.000 Liter und habe dazu eine Sandfilteranlage gekauft.

Aufgestellt wird das ganze wieder wie bis anhin direkt auf dem Rasen.. soll heissen darunter kommt eine Plane darauf der Pool. Aufstellzeit vermutlich 40min Hersteller meint 20min... das gleiche zum abbauen.

Nun bin ich wegen der Grösse etwas verunsichert.. betreffend Baubewilligung...!!???

Wird dafür eine Baubewilligung benötigt? Der Pool steht ja nur 3 Monate und wird dann wieder abgebaut... verankert ist er nicht... steht frei auf dem Rasen.. natürlich ist danach auf dem Platz die Grasnarbe hinüber.. was es bis 

anhin auch war.. was natürlich immer der Fall ist, sobald mehr als 2 oder 3 Tage  etwas am gleichen Standort auf dem Rasen steht...

Wie sind eure Erfahrungen? Schlussendlich werden die Quickpools verkauft wie warme Brötchen... die haben ja kaum eine Bewilligung?

Bis die Bewilligung nur schon erteilt wurde, vergehen mehrere Wochen... und die Kosten stehen nicht mim verhältnis.. der Pool kostete gerade mal 320.- CHF und der Filter 200.-....

Wie sind eure Erfahrungen?

 
Kommt drauf an, in welchem Kanton du wohnst. Es gibt Kantone, da ist z.B. ein Trampolin bewilligungspflichtig (hab ich mir sagen lassen). 
Bei uns wären selbst dauerhafte Bauten in dieser Grösse bewilligungsfrei, wenn die Abstände eingehalten und die Nachbarn nicht in irgendeiner Form beeinträchtigt werden.
Heikel ist allenfalls die Wassermenge und die Frage nach dem Abwasser.
Wenn du nicht bei der Gemeinde nachfragen willst, würde ich mich an den Kanton wenden.

 
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