@ Maisgold
Das ist nicht richtig, die Bank zieht dem vereinbarten Zins nicht den Refinanzierungssatz ab... es läuft so;
Die Bank ermittelt den Wiederanlagesatz, also der Zinssatz den die Bank erhält, wenn sie das frühzeitig zuückbezahlte Kapital für Restlaufzeit der Hypothek anlegen würde (so ermittelt man den Refinanzierungsverlust und die entgangene Marge/Ertrag). Die Differenz zwischen dem Wiederanlagesatz und dem Kundenzinssatz multipliziert mit dem Kapital und der Restlaufzeit = Vorfälligkeitsentschädigung/ Penalty/ Strafzins (oder was es sonst noch für Bezeichnungen gibt).
Bsp. Kundenzins: 3.50% p.a. (inkl. 0.50% Kundenmarge, als Beispiel**) / Wiederanlagesatz 2.07% (richtet sich meist nach schweizer Staatsanleihen = Differenzzins 1.43% p.a./ Restlaufzeit 6 Jahre/ Betrag CHF 490'000 === CHF 490'000x1.43%x 6 Jahre =Kosten von 42'042.- für die vorzeitige Auflösung.
** Mit viel Glück kann man sich mit der Bank einigen, dass auf die individuelle Kundenmarge verzichtet wird, so reduziert sich der Kostenfaktor entsprechend (aber...hier sind gute Argumente/ Vermögenswerte erforderlich)
Hoffe ich konnte ein wenig helfen...
Grüsse, Yogi