Rechnung erhalten ohne Auftrag zu erteilen

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Hallo Zusammen.

Ich habe folgendes anliegen und eventuell weiss jemand Bescheid wie ich mich verhalten soll.

Meine Familie und ich sind vor einem Jahr in unser Haus eingezogen. Die Arbeiten waren soweit vortgeschritten das eigentlich nur noch der Strassenbelag usw. wieder hergestellt werden musste der für die Erschliessungen (Wasser, Strom, Abwasser usw.) zu Beginn geöffnet wurde.

Nun habe ich eine Rechnung erhalten für diese Arbeiten obwohl ich nie einen konkreten Auftrag dafür gegeben habe. Ich hatte damals (ca. März/April 2008) mit dem Bauführer darüber gesprochen das dies noch zu erledigen sei, jedoch war nie von einer Firma die Rede. Nun jedenfalls fhren ende Mai 2008 2 Strassenbauer auf die den Strassenbelag usw. wieder herstellten. Ich habe mir gedacht die kommen von der Gemeinde und die Gemeinde führe dies von sich her aus, da ich weder eine Offerte erhalten hatte noch je irgendein Handwerker gesehen hatte der sich für diese Arbeit auszuführen vorstellte.

Jetzt ein Jahr nach dieser Aktion als ich nichts Böses ahnte und für mich die Sache eigentlich erledigt war, erhalte ich eine Rechnung die mich fast aus den Socken haut, da ich der Bank im September 2008 alle Rechnungen gegeben habe und somit auch der Schlussstrich der Finanzierung gezogen wurde.

Meine Frage nun:

Ist dies mit rechten Dingen zu und her gegangen? 1 Jahr bis zur Rechnungsstellung.

Sollte ich zumindest vorgängig informiert werden, wenn solche Arbeiten ausgeführt werden?

Darf mir die ausführende Firma eine Rechnung stellen, wenn ich keinen Auftrag gegeben habe?

Sollte ich nicht zumindest eine Offerte erhalten, da sich die Kosten auf fast 10'000.- CHF belaufen, die ich nicht habe da ich mit der Bank bereits den Abschluss gemacht habe.

Es ist nicht so das ich die Arbeit nicht bezahlen will, jedoch möchte ich wissen ob dies Rechtens ist und falls nicht an wen man sich wenden kann um dies auch der Firma klar zu machen und natürlich eventuell für mich eine gute Position zu erhalten um ein paar Franken Rabatt rauszuschlagen.

Für Eure Antworten bedanke ich mich zum voraus.

 
Natürlich ist das eine unschöne Überraschung aber:

1. Ein mündlicher Auftrag ist gültig. Es kommt also sehr darauf an was damals zu dem Bauführer gesagt wurde. "Kann man das Loch zumachen?" kann man als Auftrag oder als Frage verstehen.

2. Ein Handwerker hat 5 Jahre Zeit um eine Rechnung zu stellen.

So oder so würde ich einfach mal anrufen und ganz naiv Fragen wer den Auftrag erteilt hat?

 
Danke für die Antwort.

Ich habe bereits nachgefragt, leider kann niemand ganz genau nachvollziehen wie dies gelaufen ist mit der Auftragsvergabe. Als ich die Personen auf eine Offerte angesprochen habe, warum diese vorgängig nicht gemacht wurde da sprudelte es nur so wer es hätte sein können. Nun da anscheinend meine Anfrage beim Bauführer nach ein bis zwei Firmen die dies ausführen können, die er mir nennen soll bzw. Offerten senden lassen, habe er dies als definitiven Auftrag verstanden und dies einer Strassenbaufirma übergeben und diese rechnet nun über meine Gartenbaufirma ab. Verstehe ich auch nicht, jedenfalls finde ich, dass da etwas nicht so gelaufen ist wie besprochen und deshalb läuft dies nun über 3 Ecken und jeder war es nicht.

Nun müssen die Handwerker leider auf den Betrag warten, da weder ich den Betrag habe und die Bank wird in den nächsten 15 bis 20 Monaten auch nichts geben. Wenn ich eine Offerte gehabt hätte wäre diese in die Finanzierung eingeflossen und mit der Kreditaufstockung mitgelaufen.

 

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