Rechnung für Machbarkeit

B

Bergengel

Guest
Habe mich für ein Blockhaus von Log-home interessiert. Habe mit dem Geschäftsführer ein Musterhaus besichtigt. Er hat einen bestehenden Plan etwas verändert. Über die Kosten und den Stundenansatz wurde ich im Dunkeln gelassen. In Rechnung gestellt wurden 43h, die Zeit für die Besichtigung, km und die Zeit für die 3 Besprechungen, plus ca. 30h zeichenarbeit. Nun will der Architekt mit Fr. 5000.-- in Rechnung stellen für seinen Aufwand, da ich das Projekt gestoppt habe. Ich fühle mich über den Tisch gezogen. Ist das rechtens? Ich bin froh um eure Hilfe.

 
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Hallo Bergengel

Habe mich für ein Blockhaus von Log-home interessiert.... ...Über die Kosten und den Stundenansatz wurde ich im Dunkeln gelassen....
Diesem Statement entnehme ich das dir klar war, dass dieses Konstrukt, ob geschrieben oder nur verbal, dass ihr da zusammen eingegangen sind Kosten auslösen wurde. Falls dies so ist, tut es mir leid für dich. Da wäre deine Euphorie wohl mit dir durchgegangen und du würdest bestenfalls den Betrag noch ein bisschen nach unten korrigieren können...

Falls ich mit dieser Interpretation falsch liege, und du keine Abmachung mit dem Log-home Geschäftsführer eingegangen bist, du der Annahme warst, dass es sich bei diesen Gesprächen um eine kostenlose Offerte ginge, was ja durchaus üblich in dieser Branche ist (also inklusive dem Zeichnen von der geänderten Standartsituation) dann teile ihm das schriftlich mit und ignoriere seine weiteren Androhungen und Schritte.

liebs Grüessli, jomazi

 
Man kann nicht gut 3 (drei) Besprechungen mit einem Architekten durchführen, diesen 30 Stunden zeichnen lassen und sich dann wundern, dass es etwas kostet. Wenn man vom Architekten (nicht vom Verkäufer eines Musterhauses) erwartet, dass er mehrfach hobbymässig an Besichtigungen für ein mögliches Kundenprojekt teilnimmt, dann kann man auch dreimal zum Zahnarzt gehen und sich dann wundern, dass er eine Rechnung schickt.

Für diese Leute ist es ihr Beruf, von dem sie leben!

Eine Frage gleich am Anfang, wie sieht es mit dem Honorar aus, und alle wissen woran man ist.

5'000.- für 43 h + Spesen sind meiner Meinung nach nicht überrissen, wenn ich sehe, dass ich schon für eine Automechstunde bei der Markenvertretung 100 Franken verrechnet bekomme.

 
Habe mich für ein Blockhaus von Log-home interessiert. Habe mit dem Geschäftsführer ein Musterhaus besichtigt. Er hat einen bestehenden Plan etwas verändert. Über die Kosten und den Stundenansatz wurde ich im Dunkeln gelassen. In Rechnung gestellt wurden 43h, die Zeit für die Besichtigung, km und die Zeit für die 3 Besprechungen, plus ca. 30h zeichenarbeit. Nun will der Architekt mit Fr. 5000.-- in Rechnung stellen für seinen Aufwand, da ich das Projekt gestoppt habe. Ich fühle mich über den Tisch gezogen. Ist das rechtens? Ich bin froh um eure Hilfe.

Salü Bergengel

Die Rechnung des Architekten für die Studien musst nicht per se deshalb bezahlen, weil du das Projekt gestoppt hast, sondern weil du quasi einen solchen Teilplanungs- Auftrag mündlich erteilt und durch dein konkludentes Verhalten (die drei Sitzungen) bestätigt hast. 

Bei solchen Evaluationen MUSS man schlicht und einfach im Vorfeld über auflaufende Kosten ein schriftliches Protokoll verfassen und dies auch unterzeichnen lassen. 

Für eine solche Transparenz sind beide Parteien verantwortlich. 

Viele Grüsse bud.  /emoticons/default_additional/136.gif

 

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