Ich bin am 25,4,09 aus einer Mietwohnung ausgezogen und die Mietmängel haben die schon von der Qaution abgezogen wobei ich noch draufzahlen konnte. Jetzt nach genau einem Jahr kommt eine Rechnung von einem Defekten Objekt. Dürfen die das in Rechnung stellen? Beim Auszug hat der Stromanschluss noch funktioniert so dass ich Licht hatte. Es ist nicht mal beschrieben welche Lampensteckdose auf der Decke defekt war.
Bei der Weitervermietung des oben erwähnten Objektes wurden diverse Neutralleiterunterbrüche an den Deckenbrennstellen festgestellt. In vorstehender Angelegenheit stellen wir Ihnen die Arbeit der Firma ... vom 30, Oktober 2009 wie folgt in Rechnung:
CHF 190,75.--
Bei der Weitervermietung des oben erwähnten Objektes wurden diverse Neutralleiterunterbrüche an den Deckenbrennstellen festgestellt. In vorstehender Angelegenheit stellen wir Ihnen die Arbeit der Firma ... vom 30, Oktober 2009 wie folgt in Rechnung:
CHF 190,75.--