Rechnung nach erfogter Schlussabrechnung !?!

bappara

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16. Juli 2010
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Grüezi zusammen,

wir wohnen seit nun fast 2 Jahren in unserem Einfamilienhaus, das wir mit einem Architekten gebaut haben. Jetzt haben wir über 1 Jahr nach der Schlussabrechnung unseres Architekten noch eine Rechnung unseres Fliesenlegers bekommen, über 14'000 (!) CHF für das verlegte Material.

Das Ganze ist folgendermassen verlaufen: Erstmal hatten wir einen pauschalen Vertrag (Höhe 18'000) für alle Arbeiten. Im Devis hatte der Architekt allerdings eine Treppe vom EG ins OG vergessen, die ursprünglich in Holz geplant war, ausserdem entstand noch Mehrarbeit, weil wir unsere Sauna nun doch schon eingebaut hatten und es da noch Plattenarbeiten gab. Daher war die "Endabrechnung" (hiess aber nicht so) des Fliesenlegers in der Gegend von 28'000 CHF um 10'000 CHF höher als die Vertragssume - das kommt nach seiner Aufstellung aber auch tatsächlich ungefähr hin, wenn man die Posten für Sauna und eine weitere Treppe zum Pauschalvertrag addiert. In dieser "Endrechnung" ist kein Material aufgeführt - aber auch kein Hinweis darauf, dass noch eine Materialrechnung aussteht.

Die Materialrechnung hatte der Handwerker unserem Architekten dann im Mai 2011 geschickt, dieser hatte sie zurückgewiesen, warum genau weiss ich nicht, es hiess es wären keine Belege (Lieferscheine) beigelegt gewesen. Seitens des Architekten wurde der Handwerker dann mehrmals aufgefordert, die Nachweise zu bringen was er nicht getan hat. Unsere Baukostenendabrechnung wurde vom Architekten im Oktober 2011 erstellt und alle Posten daraus von uns bezahlt. Es war nicht die Rede von noch ausstehenden Forderungen.

Jetzt haben wir heute (über 1 Jahr nach der Endabrechnung) wie oben erwähnt eine Materialrechnung über 14'000 CHF erhalten. Der Handwerker hatte das unserem Architekten vor kurzem angekündigt, auch dass er als Zahlungsfrist 10 Tage einsetzen würde und nach Ablauf sofort die Betreibung einleiten wolle.

Die Materialrechnung als solche könnte schon stimmen, so überschlagsmässig (genau geprüft haben wir sie noch nicht) - aber müssen wir das hinnehmen, dass uns fast 2 Jahre nach dem Abschluss der Arbeiten noch derart hohe Nachforderungen gestellt werden?

In unserem Pauschalvertrag steht etwa das folgende:

Alle Rechnungen müssen spätestens 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten vorgelegt werden, Zahlungsfristen betragen ebenfalls 60 Tage. Somit denke ich, eine Betreibung nach Ablauf einr 10-tägigen Zahlungsfrist wäre unter diesen Umständen sowieso erstmal als missbräuchlich einzustufen, oder nicht?

Inwiefern ist unser Architekt (mit)verantwortlich für das Problem? Und gibt es eine Art "Konventionalstrafe" für die mit so grosser Verspätung nachgereichte Forderung?

Wie verhalten wir uns korrekt - sollen wir uns sofort einen Anwalt mit Spezialisierung im Baurecht nehmen - und wie finde ich einen vertrauenswürdigen und kompetenten Anwalt?

Wir sind für jede Einschätzung unserer Möglichkeiten dankbar!

Herzliche Grüsse

bappara

 
Ich denke die Rechnung ist grundsätzlich noch nicht verjährt (siehe hier: Verjährung Verjährungsfrist Aufbewahrungsfrist Lebensdauer). Bin zwar kein Jurist, doch würde ich mal mit den Punkten aus Deinem Vertrag (60 Tage nach Abschluss der Arbeiten vorgelegte Rechnung) mit dem Architekten und dem Plattenlegen mich an einen Tisch setzen (oder Telefonate führen).

Doch grundsätzlich wurde die Leistung ja erbracht und steht demnach von Deiner Seite zur Zahlung an.

Ich würde auch mal behaupten, euer Vertrag kann die gesetzlichen "Verjährungsfristen" (siehe Link oben) nicht übersteuern.

Viel Glück.

 
Danke für Deine Einschätzung.

Ja, die Forderung als solche ist sicher noch nicht verjährt.

Ich frage mich allerdings, ob die Sache als grober Fehler unseres Architekten zu betrachten ist, und ob ich diesem deshalb an den Karren fahren kann / sollte. Wir möchten dem Architekten gegenüber bisher eigentlich nicht zu grob werden, denn im Ganzen waren wir mit der Arbeit seiner Leute (bes. unseres Bauleiters) bisher zufrieden.

Wir werden in ein paar Tagen mit dem Fliesenleger und dem Bauleiter ein Treffen haben - und ich wüsste nun gerne, welche Aussichten wir haben, den Rechnungsbetrag wegen der Fristüberschreitung bei der Rechnungsstellung zu mindern, und wieviel etwa wir da geltend machen könnten.

 
Was meint denn der Architekt dazu?

Es stellt sich mir zudem die Frage ob die 14'000 so gerechtfertigt sind, bzw. wie sich diese Rechnung zusammenstellt.

Unbedingt nachfragen warum diese Rechnung erst so spät kommt...ist ein wenig komisch und würde ich vermutlich so nicht akzeptieren. Für mich entsteht aufgrund deiner Schilderung der Eindruck, dass der Handwerker hier einfach versucht sich noch ein Sümmchen dazu zu verdienen. Aber ich kenne natürlich die Details nicht.

Falls du mit der Rechnung an sich nicht einverstanden bist, dann per Einschreiben reklamieren.

Einen Anwalt kannst du dir vorerst sparen.

Gruss,

Thomas

 
Die Materialrechnung als solche kann schon stimmen, wir haben die Flächen noch nicht genau ausgemessen.

Unser Architekturbüro hatte die Rechnung des Fliesenlegers aber im Mai 2011 zurückgewiesen, und den Handwerker aufgefordert, die Lieferungen zu belegen (er hatte wohl keine Lieferscheine beigelegt). Das hat er auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht gemacht. Also wurde die Rechnung nicht an uns weitergeleitet und die Endabrechnung ohne diese Forderung gemacht.

Wir als Bauherren gingen natürlich davon aus, dass die Endabrechnung alles beinhaltet und alle Zahlungen damit erledigt sind. Es fragt sich jetzt ob das rechtlich zulässig ist, uns nach so langer Zeit eine dermassen massive Nachforderung zu stellen, auch wenn die Forderung als solche damals berechtigt war.

Wie finde ich heraus, ob es in solchen Fällen eine finanzielle (Mit)Haftung seitens des Architekturbüros gibt, bzw. ob man der Handwerkerrechnung Abzüge deshalb machen kann, weil die derart verspätete Geltendmachung einen Bruch des Werkvertrages darstellt.

 
Bei unseren Schlussrechnungen stand zum Teil das Material auch nicht drin.

Allerdings waren diese als Schlussrechnung markiert.

Ich wiederhole mich hier: Aber was meint denn der Architekt dazu?

Hattest du eine Offerte über die Mehrleistung oder wurde dies in Regie ausgeführt, hat er nun eine Lieferbestätigung beigefügt?

Wenn du an sich die Rechnung akzeptierst musst du sie bezahlen da wohl du der Auftraggeber warst.

Falls es tatsächlich eine Mithaftung des Architekten gibt musst du den Betrag (wie hoch der dann auch immer ist) anschliessend beim Architekten eintreiben.

Gruss,

Thomas

 
Auf der Rechnung vor zwei Jahren ist kein Material drauf aufgeführt. Aber auch nicht xxx Stunden à ergibt 28'000.-? Somit musstest du annehmen dass die 28'000.- alles Material und die Arbeit etc. beinhaltetet. Wenn dem nicht so sien soll würde ich vom Rechnungsteller erst mal eine Aufstelung verlangen was in den 28'000.- denn drin war wenn da kein Material drin war bzw. mich auf den Standpunkt stellen mit den 28'000.- wurde das Material schon bezahlt. Falls er alles klar belegen kann ist das zwar unschön aber da Leistungen erst nach 5 Jahren verjähren ist es wohl nicht zu ändern. Eingetlich hätte die Pauschallleistung zur Pauschalen und die Mehraufwendungen davon separat als Regiekosten etc. abgerechnet werden sollen damit es überschaubar geblieben wäre. Insofern müsste hier der Architekt erklärungen abgeben.

 

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