Grüezi zusammen,
wir wohnen seit nun fast 2 Jahren in unserem Einfamilienhaus, das wir mit einem Architekten gebaut haben. Jetzt haben wir über 1 Jahr nach der Schlussabrechnung unseres Architekten noch eine Rechnung unseres Fliesenlegers bekommen, über 14'000 (!) CHF für das verlegte Material.
Das Ganze ist folgendermassen verlaufen: Erstmal hatten wir einen pauschalen Vertrag (Höhe 18'000) für alle Arbeiten. Im Devis hatte der Architekt allerdings eine Treppe vom EG ins OG vergessen, die ursprünglich in Holz geplant war, ausserdem entstand noch Mehrarbeit, weil wir unsere Sauna nun doch schon eingebaut hatten und es da noch Plattenarbeiten gab. Daher war die "Endabrechnung" (hiess aber nicht so) des Fliesenlegers in der Gegend von 28'000 CHF um 10'000 CHF höher als die Vertragssume - das kommt nach seiner Aufstellung aber auch tatsächlich ungefähr hin, wenn man die Posten für Sauna und eine weitere Treppe zum Pauschalvertrag addiert. In dieser "Endrechnung" ist kein Material aufgeführt - aber auch kein Hinweis darauf, dass noch eine Materialrechnung aussteht.
Die Materialrechnung hatte der Handwerker unserem Architekten dann im Mai 2011 geschickt, dieser hatte sie zurückgewiesen, warum genau weiss ich nicht, es hiess es wären keine Belege (Lieferscheine) beigelegt gewesen. Seitens des Architekten wurde der Handwerker dann mehrmals aufgefordert, die Nachweise zu bringen was er nicht getan hat. Unsere Baukostenendabrechnung wurde vom Architekten im Oktober 2011 erstellt und alle Posten daraus von uns bezahlt. Es war nicht die Rede von noch ausstehenden Forderungen.
Jetzt haben wir heute (über 1 Jahr nach der Endabrechnung) wie oben erwähnt eine Materialrechnung über 14'000 CHF erhalten. Der Handwerker hatte das unserem Architekten vor kurzem angekündigt, auch dass er als Zahlungsfrist 10 Tage einsetzen würde und nach Ablauf sofort die Betreibung einleiten wolle.
Die Materialrechnung als solche könnte schon stimmen, so überschlagsmässig (genau geprüft haben wir sie noch nicht) - aber müssen wir das hinnehmen, dass uns fast 2 Jahre nach dem Abschluss der Arbeiten noch derart hohe Nachforderungen gestellt werden?
In unserem Pauschalvertrag steht etwa das folgende:
Alle Rechnungen müssen spätestens 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten vorgelegt werden, Zahlungsfristen betragen ebenfalls 60 Tage. Somit denke ich, eine Betreibung nach Ablauf einr 10-tägigen Zahlungsfrist wäre unter diesen Umständen sowieso erstmal als missbräuchlich einzustufen, oder nicht?
Inwiefern ist unser Architekt (mit)verantwortlich für das Problem? Und gibt es eine Art "Konventionalstrafe" für die mit so grosser Verspätung nachgereichte Forderung?
Wie verhalten wir uns korrekt - sollen wir uns sofort einen Anwalt mit Spezialisierung im Baurecht nehmen - und wie finde ich einen vertrauenswürdigen und kompetenten Anwalt?
Wir sind für jede Einschätzung unserer Möglichkeiten dankbar!
Herzliche Grüsse
bappara
wir wohnen seit nun fast 2 Jahren in unserem Einfamilienhaus, das wir mit einem Architekten gebaut haben. Jetzt haben wir über 1 Jahr nach der Schlussabrechnung unseres Architekten noch eine Rechnung unseres Fliesenlegers bekommen, über 14'000 (!) CHF für das verlegte Material.
Das Ganze ist folgendermassen verlaufen: Erstmal hatten wir einen pauschalen Vertrag (Höhe 18'000) für alle Arbeiten. Im Devis hatte der Architekt allerdings eine Treppe vom EG ins OG vergessen, die ursprünglich in Holz geplant war, ausserdem entstand noch Mehrarbeit, weil wir unsere Sauna nun doch schon eingebaut hatten und es da noch Plattenarbeiten gab. Daher war die "Endabrechnung" (hiess aber nicht so) des Fliesenlegers in der Gegend von 28'000 CHF um 10'000 CHF höher als die Vertragssume - das kommt nach seiner Aufstellung aber auch tatsächlich ungefähr hin, wenn man die Posten für Sauna und eine weitere Treppe zum Pauschalvertrag addiert. In dieser "Endrechnung" ist kein Material aufgeführt - aber auch kein Hinweis darauf, dass noch eine Materialrechnung aussteht.
Die Materialrechnung hatte der Handwerker unserem Architekten dann im Mai 2011 geschickt, dieser hatte sie zurückgewiesen, warum genau weiss ich nicht, es hiess es wären keine Belege (Lieferscheine) beigelegt gewesen. Seitens des Architekten wurde der Handwerker dann mehrmals aufgefordert, die Nachweise zu bringen was er nicht getan hat. Unsere Baukostenendabrechnung wurde vom Architekten im Oktober 2011 erstellt und alle Posten daraus von uns bezahlt. Es war nicht die Rede von noch ausstehenden Forderungen.
Jetzt haben wir heute (über 1 Jahr nach der Endabrechnung) wie oben erwähnt eine Materialrechnung über 14'000 CHF erhalten. Der Handwerker hatte das unserem Architekten vor kurzem angekündigt, auch dass er als Zahlungsfrist 10 Tage einsetzen würde und nach Ablauf sofort die Betreibung einleiten wolle.
Die Materialrechnung als solche könnte schon stimmen, so überschlagsmässig (genau geprüft haben wir sie noch nicht) - aber müssen wir das hinnehmen, dass uns fast 2 Jahre nach dem Abschluss der Arbeiten noch derart hohe Nachforderungen gestellt werden?
In unserem Pauschalvertrag steht etwa das folgende:
Alle Rechnungen müssen spätestens 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten vorgelegt werden, Zahlungsfristen betragen ebenfalls 60 Tage. Somit denke ich, eine Betreibung nach Ablauf einr 10-tägigen Zahlungsfrist wäre unter diesen Umständen sowieso erstmal als missbräuchlich einzustufen, oder nicht?
Inwiefern ist unser Architekt (mit)verantwortlich für das Problem? Und gibt es eine Art "Konventionalstrafe" für die mit so grosser Verspätung nachgereichte Forderung?
Wie verhalten wir uns korrekt - sollen wir uns sofort einen Anwalt mit Spezialisierung im Baurecht nehmen - und wie finde ich einen vertrauenswürdigen und kompetenten Anwalt?
Wir sind für jede Einschätzung unserer Möglichkeiten dankbar!
Herzliche Grüsse
bappara